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Autor mailman
 - 29. Juni 2012, 16:40:23
ZitatOb dieser oder jener Auslandseinsatz richtig oder falsch ist, darüber kann man sich streiten. Fest steht aber auch, daß Soldaten im Auslandseinsatz Erfahrungen für einen Ernstfall zu Hause sammeln können.

Und wer sagt, das der "Ernstfall" zuhause genauso abläuft wie ein Einsatz nach heutigen Maßstäben?
Autor AlexderFranke
 - 29. Juni 2012, 15:55:00
Es ist in meinem Beitrag etwas unklar. Aber ich habe mein Augenmerk mehr auf die anderen am Krieg beteiligten Länder gerichtet. Die Engländer und Amerikaner haben im Zweiten Weltkrieg besondere Einheiten für Frauen im Kriegseinsatz geschaffen. Wie es bei den Franzosen und Russen war, habe ich noch nicht herausgefunden. Bei den Partisanen haben sich ebenfalls Frauen beteiligt. Das alles hat eindeutig gezeigt, daß Frauen für den Wehrdienst grundsätzlich nicht ungeeignet sind. Also wäre das ein guter Aufhänger gewesen, auch im Militär die Ungleichstellung der Frau abzuschaffen. Auch angesichts des Neuanfangs in Europa wäre das durchaus passend gewesen. Die Engländer haben nach Kriegsende auch schon  damit angefangen, die Streitkräfte immer mehr für Frauen zu öffnen.

Es ist einfach ätzend, aus Gedankengängen gleich eine Zustimmung zur Politik des Schnurzbartes herauszulesen.  Keiner, bis auf eine kleine Minderheit, wünscht sich solch eine Diktatur zurück. Ich bin einfach der Meinung, daß der Grundwehrdienst und Ersatzdienste als Verpflichtung für unversehrte Staatsbürger beider Geschlechter sinnvoll sind. Ich bin auch keinesfalls davon überzeugt, daß alle Soldaten der Wehrmacht als Verbrecher anzusehen sind. Leider kommt es bei längeren Kriegen zur Verrohung vieler Soldaten.

In Kriegszeiten, welcher Staat jeweils im Recht oder im Unrecht ist sei mal dahingestellt, muß eben jeder ran, der körperlich in der Lage ist. Wer zu Friedenszeiten Ersatzdienst geleistet hat oder leistet, der kommt ins Lazareth oder andere zivile Dienste. Und wer Wehrdienst geleistet hat oder leistet, wird zu Kriegszeiten eben schlichtweg an der Front eingesetzt. Auch in Kriegszeiten sind sowohl Wehrdienst als auch Ersatzdienste wichtig. Wenn es um die Verteidigung meines Landes und somit auch meiner Familie und anderer Menschen, die mir nahestehen, geht,  w
ürde ich mich wohl auch als Ausgemusterter freiwillig für einen zivilen Dienst melden.

Ob dieser oder jener Auslandseinsatz richtig oder falsch ist, darüber kann man sich streiten. Fest steht aber auch, daß Soldaten im Auslandseinsatz Erfahrungen für einen Ernstfall zu Hause sammeln können.

Alex
Autor mailman
 - 29. Juni 2012, 14:11:21
Es waren ja auch keineswegs alle. Sehr oft waren Sudetendeutsche, oder Schlesier betroffen.

Meine beiden Großmütter wurden beide "dienstverpflichtet" sie stammten bei aus dem Sudetenland. Eine musste Dienst in Unterfranken leisten als Haushaltshilfe die andere wurde nach Frankreich geschickt um dort als Nachrichtenhelferin zu arbeiten,  wo sie dann einen jungen Leutant traf und heiratete ;).

Aber mal im Ernst wer sich sowas wieder wünscht der kann nicht ganz rund laufen.
Autor schlammtreiber
 - 29. Juni 2012, 13:57:38
Zitat von: AlexderFranke am 29. Juni 2012, 13:40:46
Ich habe gelesen, daß Frauen im Zweiten Weltkrieg in besonderen Einheiten Wehrdienst geleistet haben. Dies und der Kalte Krieg wären ein passender Aufhänger gewesen, in Europa die Wehrpflicht für beide Geschlechter einzuführen bei einfachem Zugang zu Ersatzdiensten.

