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Autor schlammtreiber
 - 23. März 2012, 11:04:38
Zitat von: miguhamburg1 am 23. März 2012, 11:00:21
Also ist das System doch nicht zu beanstanden.

DAS SYSTEM IST DAS PROBLEM! Ho Ho Ho Chi Minh!

[gelöscht durch Administrator]
Autor miguhamburg1
 - 23. März 2012, 11:00:21
@ insect, ich verstehe nicht ganz, was so kompliziert bei den Informationen, die Sie auf ihre Frage erhielten ist, dass Sie das System der Bundeswehr andauernd in Frage stellen.

Zum Zeitpunkt X wird ein angehender Soldat gemustert oder aufgrund seiner Bewerbung als SaZ in einem ZNwG oder der OPZ ärztlich untersucht. Hierbei werden einzelne oder viele Verwendungsausschlüsse oder generelle/zeitweise Untauglichkeit festgestellt.

Irgendwann, meistens mehrere Monate später, erfolgt dann der Dienstantritt bei denjenigen, die eingestellt wurden. Nun erfolgt eine Einstellungsuntersuchung. Warum? Ganz einfach, weil sich in der Zwischenzeit nach der letzten Untersuchung der Gesundheitszustand eines Neu-Soldaten u.U. gravierend verändert/verschlechtert haben kann. Umfang und Ausmaß der Einstellungsuntersuchung bestimmt eine Zentrale Dienstvorschrift, die Intensität bestimmt der untersuchende Truppenarzt.

Wenn also nun für die vorgesehene Verwendung aufgrund der Veränderung des Gesundheitszustands eine zeitweise oder dauerhafte Untauglichkeit diagnostiziert wird, dann führt dies zu den zuvor beschriebenen Folgen, und dies allein aus Fürsorgegründen für den Soldaten und zum Schutz vor eventuellen, späteren Regressansprüchen an die Bundeswehr.

Also ist das System doch nicht zu beanstanden.
Autor schlammtreiber
 - 23. März 2012, 10:00:17
Zitat von: ynk am 23. März 2012, 09:55:01
Ist es wahrscheinlich das ich bei der 4. Musterung dafür nachhause geschickt werde, obwohl 3 andere Ärzte ihr OK gegeben haben?

Man kann es nicht ausschließen, aber es ist eher unwahrscheinlich.
Autor ynk
 - 23. März 2012, 09:55:01
Um nicht einen weiteren Thread aufzumachen, häng ich mich hier ein.
Die Gespräche über die erneute Musterung verunsichern mich nun doch ein wenig.

Bei meinen bisherigen Musterungen (3 an der Zahl, 2x KWEA, 1x OPZ), wurden leicht erhöhter Blutdruck sowie bei meiner letzten Musterung geringe spuren Blut im Urin festgestellt.
Die waren aber so gering, dass der Arzt es nach einem zweiten Test als nicht erwähnenswert beiseite legte.
Zudem wurde bei der letzten Musterung zwar Karies an einem Zahn festgestellt, allerdings sagte er nun nicht, dass ich es vor dem Dienstantritt behandeln lassen muss/soll.
Nun meine Frage: Sollte ich nun in der letzten Woche versuchen einen Termin zu bekommen, oder stellt das kein Problem dar? Außerdem verunsichern mich die ersten zwei Punkte nun doch.. Ist es wahrscheinlich das ich bei der 4. Musterung dafür nachhause geschickt werde, obwohl 3 andere Ärzte ihr OK gegeben haben?
Autor KlausP
 - 22. März 2012, 16:13:50
ZitatJa aber ich dachte:
"DU-Verfahren = Dienstunfähigkeits-verfahren. Hier wird u.a. geprüft, ob es für den Soldaten in der ganzen Bundeswehr keinen Dienstposten mehr gibt, den er noch ausüben kann."

Ja, genau so ist es . Wenn es dann keinen mehr gibt, nicht mal mehr z.B. als Halbtagsstelle, dann wird der Soldat entlassen. Das vereinfachte Verfahren (nennt sich auch "Schnellentlassung") wird auch nur in den ersten 28 Tagen nach Dienstantritt angewendet, weil der Soldat in dieser Zeit noch so gut wie keine relevante Ausbildung versäumt hat.
Autor schlammtreiber
 - 22. März 2012, 16:02:43
Zitat von: Insect am 22. März 2012, 15:56:35
Anzahl der Einschleusungen = 1 (meine eigene).

Als neutraler Beobachter stelle ich fest, dass die Belastbarkeit dieser empirischen Erhebung zu wünschen übrig lässt.
Möglicherweise ist das quota sample nicht ausreichend groß, um eine befriedigende Repräsentativität unterstellen zu können.

Ich empfehle daher zur Fortsetzung der Diskussion einen eher deduktiven als induktiven Ansatz, unter Ausbau der bereits angedeuteten Theoriebildung (Nutzentheorie des Dienstherrn).
Unter Umständen ist dies jedoch verlorene Liebesmüh, da die aus dieser Theoriebildung zu erwartenden Hypothesen aller Wahrscheinlichkeit nach durch die belastbaren empirischen Argumente der Gegenseite falsifiziert werden.

[gelöscht durch Administrator]
Autor Insect
 - 22. März 2012, 15:56:35
Zitat von: wolverine am 22. März 2012, 15:51:20
Und noch einmal: Nein! Es gab genüngend, die nach der Eingangsuntersuchung schlicht ganz und für immer wieder nach Hause durften. Nix Soldat, nie und gar nicht mehr!

