Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 25. Februar 2012, 22:43:23
Zitat von: Arctic am 25. Februar 2012, 22:10:17
*lach* jaaaa klar so muss das sein*fg* nein, habs grad geändert, zu peinlich ;D

zu spät .....  :D
Autor Arctic
 - 25. Februar 2012, 22:10:17
*lach* jaaaa klar so muss das sein*fg* nein, habs grad geändert, zu peinlich ;D
Autor StOPfr
 - 25. Februar 2012, 21:56:42
Zitat von: Arctic am 25. Februar 2012, 21:45:02
...Lebe in meiner Freundin... 
Das klingt nach einer dauerhaften und engen Beziehung  ;)
Autor Arctic
 - 25. Februar 2012, 21:45:02
Danke euch, das konnte mir bis jetzt keiner so richtig erklären. Alles klar, TG bis max. 3 Jahre, bei Versetzung mit anerkannter Wohnung und UKV-Nicht-ZUsage wieder 3 Jahre, bei Verbleiben länger als 3 Jahre kein TG und selbst bezahlen.

@megawaldi: klar, wenn man Single ist und der Lebensmittelpunkt am Dienstort ist. Lebe mit meiner Freundin zusammen, die hat dort feste Anstellung, und habe am Heimatort Freunde und Familie, ist halt mein Lebensmittelpunkt...Fast alle Offiziere werden alle 2 Jahre versetzt, die Zeit vergeht schnell...und mein DZE ist absehbar. Denke nicht, das ich nochmal umziehen werde (aus dienstl.Gründen) es sei denn, es ist unzumutbar, sprich eine zu weite Fahrtstrecke...etc
Autor Megawaldi
 - 25. Februar 2012, 21:40:29
Bei Vergwendungen >2 Jahre ist doch ein Umzug meistens die bessere Wahl ... ich bin damit auf jeden Fall immer gut gefahren.
Autor ulli76
 - 25. Februar 2012, 21:37:16
Genau- mit einer neuen Versetzung zählt die Frist wieder von vorne.
Das mit dem Trennungsgeld ist ja nicht für dauerhaft gedacht, sondern für Zeiträume, wo sich ein Umzug nicht lohnt.

Du kannst auch danach weiter da wohnen, wo du willst, bekommst dann aber kein TG.
Autor Arctic
 - 25. Februar 2012, 21:35:33
habs auch grad gelesen, aber das heisst auch, nach 3 Jahren (nach derzeitiger Gesetzeslage) ist schluss, danach muss ich mich am Dienstort niedergelassen haben? Es sei denn, ich würde alle 2 Jahre versetzt, somit würde sich der "3-Jahres-TG-Anspruch" wieder von null rechnen?
Autor Megawaldi
 - 25. Februar 2012, 21:28:07
z.Z kann der Soldat bei einer Versetztung wählen ob der TG oder UKV will...
Das ist aber eine Übergangsregelung.
Angedacht ist follgendes:
"Das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) möchten im Rahmen einer Neuregelung des Umzugkostenrechtes den Bundesbediensteten nahelegen, gefälligst umzuziehen. Im BMI angedacht sind Wegfall von fast allen Umzugshinderungsgründen und Beschränkungen des Zeitraums, während dessen überhaupt TG gewährt werden darf. Auch weitere Verschlechterungen sind dort in der Planung. Ursprünglich wollte das BMI diese Änderungen bereits im vergangenen Jahr durchsetzen, aber es erfolgte ein erheblicher Widerstand sowohl seitens der Fachabteilungen im BMVg als auch unsererseits. "
Quelle: https://www.dbwv.de/C12574E8003E04C8/CurrentBaseLink/W28MECBN649DBWNDE

Grüße
Megawaldi
Autor KlausP
 - 25. Februar 2012, 21:27:45
Ich bin der Meinung, für 3 Jahre.
Autor ulli76
 - 25. Februar 2012, 21:25:03
Wird Trennungsgeld nicht nur für jeweils 2 Jahre am gleichen Standort gezahlt?
Autor KlausP
 - 25. Februar 2012, 21:22:08
Zu  der Verfügung gehört auch ein Blatt mit Erläuterungen. Auf der Versetzungsverfügung steht (sinngemäß) der Satz:

"Die UKV wird - nicht *) - zugesagt, die Begründung ergibt sich aus Nr .... und Nr ..... der Erläuterungen, die Bestandteil dieser Verfügung sind."

*) - nicht zutreffendes streichen.
Autor Arctic
 - 25. Februar 2012, 21:18:13
Verstehe, also müsste die Stelle (bei mir PersAmt) das erläutern, wieso ich auf einmal kein TG mehr kriege/die UKV zugesagt wird? Hatte in all den Jahren nur einmal ne UKV Zusage, an welchen Kriterien wird das fest gemacht? Hab manchmal (auch bei anderen wenn sie das erzählen und verwirrt sind) das Gefühl, ich blick da nie durch
Autor KlausP
 - 25. Februar 2012, 21:11:40
Nicht ohne Anhörung des betroffenen Soldaten und auch nur von der PersBSt, die die Versetzung verfügt hat.
Autor Arctic
 - 25. Februar 2012, 21:07:41
Ach ja, stimmt, da ist so ein Datum, wie lange man am Dienstort bleibt, ne? Da steht bei mir 2013 meine ich, habs ja auch im Büro und nicht hier  ;) hab den refü vergessen nach ALLEN details zu fragen, aber werde es wohl nachholen müssen. Eigentlich könnte doch keine UKV-Zusage kommen bei einem TG empfänger oder?!
Autor KlausP
 - 25. Februar 2012, 21:04:21
Auf der Versetzungsverfügung steht was von "Zugesagte Verwendungsdauer" (oder so ähnlich, ich hab so'n Vordruck gerade nicht zu hause  ;)) und so lange gilt auch die Nichtzusage der UKV