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Zusammenfassung

Autor Versorger
 - 10. Juni 2005, 13:07:05
Ich bin ehemaliger Soldat (SaZ12) und nehme im Rahmen des Soldatenversorgungsgesetzes an dem Auswahlverfahren für den öffentlichen Dienst teil. Des Weiteren bin ich im Besitz eines Zulassungsscheines, welcher (Stand 2004) dazu berechtigte nach erfolgreich absolvierter Laufbahnprüfung des geh. Beamtendientes in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden zu müssen.
Soweit die Vorgeschichte. Heute Morgen hatte ich einen Termin bei meinem zuständigen Berufsförderungsdienst. Mein Berater teilte mir in unserem Gespräch mit, dass mit Wirkung vom 01.06.2005 ein neues SVG (Soldatenversorgungsgesetz) in Kraft getreten sei, welches eine Übernahme nach erfolgter Prüfung nicht mehr vorschreibe.
Ist da tatsächlich was dran? Wofür behält der Staat die Hälfte von meiner "Abfindung" ein, wenn ich dafür lediglich eine Ausbildungsstelle, jedoch keine Sicherheit auf einen späteren Arbeitsplatz erhalte?????
Ist das also der Dank nach 12 Dienstjahren und 2 Auslandseinsätzen???? Vielen vielen DANK!!!