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ZitatOb dieser oder jener Auslandseinsatz richtig oder falsch ist, darüber kann man sich streiten. Fest steht aber auch, daß Soldaten im Auslandseinsatz Erfahrungen für einen Ernstfall zu Hause sammeln können.
Zitat von: AlexderFranke am 29. Juni 2012, 13:40:46
Ich habe gelesen, daß Frauen im Zweiten Weltkrieg in besonderen Einheiten Wehrdienst geleistet haben. Dies und der Kalte Krieg wären ein passender Aufhänger gewesen, in Europa die Wehrpflicht für beide Geschlechter einzuführen bei einfachem Zugang zu Ersatzdiensten.
Zitat von: Schamane am 28. Juni 2012, 10:43:49Wäre mir neu.
Aber für die Einstellung zum Freiwilligen Dienst in der Bundeswehr die Frauen auch andere Parameter zu erfüllen haben als Männer.
Zitat von: Schamane am 28. Juni 2012, 09:58:39
Bei der Pflichtfeuerwehr sehe ich gute Aussichten, wenn eine Person gegen ihre zwangsweise Gestellung juristisch vorgeht, dass spätestens der EuGH die Rechtsgrundlage sehr stark in Frage stellen wird.
Ansonsten kann man mit Bezug auf das Urteil : BvR 403 u. 569/94 von 1995 auch nach deutschem Recht dagegen vorgehen, wenn nicht auch die Frauen zur Gestellung geladen werden mit Bezug auf Art. 3 GG. und dann sollen die einmal begründen, warum nur die Männer genommen werden.
Zitat von: miguhamburg1 am 28. Juni 2012, 14:32:58
tragen alle Richter der Bundesgerichte sowie die Bundesanwälte rote Roben in öffentlicher Ausübung ihres Amtes...
Zitat von: Schamane am 28. Juni 2012, 10:43:49
Wie gesagt im Recht kann man immer alles begründen und auch genau das Gegenteil, es kommt nur darauf an, wer die roten Roben trägt.
Zitat von: Schamane am 28. Juni 2012, 09:58:39
Bei der Pflichtfeuerwehr sehe ich gute Aussichten, wenn eine Person gegen ihre zwangsweise Gestellung juristisch vorgeht, dass spätestens der EuGH die Rechtsgrundlage sehr stark in Frage stellen wird.
Zitat von: Schamane am 28. Juni 2012, 09:58:39
Ansonsten kann man mit Bezug auf das Urteil : BvR 403 u. 569/94 von 1995 auch nach deutschem Recht dagegen vorgehen, wenn nicht auch die Frauen zur Gestellung geladen werden mit Bezug auf Art. 3 GG. und dann sollen die einmal begründen, warum nur die Männer genommen werden.
Zitat von: AlexderFranke am 27. Juni 2012, 18:23:48
Ich habe mich früher schon immer gefragt, wie man die Wehrpflicht mit den freiheitlichen Grundsätzen in Einklang bringt.
ZitatWenn eine Wehrpflicht möglich war oder ist, dann kann man es auch für ein gemeinnütziges Jahr für beide Geschlechter hinbiegen.
ZitatWobei letzteres keine Ungleichbehandlung darstellt, die Wehrpflicht nur für Männer schon.
ZitatEs gibt auch die Schulpflicht als Zwang!
ZitatUm einen weiteren Verfall der Gesellschaft zu verhindern, wäre es gerade heute notwendig, junge Menschen durch Bundeswehr und Zivildienste zu reiferen Personen heranzubilden.