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Autor Dink125
 - 11. Juli 2012, 10:39:49
jip hattest du geschrieben... schade:( stelle mich nun auf Januar ein und hoffe dann schnellst möglich ne neue stelle zu bekommen:(
Autor Ralf
 - 11. Juli 2012, 10:37:52
Ich dachte, ich hätte das geschrieben. Das wird einem Rechtsberater zugeleitet, der dann darüber entscheidet. Die Einstellungszusage wird zurück genommen solange ein laufendes Verfahren anhängig ist.
Autor Paramedic
 - 11. Juli 2012, 10:14:13
du wirst das melden nachdem du darüber informiert wurdest und dann wird deine stelle  evtl. wieder freigegeben.

du kannst ja versuchen das verfahren schnell auf ein ende zu führen, aber im Moment ist das schwierig.
Autor Dink125
 - 11. Juli 2012, 09:53:43
also bei mir ist war es einmal ein arbeitsrechtsstreit und nun ein geht es um eine straftat, die ich nicht beganngen habe, aber das unternehmen dieses dennoch zur anzeige gebracht hat. diese absprache dass die die anzeige zurück nehmen, sollen die staatsanwalt zeigen, dass an der sache wohl doch nichts dran ist und sie sich geirrt haben. " um es mal nett auszudrücken" dann muss der staatsanwalt selber entscheiden, ob er weiter ermittelt oder nicht und genau da stehe ich nun.


aber um die frage zu beantworten.... wer hatte ein ähnliches erlebnis oder kann mir berichten, wie es nun weiter geht? " bezüglich mit der Bundeswehr!!!!!!!!
Autor schlammtreiber
 - 11. Juli 2012, 08:43:30
Zitat von: wolverine am 10. Juli 2012, 23:03:45
Gerne kann man hierzu auch schlecht bezahlte Rechtsanwälte alimentieren, die fast mönchisch und selbstlos die Jurisprudenz als Wissenschaft zelebriert haben.

Nein, Du kriegst den Job nicht  ;D
Autor wolverine
 - 10. Juli 2012, 23:03:45
Gerne kann man hierzu auch schlecht bezahlte Rechtsanwälte alimentieren, die fast mönchisch und selbstlos die Jurisprudenz als Wissenschaft zelebriert haben.
Autor justice005
 - 10. Juli 2012, 22:40:07
Das ist nicht ausgeschlossen, aber es läuft völlig unabhängig voneinander.

beispiel: Ich beklaue meinen Chef in einem Betrieb.

1. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Diebstahl und klagt mich vor Gericht an. Ich werde wegen einer Straftat zu einer Strafe verurteilt.

2. Der Chef schmeißt mich raus und ich wehre mich dagegen. Dafür ist das Arbeitsgericht zuständig. ICH muss eine Kündigungsschutzklage einreichen.

3. Der Chef will sein Geld zurück und ich zahle nicht. Dann muss der Chef mich vor dem Zivilgericht auf Zahlung verklagen. Der Chef muss klagen und sich darum kümmern.

Das alles sind völlig getrennte Dinge. Wenn ein Bürger ein Problem mit einem anderen Bürger hat, dann neigt man dazu, einfach zu meinen, die Polizei würde sich um alles kümmern. Das ist aber falsch. Die interessieren sich nicht für private Streitereien von Bürgern. Die sind nur für Straftaten zuständig, und nicht dafür, dem Opfer irgendwie zu seinem zivilrechtlichen Recht zu verhelfen. darum muss man sich schon selber kümmern.



Autor Paramedic
 - 10. Juli 2012, 22:35:04
Achso.

Und eine arbeitsrechtliche Absprache ist ausgeschlossen hier, weil auch die Staatsanwaltschaft reagiert hat?

So lernt man dazu :) Danke.
Autor justice005
 - 10. Juli 2012, 22:28:24
Bei einer Anzeige geht es IMMER um eine Straftat, was denn sonst? Eine Anzeige ist die Mitteilung an die Polizei, dass eine Straftat begangen wurde. mehr nicht.

Das was Sie meinen, ist eine zivilrechtliche Einigung, zum Beispiel in Bezug auf Schadensersatz oder eine arbeitsrechtliche Absprache. Das hat nicht das geringste mit dem Strafrecht zu tun.
Autor Paramedic
 - 10. Juli 2012, 22:21:31
Nun ja
Zitatwurde von meinen ehmaligen arbeitgeber aus. Dieser hat mich angezeigt, aber diese dann nach einen nach verhandeln vor der IHK wieder zurück genommen.

Also wurde es außergerichtlich geregelt richtig?

Wie verhält sich das dann damit? Hier wurde nicht explizit von einer Straftat gesprochen, lediglich, dass der Arbeitgeber eine Anzeige erstattet hat und diese dann zurückgezogen hat.

