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Autor LimaMaik
 - 07. August 2012, 20:48:17
Ok. Danke!
Autor wolverine
 - 07. August 2012, 20:17:01
Ungeeignetheit und Untragbarkeit und dann geht man nach Hause. Vergleichbar einer fristlosen Entlassung im Zivilen. Da hat man aber auch keine BFD-Ansprüche mehr.

Den kann man übrigens auf Antrag vorziehen. Wenn ich das richtig im Kopf habe bis zu sechs MMonate und der Ausbildungsbeginn darf dann nur einmal In Jahr und eben zu diesem Termin stattfinden. Genaues weiß der BFD-Berater.
Autor Lidius
 - 07. August 2012, 20:14:40
Der freistellung vom mil. Dienst (also der BFD in der Dienstzeit) kann bis zu einem halbem Jahr vorgezogen werden, dabei wird dann pro Monat vorzeitiger Freistellung ein Monat Übergangsgebührnisse gestrichen.

Zur zweiten Frage dessen Zusammenhang mit der ersten ich zwar nicht ganz verstehe, aber gut. Ja das Truppendienstgericht kann natürlich jemanden entlassen, siehe dazu §63 WDO http://www.gesetze-im-internet.de/wdo_2002/BJNR209310001.html. Aber natürlich nur bei einer gerichtlichen Disziplinarmassnahme und nicht weil der Soldat das möchte.

Autor LimaMaik
 - 07. August 2012, 19:27:17
Hallo zusammen!

DZE 2016. BfD 2014. Besteht die Möglichkeit den Bfd vorzuziehen??
Was entscheidet eigentlich das Truppendienstgericht?? Kann vom Truppendienstgericht entschieden werden, die BW frühzetig zu verlassen und wenn ja, welche Gründe müssten vorliegen?

MkG