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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatLiebe Mituser,
Ihre Vermutung geht in die falsche Richtung: Die OPZ richtet sich einzig nach dem allgemeinen Kriterienkatalog, der an OB gestellt wird (bundeswehr.karriere.de). Heißt, OB müssen bei ihrer Bewerbung nur das vorlegen, was dort gefordert ist. Der WDB hat also mit schönen Worten nur den Sachverhalt erklärt, dass unser TE die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren mitbringt.
Danach haben sie einen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren. Dies gilt auch für eine Widerholung, falls das Verfahren nicht zum Erfolg (sprich Zusage) geführt hat.
Einzig eine Hintertür lässt sich die Bw: Eine eventuelle Zusage wird davon abhängig gemacht, dass der OB/OA fehlende Nachweise beibringt (etwa das Abiturzeugnis), das zum Zeitpunkt des EFV noch nicht erstellt ist.