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Zitat von: Daniel1006 am 11. Juli 2012, 22:13:24
Und die bundeswehr sagt die keinen grund wieso es nicht geklappt hat, weil du dann das jahr ueber zeit hast dich auf 'deinen fehler' zu konzentrieren und ihn auszubessern. Folglich haettest du den anderen bewerbern gegenueber einen vorteil was wiederum unfair waere, da du ja auch wieder bei null anfangen sollst.
Zitat von: Paramedic am 12. Juli 2012, 23:14:00
Aber immerhin besser als ein "Sie brauchen nicht wieder kommen, weil..."
Zitat von: Paramedic am 12. Juli 2012, 20:54:40
Ich glaube da musste man auch schriftlich anfragen? Über Telefon sollen die nicht so aussagefreudig sein.
Zitat von: Paramedic am 11. Juli 2012, 22:52:03ZitatUnd die bundeswehr sagt die keinen grund wieso es nicht geklappt hat, weil du dann das jahr ueber zeit hast dich auf 'deinen fehler' zu konzentrieren und ihn auszubessern. Folglich haettest du den anderen bewerbern gegenueber einen vorteil was wiederum unfair waere, da du ja auch wieder bei null anfangen sollst.
das ist ja mal totaler Blödsinn oder kann das irgendjemand bestätigen?
ZitatUnd die bundeswehr sagt die keinen grund wieso es nicht geklappt hat, weil du dann das jahr ueber zeit hast dich auf 'deinen fehler' zu konzentrieren und ihn auszubessern. Folglich haettest du den anderen bewerbern gegenueber einen vorteil was wiederum unfair waere, da du ja auch wieder bei null anfangen sollst.
Zitat von: Barney83 am 11. Juli 2012, 22:02:18
wer kann die akte einsehen? der wehrdienstberater? da wollte ich morgen direkt mal anrufen.
es gibt ja die granze das man ein jahr sperrfrist hat zum neubewerben. welches datum gilt da eigentlich als anfangspunkt? das datum wo man die erste bewerbung abgeschickt hat oder ab da wo man die absage bekommen hat?