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Autor ironchris
 - 23. März 2012, 14:28:36
ich denke mal das Blutergebnis hat einen niedrigeren Wert gezeigt als wie ich gepustet hatte, und dadurch befinde ich mich dann bei einer Ordnungswiedrigkeit und werde wohl ein Aufbauseminar machen dann habe ich den Lappen immer (wenn es so ist)
Autor uwebaer
 - 23. März 2012, 13:28:20
Würde dir trotzdem nicht empfehlen nen Posten anzunehmen wo dus benötigst,weil du weißt ja nicht wann die staatsanwaltschaft kassieren kommt ;)
Autor schlammtreiber
 - 23. März 2012, 10:59:37
Rechtsstaat und Unschuldsvermutung sind schon feine Sachen  ;D
Autor ironchris
 - 23. März 2012, 10:53:00
zurück zum Führerschein habe heute Post von der Staatsanwaltschaft bekommen solange das nicht geklärt ist habe ich meinen Lappen wieder ;)
Autor justice005
 - 22. März 2012, 18:31:43
Ob Ihre Haare angemessen sind oder nicht, kann niemand beurteilen, der Sie nicht vor sich sieht. Aber ungeachtet dessen:

1. Eine Glatze ist erlaubt.

2. Nein, einen kostenlosen Friseur gibt es nicht. Selbst wenn es in der Kaserne einen Truppenfriseur geben sollte, dann kostet der auch Geld.

3. Langhaarschneider ist keine schlechte Idee.

Autor ironchris
 - 22. März 2012, 18:18:40
Achso okay weil ich heute einen Brief vom Kompaniechef bekommen habe da stand ja drauf was man alles mitnehmen soll, und da stand halt auch Führerschein bei.

Eine andere Frage zu der Kurzhhaarfrisur: Ich habe momentan die Seiten und hinten kurz und oben ein bisschen länger um die hoch zu stylen, ist denn eine Glatze auch erlaubt und gibt es eienn Friseur beim Bund der eienm kostenlos die Haare abmacht, weil die bei mir sehr schnell wachsen sonst muss ich den Haarschneider mit nehmen.
Autor justice005
 - 22. März 2012, 17:56:49
ZitatIch denke mal das ich danach gefragt werde nach meinem Führerschein und dann wohl sagen muss das der entzogen worden ist, kann das Auswirkungen darauf haben den FWD23 zu machen?

Sie werden nur dann danach gefragt, wenn Sie tatsächlich einen Bundeswehrführerschein für Ihren Dienstposten benötigen und Sie auch tatsächlich auf einen entsprechenden lehrgang geschickt werden. Das sollten Sie erstmal abwarten.


Autor schlammtreiber
 - 22. März 2012, 11:04:50
Nur wenn ein Führerschein für den  geplanten Dienstposten nötig wäre, und selbst dann wird sich wohl ein anderer Dienstposten finden lassen...

Also wahrscheinlich eher nicht so tragisch  ;)
Autor ironchris
 - 22. März 2012, 10:55:06
Hallo, am 02.04 trete ich meinen Dienstantritt an als FWD23. Ich glaube ich hatte damals dann bei der Bewerbung angegeben da sich den Führerschein besitze, jedoch wurde der mir jetzt vor kurzem entzogen.

Ich denke mal das ich danach gefragt werde nach meinem Führerschein und dann wohl sagen muss das der entzogen worden ist, kann das Auswirkungen darauf haben den FWD23 zu machen?

MfG