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Autor Roughnecks
 - 17. April 2012, 22:50:57
Danke für die hilfreichen Antworten.
Autor ulli76
 - 17. April 2012, 20:01:51
Für Lehrgänge gibt es übrigens noch speizelle Regelungen- da ist man regelhaft unterkunfstpflichtig.
Autor miguhamburg1
 - 17. April 2012, 19:58:26
Wenn keine Kapazitäten in der Truppenunterkunft verfügbar sind - TG-Empfänger haben allerdings Vorrang vor anderen Ü 25 ohne TG - erstattet Ihnen die Bw die Kosten für eine angemessene Wohngelegenheit im Standortbereich, z.B. möbliertes Apartement.
Autor Roughnecks
 - 17. April 2012, 18:24:12
Zitat von: Rollo83 am 17. April 2012, 16:51:12
Als TG Empfänger steht ihnen sowieso eine Unterkunft zur Verfügung und diese ist auch kostenlos.

Aber auch NUR sofern freie Kapazitäten vorhanden sind, oder?
Autor Rollo83
 - 17. April 2012, 16:51:12
Als TG Empfänger steht ihnen sowieso eine Unterkunft zur Verfügung und diese ist auch kostenlos.
Autor SGdr84
 - 17. April 2012, 14:59:11
Hi, ich war auch Saz4 und trennungsgeld habe ich auch bekommen! Habe etwa 100km zum Dienstort gehabt. Stube ohne weiteres bekommen, sprich mit deinem Spieß! MfG
Autor Roughnecks
 - 17. April 2012, 14:39:53
Juhu, heute war endlich das lang ersehnte Schreiben vom ZNwG im Briefkasten.

Die Umzugkostenvergütung wird mir mit Blick auf die kurze Verwendungszeit am Einstellungsort nicht zugesagt.
Sprich ich bin damit wohl Trennungsgeldempfänger, habe ich das richtig verstanden?

So nun ist die Kaserne doch gute 60 KM von meinem Wohnort entfernt, was mir eigentlich zu weit ist um die Strecke jeden Tag mit dem Auto hin und zurück zu fahren.
Kann ich, sofern es freie Kapazitäten gibt, eine Stube in der Kaserne beantragen? Diese wird dann aber wohl auch Kostenpflichtig für mich sein?
Wäre wir genauere Infos dankbar.