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Autor BulleMölders
 - 29. Juni 2012, 16:54:24
Zitat von: cybericke am 29. Juni 2012, 14:55:58
Und dann zu den aktuellen Lohnsteuermerkmalen oder zu den bei Dienstantritt??

Zu denen bei Auszahlung geltenden Lohnsteuermerkmalen. Bei der Lohnsteuer gilt das Zuflussprinzip.
Autor KlausP
 - 29. Juni 2012, 15:10:25
Keine Ahnung, tut mir leid.
Autor cybericke
 - 29. Juni 2012, 14:55:58
Und dann zu den aktuellen Lohnsteuermerkmalen oder zu den bei Dienstantritt??
Autor KlausP
 - 29. Juni 2012, 14:49:35
Ja. Das hat mit der widerruflichen Verpflichtungserklärung nichts zu tun sondern damit, dass die Dienstzeit von SaZ Mannsschaften zu Beginn ihrer Dienstzeit auf zunächst auf 6 Monate festgesetzt wird und erst danach auf die volle Verpflichtungszeit.
Autor cybericke
 - 29. Juni 2012, 14:37:13
Servus Leute,

kurze Frage:

Die Verpflichtungsprämie bekommt man erst 6 Monate nach Dienstantritt, egal ob man die
Widerrufserklärung (6 Monate zeit zum Überlegen ob die Bw für ein was ist oder nicht) unterschrieben hat oder?

Gruß
Cybericke
Autor KlausP
 - 17. Mai 2012, 20:02:35
... oder der übernächste. Genaueres sollte der zuständige Bearbeiter bei der WBV sagen können, Telefonnummer steht auf der Besoldungsabrechnung.
Autor Ralf
 - 17. Mai 2012, 20:00:37
Meine Glaskugel sagt, dass es wahrscheinlich der nächste Monat werden wird.
Autor Casteels
 - 17. Mai 2012, 10:08:05
Moinsen Community.

Ich habe ebenfalls eine Frage zur Prämie. Als allererstes, ich bin Wiedereinsteller (01.10.2011) SAZ 4 und habe mich seit dem April 2011 über die Verpflichtungsprämie erkundigt.

Mir ist der Tagessatz, die Konsequenzen für eine Widerhandlung und der Zeitraum, zu wann diese Prämie gezahlt wird, bewusst.

Ich habe im vergangenen Monat meine Erklärung erhalten, wo aufgeführt wird, dass ich die 6000€ (Brutto) erhalte und das diese mit der folgenden Gehaltsabrechnung gezahlt werden.

In diesem Monat habe ich die Prämie nicht erhalten, da ich die Erklärung zum 15.04.2012 erhalten habe. Jetzt meine Frage:

Kann ich mit der Prämie zum 01.06.2012 rechnen, oder laufe ich Gefahr, dass diese Prämie in einem anderen Monat gezahlt wird!?


Cast.
Autor slow88
 - 04. März 2012, 22:57:50
Dann danke ich auch nochmal vielmals :D

gleich mal meinem spieß zeigen das er doch nicht allwissend ist ;)
Autor KlausP
 - 04. März 2012, 22:39:37
Zitatwer sich als Soldatin auf Zeit und Soldat auf Zeit, dessen Dienstzeit spätestens zum 31. Dezember 2013 endet, im Jahr 2012 um mindestens zwei Jahre in einer Mannschaftslaufbahn weiter verpflichtet.

Der Satz sagt doch alles aus. Sie erfüllen doch genau die Voraussetzungen.
Autor slow88
 - 04. März 2012, 22:36:15
wer sich im Jahr 2012 für mindestens zwei Jahre Dienstzeit im Status als Soldat auf Zeit in einer Mannschaftslaufbahn erstmalig verpflichtet,
wer sich als Soldatin auf Zeit und Soldat auf Zeit, dessen Dienstzeit spätestens zum 31. Dezember 2013 endet, im Jahr 2012 um mindestens zwei Jahre in einer Mannschaftslaufbahn weiter verpflichtet.



Hallo!
heißt das mir steht die Prämie auch zu?
Da ich zu diesem Zeitpunkt Saz4 bin und hab nun das Angebot bekommen auf einen OSG Dienstposten zu wechseln, was in meinem Fall nochmal 4 Jahre heißt, meine Dze wäre zu diesem Zeitpunkt 01.04.2013 und schiebt sich dann auf 2017.
Ich bin mir da nur unschlüssig weil viele sagen:" nö für mich nicht weil ich ja schon SaZ bin" usw usw. und wieder andere sagen:"Doch klar"
Autor wolfpack
 - 24. Januar 2012, 07:56:31
Besten Dank.
Autor Ralf
 - 23. Januar 2012, 20:40:36
Du hast dir deine Frage bereits selbst beantwortet  ;)
Ja das tut sie.
Autor wolfpack
 - 23. Januar 2012, 20:36:48
Hallo, ich war von 2003-2005 als Fwdl 23 bei der Bundeswehr. Jetzt habe ich mich entschieden die Bundeswehr als Wiedereinsteller für 4 J.  Mannsch. zu meinem Arbeitgeber zu machen.
Jetzt bin ich auf  diese sätze gestoßen:
Der Deutsche Bundestag hat am 15. Dezember 2011 das ,,Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" (kurz: Fachkräftegewinnungsgesetz) beschlossen. Gegenstand des Gesetzes ist auch die Verlängerung der zunächst bis Ende 2011 befristeten Gewährung von Verpflichtungsprämien an Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit für eine Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren in einer Mannschaftslaufbahn. Somit erhält unter den gleichen Bedingungen wie im Jahr 2011 eine Verpflichtungsprämie,

wer sich im Jahr 2012 für mindestens zwei Jahre Dienstzeit im Status als Soldat auf Zeit in einer Mannschaftslaufbahn erstmalig verpflichtet,
wer sich als Soldatin auf Zeit und Soldat auf Zeit, dessen Dienstzeit spätestens zum 31. Dezember 2013 endet, im Jahr 2012 um mindestens zwei Jahre in einer Mannschaftslaufbahn weiter verpflichtet.



Meine Frage wäre ob mir diese Prämie auch zusteht oder nicht. Wäre ja wie oben genannt eine Erstverpflichtung im jahr 2012 als SaZ mannsch.
Danke schonmal für euere Antworten.
Autor BulleMölders
 - 22. Januar 2012, 09:50:27
Du hättest nur dann eine Prämie erhalten, wenn deine Dienstzeit in 2011 geendet hätte und du dich in 2011 dann weiter verpflichtet hättest.

Beispiel:
Einzug zum Grundwehrdienst zum 01.10.2010
Ende des Grundwehrdienstes am 31.03.2011
Weiterverpflichtung für den Freiwilligen Wehrdienst in der Zeit vom 01.01.2011 bis 31.03.2011
Dann wäre eine Prämie für jeden Angefangenen Monat der Weiterverpflichtung fällig gewesen

In deiner Situation gehst du leider leer aus.