Deshalb hab ich gefragt, habe natürlich sonst verstanden was du meinst :)
Autor justice005
 - 10. Juli 2012, 21:55:01
Außerdem sollte man bedenken, dass das Opfer einer Straftat rechtlich nichts anderes ist, als ein Zeuge. Und ein Zeuge muss spätestens vor Gericht die Wahrheit sagen, ob er will oder nicht. Tut er es nicht, wandert er für mindestens 3 Monate in den Knast. Wird er zuvor noch vereidigt, wandert er für mindestestens 1 Jahr in den Knast. Letzteres bedeutet für einen Soldaten, dass er Kraft Gesetzes seinen Status als Soldat verliert mit allen Ansprüchen. Ersteres bedeutet, dass er wegen eines schweren Dienstvergehens zusätzlich vor dem Truppendienstgericht landet, wo eine Dienstgradherabsetzung auf ihn wartet.

Das sollte man vielleicht bedenken, bevor man gegenüber der Justiz Mist verzapft, nur weil man sich mit dem Straftäter wieder vertragen hat und ihn schonen will.

Autor justice005
 - 10. Juli 2012, 21:50:17
ZitatWenn ich jemanden Anzeige, weil ich denke er hat mir was geklaut, wird das ja erstmal aufgenommen. Dann bearbeitet. Nun zieh ich das zurück und sag: "Ups, hab ich vergessen, hatte es verliehen...bla bla", dann wird das doch eingestellt. Ich habe meine Anzeige zurückgezogen und auf welcher Grundlage sollte die Staatanwaltschaft weiter ermitteln, außer höchstens gegen mich?

Also das ist nun völliger Unsinn und geht an der Diskussion hier völlig vorbei. Wenn Sie versehentlich jemanden falsch verdächtigen und das dann korrigieren, dann wird das Verfahren natürlich eingestellt und auch nicht gegen Sie ermittelt. Der Grund der Einstellung ist dann, dass eben keine Straftat begangen wurde. Die Frage lautete aber hier, ob das Opfer einer tatsächlich begangenen Straftat es durch ein "zurückziehen" der Anzeige beeinflussen kann, ob eine begangene Straftat verfolgt wird oder nicht. Und das ist definitiv nicht der Fall (von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen).

Autor Dink125
 - 10. Juli 2012, 21:36:24
ja genau das ist ja dieses hin und her.... daher wird der staatsanwalt auch in meiner sache denke ich schnellst möglich einstellen. nur diese menschen sind meist überfordert mit fällen, so das sowas zeit dauert. deswegen bin ich ja so pissig" sorry". weil der staats solangsam arbeitet und mein alter ag mich raus haben wollte und mir ein rein würgen wollte" da ich als gewerkschaftsmitglied zuviel unruhe gemacht habe" muss ich nun drunter leiden. dass ist sowas von unfair.

ich schicke morgen mit dem wissen die post los, dass ich dafür bestraft werde, dass mein alter arbeitgeber mir das leben immer noch schwer macht und ich erst frühstens im Januar, wenn ne passende stelle frei ist, mein dienst antreten kann. oder?

da wird der alte Fallschirmjäger in mir ahhh... danke kameraden, vllt hat hier ja schon einer das gleiche durch gemacht und kann mal berichten, wie es bei ihm ablief....
Autor Paramedic
 - 10. Juli 2012, 21:28:21
ZitatMan kann eine Anzeige nicht "zurückziehen". Das ist ein verbreiteter Rechtsirrtum. Wer bestraft wird oder nicht, bestimmt schließlich nicht der Anzeigeerstatter, sondern alleine der Staat, also die Staatsanwaltschaft. Eine Anzeige ist nichts anderes als die Mitteilung eines sachverhalts an die Justiz. Dieses Wissen kann man nicht mehr löschen. Wie auch?

Erscheint mir nicht allgemeingültig.

Wenn ich jemanden Anzeige, weil ich denke er hat mir was geklaut, wird das ja erstmal aufgenommen. Dann bearbeitet. Nun zieh ich das zurück und sag: "Ups, hab ich vergessen, hatte es verliehen...bla bla", dann wird das doch eingestellt. Ich habe meine Anzeige zurückgezogen und auf welcher Grundlage sollte die Staatanwaltschaft weiter ermitteln, außer höchstens gegen mich?
Autor justice005
 - 10. Juli 2012, 21:08:54
ZitatDer Satz ist doch eindeutig. Da hätte man keinen Anwalt für gebraucht.

Und wenn auf einem amtlichen Formular der Satz steht, man soll jeden Morgen einen Kopfstand machen, dann ist das auch eindeutig. Entscheidend ist, ob es für diese Forderung auf dem Papier auch eine rechtliche Grundlage gibt. Das ist gut möglich, aber ich kenne sie leider nicht und kann sie mir auch nicht herleiten. Daher bleibt die Frage offen.

Trotzdem sage ich ja auch: Vorsichtshalber melden, wenn man keine Lust und nicht das Geld hat, einen neuen Präzedenzfall durchzuexerzieren!