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Autor Schamane
 - 25. Juni 2012, 05:56:15
@ Hpex
ZitatLogik wäre, dass ich den "neuen" FWD nicht machen darf, weil ich den "alten" FWD geleistet habe... so viel zur Logik bei der Bundeswehr.
Was sucht die Bundeswehr derzeit händeringend? Ich glaube in der Masse Mannschaften, also ist es für den Bund schon logisch auch noch Personen abzugreifen, welche nach dem alten Konzept FWDL gemacht haben.
Jetzt aber zu ihnen, was würden ihnen noch einmal 23 Monate beim Bund bringen? Sie haben eine Vordienstzeit von 20 Monaten. Wenn ich  ihre Werte einmal etwas einsetze mit dem Dienst 01/09 - 08/10, dann waren sie beim Eintritt in die BW mindestens 17 also vermutlich Geburtsjahrgang um 91.
Das heißt sie sind heute 21/22 plus 2 Jahre, dann sind sie 23/24. Sie stehen dann im Wettbewerb mit 19 jährigen mit Berufsausbildung und unterdessen schreiben es ja auch achon andere Mannschaftssoldaten sind angelernte Hilfsarbeiter, also bringen ihnen die Monate wie auch schon beschrieben keine Vorteile.
Gut sie haben 23 Monate ein für einen Ungelernten recht guten und vorallem sicheren Verdienst, aber das war es und dann käme danach die Sauregurkenzeit mit 400 - 800 € im Monat in der Ausbildung.
Also müßten sie mit 24 noch eine dreijährige Ausbildung machen, dann wären sie 27 und könnten dann theoretisch den Antrag auf Wiedereinstellung im höheren Dienstgrad stellen, ob das dann klappt, kann ihnen aber keiner sagen.
Von daher das ganze ist mehr Konjunktiv als alles andere und deshalb nochmals die Empfehlung sehen sie sich zivil um und schauen das sie eine Ausbildung machen.
Autor Hpex
 - 24. Juni 2012, 21:33:15
Zitat von: Ralf am 24. Juni 2012, 21:22:29
ZitatLogik wäre, dass ich den "neuen" FWD nicht machen darf, weil ich den "alten" FWD geleistet habe... so viel zur Logik bei der Bundeswehr.
Das ist aber ne gewagte Feststellung. Bevor ich sowas vom Stapel lasse, würde ich mir erstmal die dazugehörigen Gesetze und Erlasse durchlesen um zu verstehen, wieso das so ist und was dahinter steht. Das würde ich Logik nennen.


Logik ist für mich schlichtweg eine Möglichkeit des Schlussfolgerns, unabhängig davon welchen Inhalt oder welches Ziel diese Aussage verfolgt.
Aber ehe hier eine Grundsatzdiskussion entsteht, über Sinn oder Unsinn, subjektiver oder objektiver Wahrnehmung, Lukrativgestaltungsversuchen der Laufbahnen, würde ich gerne auf die Kernfrage zurückkehren, welche mir bereits beantwortet wurde.

Daher erneut danke! :)


Autor KlausP
 - 24. Juni 2012, 21:27:31
Zitat von: Hpex am 24. Juni 2012, 21:21:39
Keine direkt, der Weg ist das Ziel. Wo habe ich denn gesagt, dass diese beim eigentlichen Test abverlangt werden?

Hier:

Zitatauch wenn die fehlende Uffz-Eignung vielmehr etwas mit meiner nicht abgeschlossenen Berufausbildung im Zusammenhang stehen könnte, statt mit meinen soldatischen Fähigkeiten.

Die nicht zuerkannte Eignung ergibt sich aus dem Gesamtbild, welches Sie beim Einstellungstest abgegeben haben und nicht nur aus einem kleinen Teil, nämlich Ihrer nicht abgeschlossenen Ausbildung. Die haben andere Bewerber auch nicht und die erhalten trotzdem die entsprechende Eignung.
Autor Ralf
 - 24. Juni 2012, 21:22:29
ZitatLogik wäre, dass ich den "neuen" FWD nicht machen darf, weil ich den "alten" FWD geleistet habe... so viel zur Logik bei der Bundeswehr.
Das ist aber ne gewagte Feststellung. Bevor ich sowas vom Stapel lasse, würde ich mir erstmal die dazugehörigen Gesetze und Erlasse durchlesen um zu verstehen, wieso das so ist und was dahinter steht. Das würde ich Logik nennen.
Autor Hpex
 - 24. Juni 2012, 21:21:39
Keine direkt, der Weg ist das Ziel. Wo habe ich denn gesagt, dass diese beim eigentlichen Test abverlangt werden?
Autor KlausP
 - 24. Juni 2012, 21:14:16
Welche "soldatischen Fähigkeiten" werden denn beim Einstellungstest geprüft und wo soll die ein Ungedienter herhaben?
Autor Hpex
 - 24. Juni 2012, 21:10:23
Logik wäre, dass ich den "neuen" FWD nicht machen darf, weil ich den "alten" FWD geleistet habe... so viel zur Logik bei der Bundeswehr.

Die restlichen angeführten Argumente sind für mich nachvollziehbar - da stimme ich Ihnen ebenfalls zu, auch wenn die fehlende Uffz-Eignung vielmehr etwas mit meiner nicht abgeschlossenen Berufausbildung im Zusammenhang stehen könnte, statt mit meinen soldatischen Fähigkeiten.
Dass sich auch die Bundeswehr natürlich wirtschaftlich orientieren muss, und in gewisser Weise "Konkurrent auf den Markt" sein muss, ist entsprechend verständlich. Ob das Locken der Mannschafter mit einer Prämie das Richtige ist, ist jedem selbst überlassen.