Ah ja... die Mobilisierung beider Geschlechter im totalen Krieg des Nationalsozialismus als "Aufhänger" und Vorlage für die Bundesrepublik.
Setz doch bitte irgendeinen Ironie-Smiley dahinter.
Autor mailman
 - 29. Juni 2012, 13:52:54
Naja die Frauen die im 2 Wk Dienst geleistet haben waren zum größten Teil "Nachrichtenhelferinnen" und das kann man wohl mit heute nicht vergleichen.

Übrigens gab es wohl auch einen guten Grund zu Zeiten der Wehrpflicht nur Männer einzuberufen. 1. War es damals anders.

Und 2. konnten Frauen bis zu einem bestimmten Lebensjahr auch "einberufen" werden z.B. im Lazarett oder ähnlihces
Autor AlexderFranke
 - 29. Juni 2012, 13:40:46
Ich habe mich auf der Netzseite der Bundeswehr kundig gemacht. Beim Sporttest gelten für Frauen tatsächlich ein wenig niedrigere Anforderungen. Auch wenn es aus biologischer Sichtweise richtig ist, schafft das unter einigen Männern böses Blut. In Kommentaren und Foren habe ich mehr als einmal gelesen, wie sich darüber ausgelassen wird, daß Frauen doch eine Vorzugsbehandlung erfahren. Nach dem Grundsatz: Wenn Gleichstellung, dann auch gleiche Anforderungen. Um böses Blut zu vermeiden, wären einheitliche Anforderungen im Sporttest besser. Wie hoch man sie ansetzen soll, ist wieder eine andere Frage. Ich als Laie würde Frauen, die sich bei der BW bewerben wollen, ohnehin raten, sich lieber an den sportlichen Anforderungen der Männer auszurichten, weil es auch kein Vergnügen ist, wenn Kameraden das Bild des schwachen Geschlechtes bestätigt sehen und man mit dem unteren Durchschnitt der Männer bei weitem nicht mithalten kann.

Ich habe gelesen, daß Frauen im Zweiten Weltkrieg in besonderen Einheiten Wehrdienst geleistet haben. Dies und der Kalte Krieg wären ein passender Aufhänger gewesen, in Europa die Wehrpflicht für beide Geschlechter einzuführen bei einfachem Zugang zu Ersatzdiensten. Auch wenn, sagen wir mal, 70 bis 80 Prozent der Mädchen sich für einen Ersatzdienst entschieden hätten, hätten dadurch noch genügend Grundwehrdienstleistende zur Verfügung gestanden. Es hätten durch die Einbeziehung von Frauen genug Grundwehrdienstleistende zur Verfügung gestanden, um beiden Geschlechtern einen einfachen Zugang zu Ersatzdiensten zu gewähren. Das hätte so manchen jungen Männern die Not erspart, zur Bundeswehr zu müssen, obwohl ihnen der Wehrdienst überhaupt nicht liegt. Andererseits hätten einige Mädchen die Herausforderung willig angenommen und ein paar außergewöhnliche Erfahrungen fürs weitere Leben mitgenommen. Ich habe auch von Mädchen gelesen, welche die Zeit der AGA sehr loben. Der einfache Zugang zu Ersatzdiensten kommt meinen Vorstellungen weit entgegen.

Ich weiß, daß es da einen Satz im Grundgesetz gibt, der eine Wehrpflicht für Frauen ausschließt. Eine Mehrheit zur Streichung dieses Satzes aus dem Grundgesetz hätte sich wohl gefunden, wenn Nachbarländer mit der Wehrpflicht für beide Geschlechter angefangen hätten.

Übrigens: In Schweden gibt es heute ein Gesetz, das im Krisenfall die mögliche Einberufung von jungen Menschen beider Geschlechter aus Gründen der Gleichstellung vorsieht!

