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Autor AriFuSchr
 - 19. Juli 2012, 10:37:37
komm, Bulle...


keine Schleimereien mit Schlammi. Grad mal fertig mit dem Studium und schon graue Haare.

.... und zudem noch als SaZ bei der Bw rumgegammelt. Der soll jetzt mal was für meine Rente tun.


;) ;D
Autor schlammtreiber
 - 19. Juli 2012, 10:23:15
Zitat von: BulleMölders am 19. Juli 2012, 10:20:33
Und Heute in Ehren ergraut.
*schleim und weg*

Die Ehre kommt vielleicht noch, das Graue ist schon da  ;D
Autor BulleMölders
 - 19. Juli 2012, 10:20:33
Und Heute in Ehren ergraut.
*schleim und weg*
Autor schlammtreiber
 - 19. Juli 2012, 09:46:30
Ja, man darf einen Bart tragen.
ABER: ein "Drei-Tage-Bart" ist kein Bart, sondern eine schlechte Rasur.

Also, entweder schon mit "richtigem" Bart aufschlagen oder diesen in der Freizeit wachsen lassen (z.B. Urlaub) so dass es sich zum Dienstbeginn erkennbar um einen "richtigen" Bart handelt, oder mit den Vorgesetzten absprechen ob "Bart wachsen lassen" für eine Woche oder so erlaubt wird.

Rasieren muss man sich, wenn ein Vorgesetzter eine mangelhafte Rasur feststellt. Ich musste mich während der AGA auf Befehl sogar zwei mal täglich rasieren (morgens und mittags) weil sonst nachmittags schon wieder der Eindruck einer schlechten Rasur entstand - starker Bartwuchs und dicke schwarze Haare... naja, damals noch schwarz  ;D
Autor KlausP
 - 19. Juli 2012, 09:28:56
Einfach mal googeln: ZDv 10/5, Anlage 1 "Haar- und Barttracht der Soldaten"

... oder die Foren-Suche bemühen.
Autor Balboa
 - 19. Juli 2012, 09:26:06
Also meine frage lautet  darf man einen bart tragen oder nachh wie vielen tagen muss man sich rasieren?  sagen eine die vorgesetzten " so heute müssen sie sich rasieren" oder ähnliches
Ist ein drei tage bart in ordnung?