Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor BulleMölders
 - 03. März 2012, 19:43:41
Ich frage mich, wie eine "ordentliche Untersuchung" hätte aussehen sollen?
Ellenbogen aufschneiden und rein schauen?
Und da ein OP Bericht vorlag, gab es sicher keinen Grund für weitergehende Untersuchungen.
Autor Liam
 - 03. März 2012, 19:09:18
Na ja, macht Sinn,

aber werds trotzdem nochmal nachsehen lassen, um die Sache zu entkräften oder im Zweifel wenigstens Gewissheit zu haben ob es Arthrose ist oder nicht.

Wenn nicht gibts noch nen Nachmusterungsantrag. Ist schon klar dass man grds. auf nichts einen Anspruch hat, aber versuchen werde ich es auf jeden Fall.
Autor mailman
 - 03. März 2012, 18:59:03
Es gibt allerdings keinen Anspruch auf eine Nachmusterung, ebensowenig wie auf Tauglichkeit.

Bevor man nicht darlegen kann das man keine Arthrose hat, wird es auch nie zu einer Musterung kommen.
Autor Jakkaru
 - 03. März 2012, 18:53:31
ZitatAber hat man nicht einen Anspruch auf ne ordentliche Untersuchung?

Doch aber auch nach dieser hätten die T5 bekommen. Bei V.a. Arthrose steht von vornherein fest dass das nichts wird und wie Ullli schon schrieb, kann niemand in Ihren Ellenbogen hineinsehen, also kann man sich nur nach Befunden richten.
Autor Liam
 - 03. März 2012, 18:49:34
Danke für die schnellen Antworten/Anregungen,
das mit der weiteren Untersuchung hab ich mir auch schon überlegt. Schön dass Ihr mir das bestätigt. Die OP war damals am Ellbogen.
Ist mir schon klar, dass der Bund dafür nicht die Kosten übernehmen will, sollte da tatsächlich was sein. Aber hat man nicht einen Anspruch auf ne ordentliche Untersuchung? Das war echt ein Witz.
Danke auch für den Tip der Nachmusterung. Vorher werd ich mich aber nochmal entsprechend mit Befundbericht untersuchen lassen.

Super vielen Dank nochmal

Gruß

Liam
Autor ulli76
 - 03. März 2012, 18:33:38
Wenn in nem OP-Bericht V.a. Arthrose steht, wird man während der OP vermutlich entsprechendes am Gelenk gesehen haben (ich nehme mal an, es geht um´s Knie). Bei ner Untersuchung von außen, kann die Musterungsärztin das weder bestätigen noch widerlegen- sie kann ja nicht nochmal reinschauen.
Von demher ist sie nun mal auf den OP-Bericht angewiesen.
Und Arthrose ist ne VIer Gradation und führt damit zu T5- macht ja auch Sinn.

Auch wenn du jetzt keine Probleme mit deinen Gelenken hast: Wenn da tatsächlich jetzt schon ne Arthrose drin ist, wird das im Laufe der Zeit schlimmer und nicht besser. Und das Risiko will die Bundeswehr nicht eingehen. Zumal sie die Kosten für die Behandlung übernehmen würde, falls sie dich damit einstellt.

Also: Versuchen nen Nachweis beizubringen, dass du keine Arthrose hast und Antrag auf Nachmusterung stellen.
Autor Flexscan
 - 03. März 2012, 18:29:40
Ja. ich hab ne Idee wie du weiter vorgehen kannst.

Vergiss die Bundeswehr einfach.

Wenn der Musterungsdoc meint , du bist untauglich... ISSO.

Es gibt Vorschriften und Gradiationsziffern nach denen augemustert wird. Wegen Dir wird man sicher keine Ausnahme machen.

Nur weil Du meinst, körperlich topfit zu sein, hast Du noch lange keinen Anspruch auf Einstellung.
Auch wenn der zivilie Job doch so hart ist.



Autor Jakkaru
 - 03. März 2012, 18:27:24
Einen Nachweiß besorgen dass sie keine Arthrose haben und einen Antrag auf Nachmusterung stellen. Ob diesem stattgegeben wird, kann Ihnen aber niemand sagen.
Autor Liam
 - 03. März 2012, 18:22:23
Hallo,
vielleicht kann mir mal jemand einen Tip geben.

Hab die Aufnahmeprüfung (Z4) in D'Dorf gut hinter mich gebracht. Musste nur noch einen OP-Bericht nachreichen. Das hab ich getan. Danach musste ich zu einer Nachuntersuchung. "Untersuchung" war das keine. Eher eine Sichtung, denn man hat meine Tauglichkeit nur nach dem OP-Bericht und einer in Augenscheinname  von der anderen Seite des Schreibtisches beurteilt.
Im OP-Bericht stand etwas von V.a.(Verdacht auf...) Arthrose. Diese wurde im Bericht niemals bestätigt. Weiter hatte die Ärztin bei der Nachuntersuchung nicht gelesen. Das "Böse Wort" Arthrose (wie gesagt, nicht bestätigt), reichte ihr, um mich auszumustern (T5). Kurios ist nur, das ich bei der Musterung (damals noch zur Wehrpflicht) T1 gemustert wurde.
Beruflich bin ich Anlagenmechaniker im Rohrleitungsbau, muss echt hart arbeiten und hab seit der OP keinerlei Probleme mehr. Härter als in meinem Job kanns nicht kommen.
Meine Frage: " Hat jemand eine Idee, wie ich nun weiter vorgehen kann?
Ich möchte schon gerne zum Bund.

Gruß

Liam