Alex
Autor Ralf
 - 28. Juni 2012, 16:12:59
Zitat von: Schamane am 28. Juni 2012, 10:43:49
Aber für die Einstellung zum Freiwilligen Dienst in der Bundeswehr die Frauen auch andere Parameter zu erfüllen haben als Männer.
Wäre mir neu.
Autor mailman
 - 28. Juni 2012, 16:08:29
Zitat von: Schamane am 28. Juni 2012, 09:58:39
Bei der Pflichtfeuerwehr sehe ich gute Aussichten, wenn eine Person gegen ihre zwangsweise Gestellung juristisch vorgeht, dass spätestens der EuGH die Rechtsgrundlage sehr stark in Frage stellen wird.
Ansonsten kann man mit Bezug auf das Urteil : BvR 403 u. 569/94 von 1995 auch nach deutschem Recht dagegen vorgehen, wenn nicht auch die Frauen zur Gestellung geladen werden mit Bezug auf Art. 3 GG. und dann sollen die einmal begründen, warum nur die Männer genommen werden.

Es gab. m.W. mal ein Urteil das eine reine Feuerwehrdienstpflicht für Frauen unzulässig wäre, das steht so auch bei Wiki würde ich aber mal bezweiflen.

Und was hat eine Dienstverpflichtung zum Feuerwehrdienst imt der Berufswahl zu tun? Eigentlich gar nichts. Üblicherweise werden schon jetzt Bauhofmitarbeiter verpflichtet.
Autor Terek
 - 28. Juni 2012, 14:51:18
Zitat von: miguhamburg1 am 28. Juni 2012, 14:32:58
tragen alle Richter der Bundesgerichte sowie die Bundesanwälte rote Roben in öffentlicher Ausübung ihres Amtes...

Peinlich, peinlich - klassische Form von Eigentor meinerseits...
Autor miguhamburg1
 - 28. Juni 2012, 14:32:58
Lieber Terek, meines Wissens tragen alle Richter der Bundesgerichte sowie die Bundesanwälte rote Roben in öffentlicher Ausübung ihres Amtes..., Also schon ein paar mehr.

Dennoch ist es natürlich vollkommen richtig, was Sie intendieren und Andi beschrieben hat...
Autor Terek
 - 28. Juni 2012, 14:28:32
Zitat von: Schamane am 28. Juni 2012, 10:43:49
Wie gesagt im Recht kann man immer alles begründen und auch genau das Gegenteil, es kommt nur darauf an, wer die roten Roben trägt.

So einfach ist das? Verdammt und ich hab mich jahrelang durchs Studium gequält... Aber Verfassungsrichter (wer anders trägt hierzulande ja keine rote Robe) wollte ich sowieso nie werden; vieel zu einfach, denn die beschäftigen sich ja nur so mit einem Gesetz. Und nichtmal das, denn anscheinend kann man ja alles begründen...

Moment, auf welcher Basis finden denn "Begründungen" in der kontinentaleuropäischen Rechtskultur meist statt? Hmm, wenn ich mich recht erinnere, "Willkür" war es jetzt nicht...
Autor Schamane
 - 28. Juni 2012, 10:43:49
@ Andi sehe ich anders, da sie zwar von der Physiologie her recht haben. Aber für die Einstellung zum Freiwilligen Dienst in der Bundeswehr die Frauen auch andere Parameter zu erfüllen haben als Männer.
Wenn also hier eine Anforderungsreduzierung zur Ermöglichung der Einstellung erfolgt, so hat dies auch bei einem "Zwangsdienst" zu erfolgen, da ja die Argumentation ist, dass die physiologischen Defizite durch eine sozial - psychologische Komponente mehr als ausgeglichen werden. Zusätzlich wird spätestens der EuGH sagen, so liebe Leute ihr habt die Fähigkeiten international auszuschreiben und die Kosten könnt ihr als Steuer umlegen, aber ansonsten verstoßt ihr gegen das europäische Recht auf die freie Wahl des Berufes, wenn ihr Leute zur Feuerwehr verpflichtet.
Wie gesagt im Recht kann man immer alles begründen und auch genau das Gegenteil, es kommt nur darauf an, wer die roten Roben trägt.
Autor Andi
 - 28. Juni 2012, 10:04:42
Zitat von: Schamane am 28. Juni 2012, 09:58:39
Bei der Pflichtfeuerwehr sehe ich gute Aussichten, wenn eine Person gegen ihre zwangsweise Gestellung juristisch vorgeht, dass spätestens der EuGH die Rechtsgrundlage sehr stark in Frage stellen wird.