Autor KlausP
 - 24. Juni 2012, 20:58:15
Nein, gibt es nicht.

Wie wäre es mal mit ein wenig Logik?

Warum sollte die Bundeswehr jemanden, der keine für ihre Belange verwertbaren zivilberuflichen Qualifikationen mitbringt einstellen, dem schon 2 oder 3 Jahre Dienstzeit angerechnet werden und den sie dann auch noch bis zu 21 Monaten im Rahmen einer ZAW für seinen Dienstposten ausbilden muss? Gleichzeitig stehen Bewerber auf der Matte, die entweder den Beruf mitbringen und demzufolge als Uffz/StUffz eingestellt werden können oder denen eben keine Vordienstzeiten angerechnet werden. Da können Sie sich Ihre Chancen ausrechnen - Ihre fehlende Uffz-Eignung mal außen vor gelassen.
Autor Hpex
 - 24. Juni 2012, 20:46:44
Das dachte ich mir.

Aber einschlägige Informationen, wieviel Vordienstzeit für jeweilige Laufbahnen akzeptabel sind, gibt es nicht oder kann ich öffentlich nachschlagen?
Autor Ralf
 - 24. Juni 2012, 20:38:21
Doch, so wird gerechnet.
Autor Hpex
 - 24. Juni 2012, 20:37:25
Hallo,

erstmal vielen Dank für Deine Antwort.

Da ich seit zwei Tagen die SLV lese, und daraus noch nicht ganz schlau geworden bin, wollte ich nur kombinieren und den bestmöglichsten Weg versuchen zu gehen.

Eventuell war die letzte Frage unverständlich gestellt, wo ich sie mir gerade das dritte Mal durchlese.

Da der "alte" freiwillige Wehrdienst nicht an dem "neuen" freiwilligen Wehrdienst angerechnet wird, muss das ja nicht heißen, dass die beiden Zeiten des freiwilligen Wehrdienstes und des damit verbundenen Zustandekommens des Dienstverhältnisses nicht auf die gesamte Vordienstzeit angerechnet wird.

"Alter" freiwilliger Wehrdienst von 20 Monaten,
"Neuer" freiwilliger Wehrdienst von 23 Monaten,
würde eine gesamte Vordienstzeit von 43 Monaten, also etwas über 3 Jahre ergeben. Damit hätte ich zum Beispiel zu viel Vordienstzeit für ne 8/9er StUffz-Stelle. Oder täusche ich mich?


Sorry für die etwas unpassende Formulierung.
Autor Schamane
 - 24. Juni 2012, 20:27:51
@ Hpex ich würde ihnen auch zu Ulli76 Weg raten, qualifizieren sie sich zivil in dem Bereich der sie interessiert und ihnen liegt und womit sie auf dem zivilen Arbeitsmarkt nach dem Abschluss Anstellungsaussichten haben.
Wenn ihnen in drei bis vier Jahren dann der Sinn immer noch oder wieder nach der Bundeswehr steht, dann bewerben sie sich nach der abgeschlossenen Ausbildung erneut und wenn ihre zivile Qualifikation dann eine Einstellung im höheren Dienstgrad zuläßt um so besser.
Jetzt zu den Fragen:
Zitat• Ist es mir möglich mit der neuen Reform freiwillig Wehrdienst zu leisten, trotz meiner Vordienstzeit von 20 Monaten nach "altem" Schema, sprich dem FWDL, und das eventuell auf 23 Monate?

Möglich ja aber was bringt es ihnen? Siehe Frage 5

• Ist meine Chance, auf SaZ9 evtl. eingestellt zu werden, höher, wenn ich das oben genannte leiste, und mich aus der Truppe heraus dafür beweise?

siehe KlausP NEIN

• Wenn ja; unterliegt die Bewerbung aus der Truppe heraus der selben Auflage mit der einjähringen Bewerbungssperre im ZNwG?

Wieso sollte sie nicht, selbst wenn ihr DV ihnen attestiert über Wasser zu gehen oder das Meer zu teilen das Jahr bleibt ein Jahr

• Wenn nein; Wie würdet Ihr auf meine Person reagieren, mit der von mir vermittelten Lage?

Dass kann ich ohne Sie zu kennen nicht per Ferndiagnose so sagen

• Zivilberuflich weiter qualifizieren oder FWD?

Qualifizieren sie sich, machen sie noch eine Ausbildung, denn beim Bund gilt wie im Zivilen "Bessere Quali = bessere und sichere Jobaussichten in der Masse"
Autor Hpex
 - 24. Juni 2012, 19:32:17
Hallo,

meine sich mir stellende Frage zur endgültigen Abwicklung:

Wie viele Jahre Vordienstzeit (effektive und nur inkl. FWDL) darf/sollte man haben, damit man reibungslos in die nächsthöhere Laufbahn genommen werden würde, ohne, dass der Dienstherr sagt, dass man bereits für diese Laufbahn zu viel gedient hat?
Autor Hpex
 - 21. Juni 2012, 20:59:19
Ah, okay.

Also ist das auch egal, dass das Gesamtergebnis ggf. vom heutigen Wissensstand stark abweichen könnte, da dieser ja nun über ein Jahr zurückliegt.

Danke!
Autor Ralf
 - 21. Juni 2012, 20:56:13
Dein negatives Gesamtergebnis ist ein Jahr gültig. Erst dann könntest du dich einer erneuten Prüfung unterziehen und du wirst dann -falls du eingeladen wirst- erneut komplett getestet.