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Zitat von: wolverine am 10. Juli 2012, 23:03:45
Gerne kann man hierzu auch schlecht bezahlte Rechtsanwälte alimentieren, die fast mönchisch und selbstlos die Jurisprudenz als Wissenschaft zelebriert haben.
Zitatwurde von meinen ehmaligen arbeitgeber aus. Dieser hat mich angezeigt, aber diese dann nach einen nach verhandeln vor der IHK wieder zurück genommen.
ZitatWenn ich jemanden Anzeige, weil ich denke er hat mir was geklaut, wird das ja erstmal aufgenommen. Dann bearbeitet. Nun zieh ich das zurück und sag: "Ups, hab ich vergessen, hatte es verliehen...bla bla", dann wird das doch eingestellt. Ich habe meine Anzeige zurückgezogen und auf welcher Grundlage sollte die Staatanwaltschaft weiter ermitteln, außer höchstens gegen mich?
ZitatMan kann eine Anzeige nicht "zurückziehen". Das ist ein verbreiteter Rechtsirrtum. Wer bestraft wird oder nicht, bestimmt schließlich nicht der Anzeigeerstatter, sondern alleine der Staat, also die Staatsanwaltschaft. Eine Anzeige ist nichts anderes als die Mitteilung eines sachverhalts an die Justiz. Dieses Wissen kann man nicht mehr löschen. Wie auch?
ZitatDer Satz ist doch eindeutig. Da hätte man keinen Anwalt für gebraucht.