Ich nicht...

Zitat von: Schamane am 28. Juni 2012, 09:58:39
Ansonsten kann man mit Bezug auf das Urteil : BvR 403 u. 569/94 von 1995 auch nach deutschem Recht dagegen vorgehen, wenn nicht auch die Frauen zur Gestellung geladen werden mit Bezug auf Art. 3 GG. und dann sollen die einmal begründen, warum nur die Männer genommen werden.

Wie schon immer: Biologie! Männer zwischen 18 und 30 sind die körperlich leistungsfähige Gruppe der Gesellschaft. Und genau diejenigen braucht man für solche Dienste.

Frauen und die restlichen Männer sind für andere Dienste in den im Grundgesetz genannten Fällen verpflichbar.

Gruß Andi
Autor Schamane
 - 28. Juni 2012, 09:58:39
Bei der Pflichtfeuerwehr sehe ich gute Aussichten, wenn eine Person gegen ihre zwangsweise Gestellung juristisch vorgeht, dass spätestens der EuGH die Rechtsgrundlage sehr stark in Frage stellen wird.
Ansonsten kann man mit Bezug auf das Urteil : BvR 403 u. 569/94 von 1995 auch nach deutschem Recht dagegen vorgehen, wenn nicht auch die Frauen zur Gestellung geladen werden mit Bezug auf Art. 3 GG. und dann sollen die einmal begründen, warum nur die Männer genommen werden.
Autor schlammtreiber
 - 28. Juni 2012, 08:54:54
Zitat von: AlexderFranke am 27. Juni 2012, 18:23:48
Ich habe mich früher schon immer gefragt, wie man die Wehrpflicht mit den freiheitlichen Grundsätzen in Einklang bringt.

Die Wehrpflicht dient eben der Erhaltung, weil nötigenfalls Verteidigung dieser freiheitlichen Ordnung. SO lässt sich das in EInklang bringen  ;)

ZitatWenn eine Wehrpflicht möglich war oder ist, dann kann man es auch für ein gemeinnütziges Jahr für beide Geschlechter hinbiegen.

Lies bitte was ich schreibe. Herkömmlichkeitsgebot. Wehrpflicht gibt es seit hunderten von Jahren, ebenso die anderen in D möglichen Zwangsdienste. Ein allgemeiner Arbeitsdienst für alle wäre eine "neue Erfindung" (abgesehen von den zwölf Jahren des Schnauzbarts, welche hierzulande ungern als Vorbild akzeptiert werden) und somit nicht zulässig.

ZitatWobei letzteres keine Ungleichbehandlung darstellt, die Wehrpflicht nur für Männer schon.

Ungleiches darf auch ungleich behandelt werden, das verstößt weder gegen das Gebot der Gleichstellung, noch der Gleichberechtigung;)

ZitatEs gibt auch die Schulpflicht als Zwang!

Willst Du dich lächerlich machen?

ZitatUm einen weiteren Verfall der Gesellschaft zu verhindern, wäre es gerade heute notwendig, junge Menschen durch Bundeswehr und Zivildienste zu reiferen Personen heranzubilden.

Die Bundeswehr dient nicht als Umerziehungslager, um entartete Individuen zu korrigieren oder den "neuen, besseren Menschen" für eine harmonische Gesellschaft zu formen.
Diese Fülle an buzzwords sollte ausreichend Parallelen aufzeigen.