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Zusammenfassung

Autor VC93
 - 19. Juli 2012, 19:30:44
Zitatber der Dienstweg ist relativ lang - kp - btl - brig - div - sdbw

Wobei Division und Stammdienststelle bei mir wegfallen.

Ich sage Danke für die informativen Antworten!
Autor KlausP
 - 19. Juli 2012, 08:33:12
ZitatKann ich nachvollziehen welche Stellungsnahme der BtlKdr dazu getroffen hat?

Nein. Die Stellungnahmen der weiteren Vorgesetzten sind nicht eröffnungspflichtig. Von den beteiligten Stellen (in der Regel den Personalabteilungen mit dem Zusatz "im Auftrag") erhalten Sie lediglich eine Eingangsbestätigung und/oder eine Abgabenachricht.
Autor bayern bazi
 - 19. Juli 2012, 08:06:45
du bekommst auf jeden fall einen bescheid - auch wenn er negativ ausfallen sollte   --->  ABGELEHNT

aber der Dienstweg ist relativ lang - kp - btl - brig - div - sdbw(die haben den überblick über die offenen stellen) und zurück

und wenn du auf einen bestimmten posten/standort willst muss die sdbw ja auch noch da anfragen - also geht es dann noch weiter über den dienstweg bis in die einheit wo du hin willst

Autor VC93
 - 18. Juli 2012, 20:30:11
Guten Abend Kameraden,

ich habe Ende des letzten Monats einen Antrag auf Versetzung gestellt, wurde vom KpChef zugestimmt und ging dann weiter in den Bataillonsstab.
Nun zur Frage:

Kann ich nachvollziehen welche Stellungsnahme der BtlKdr dazu getroffen hat? Habe nämlich schon einen Zwischenbescheid erhalten das der Antrag
an die S-1 Abteilung der Brigade weitergeleitet wurde. Nun sitze ich hier neugierig was der Kommandeur entschieden hat...

Das Verfahren ist nicht zufällig ähnlich dem beim einreichen eines Urlaubsantrages? Das man nur einen Rückläufer kriegt falls man eine negative
Stellungnahme erhält?


Danke schonmal für eure Antworten.