Und genau das ist ja wohl der Unterschied.

Zitat von: wolverine am 22. März 2012, 15:51:20
Und kann es sein, dass Sie meiner Frage ausweichen?!
Ja.
Anzahl der Einschleusungen = 1 (meine eigene).

Zitat von: KlausP am 22. März 2012, 15:55:44
ZitatEs ist doch wohl ein Unterschied ob ich am 1. Tag ausgemustert werde oder ob ich später, in meiner Laufbahn, zb. nicht auf den Springerlehrgang darf und deswegen versetzt werde.

Auch dann kann man aus gesundheitlichen Gründen mittels DU-Verfahren entlassen werden, egal in welchem Dienstverhältnis man sich befindet und wie viele Dienstjahre man auf dem Buckel hat.

Ja aber ich dachte:
"DU-Verfahren = Dienstunfähigkeits-verfahren. Hier wird u.a. geprüft, ob es für den Soldaten in der ganzen Bundeswehr keinen Dienstposten mehr gibt, den er noch ausüben kann."

ZitatIch glaube hier handelt es sich um ein Missverständnis.

Zitat von: KlausP am 22. März 2012, 15:55:44
Ja, vermutlich von Ihnen. Ich habe bei meiner letzten Wehrübung als Spieß einer AGA-Kompanie innerhalb der ersten 4 Wochen der AGA etwa 10 Rekruten ihre Entlassungsverfügung wegen T 4 oder T 5 ausgehändigt, von 140 Rekruten, die ihren Dienstangetreten hatten. Die waren vorher auch alle beim KWEA als "verwendungsfähig" gemustert worden bzw. beim ZNwG entsprechend untersucht worden.
[/quote]

Da scheint irgendetwas schief zu laufen...bzw. komisches System.
Autor KlausP
 - 22. März 2012, 15:55:44
ZitatEs ist doch wohl ein Unterschied ob ich am 1. Tag ausgemustert werde oder ob ich später, in meiner Laufbahn, zb. nicht auf den Springerlehrgang darf und deswegen versetzt werde.

Auch dann kann man aus gesundheitlichen Gründen mittels DU-Verfahren entlassen werden, egal in welchem Dienstverhältnis man sich befindet und wie viele Dienstjahre man auf dem Buckel hat.

ZitatIch glaube hier handelt es sich um ein Missverständnis.

Ja, vermutlich von Ihnen. Ich habe bei meiner letzten Wehrübung als Spieß einer AGA-Kompanie innerhalb der ersten 4 Wochen der AGA etwa 10 Rekruten ihre Entlassungsverfügung wegen T 4 oder T 5 ausgehändigt, von 140 Rekruten, die ihren Dienstangetreten hatten. Die waren vorher auch alle beim KWEA als "verwendungsfähig" gemustert worden bzw. beim ZNwG entsprechend untersucht worden.
Autor wolverine
 - 22. März 2012, 15:51:20
Und noch einmal: Nein! Es gab genüngend, die nach der Eingangsuntersuchung schlicht ganz und für immer wieder nach Hause durften. Nix Soldat, nie und gar nicht mehr!

Und kann es sein, dass Sie meiner Frage ausweichen?!
Autor Insect
 - 22. März 2012, 15:49:41
Es ist doch wohl ein Unterschied ob ich am 1. Tag ausgemustert werde oder ob ich später, in meiner Laufbahn, zb. nicht auf den Springerlehrgang darf und deswegen versetzt werde. ;)

Ich glaube hier handelt es sich um ein Missverständnis.
Autor wolverine
 - 22. März 2012, 15:43:07
Mal eine Frage im Vertrauen, Insect: Wie viele Einschleusungen von Neuen haben Sie schon mitgemacht? Ich habe schon sehr viele gesehen, die innerhalb der ersten Tage wieder gehen durften (Wehrpflichtige und SaZ). Und eben auch danach: Sei es für Führerschein, Springerlehrgang, EK, Weiterpflichtung, Auslandsverwendungfähigkeit, Laufbahnwechsel, Weiterverpflichtung ... et, et, et. Überall 90/5 mit Untersuchung und wenn etwas nicht passte war eben Ende. Manches war neu und anderes eben vorher nicht aufgefallen. Glauben Sie mir: Ich denke mir das hier nicht bloß aus.
Autor KlausP
 - 22. März 2012, 15:39:32
DU-Verfahren = Dienstunfähigkeits-verfahren. Hier wird u.a. geprüft, ob es für den Soldaten in der ganzen Bundeswehr keinen Dienstposten mehr gibt, den er noch ausüben kann.
Autor Insect
 - 22. März 2012, 15:37:00
Danke für die Antworten.
"DU-Verfahren" bedeutet ?
Autor KlausP
 - 22. März 2012, 15:30:19
ZitatKann ein SaZ überhaupt einfach ausgemustert (entlassen) werden ?

Nein, der Truppenarzt beantragt die Änderung des Tauglichkeitsgrades beim "Leitenden Sanitätsoffizier" jeweiligen personalbearbeitenden Stelle und diese entscheidet, ob dem stattgegeben wird oder nicht.
Autor ulli76
 - 22. März 2012, 15:29:11
Tauglichkeitsgradänderung bei der Einstellung kommt regelmäßig vor. Danach ist es innerhalb der ersten 4 Wochen recht einfach.
Danach geht das nur mit einem kompletten DU-Verfahren.