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Autor Schamane
 - 11. August 2012, 08:39:25
Gut ich schrieb ja 20/6 ?. Ich habe nur den letzten Beitrag des Fragestellers gelesen und da war nochmal die Frage wo es steht und wenn die Tabelle also Ziffer 219 in der ZDV 20/7 ist, dann ist es fein.
Autor Tommie
 - 11. August 2012, 08:17:42
Ui, er schon wieder :D ! Schamane, wenn ich oben schon aus der ZDv 20/7 zitiere, dass wird die gesuchte Angabe vermutlich in der gleichen ZDv drin stehen und nicht in der ZDv 20/6, die mit "Bestimmungen über die Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr" überschrieben ist. Aber das hatten wir ja schon, dass verstehendes Lesen nicht unbedingt eine Ihrer Kernkompetenzen darstellt ;) !

Die gesuchte Stelle ist in der ZDv 20/7, Ziffer 219 zu finden, in der erstens die Zeit seit Eintriit in die Bundeswehr mit 36 Monaten bestimmt wird und zweitens die Anzahl der abzuleistenden Wehrübungstage mit 12 festgesetzt ist, um zum Stabsgefreiten d. R. befördert werden zu können! Weiterhin heisst es da:

"Die Dienstgrade Obergefreiter d. R. und Hauptgefreiter d. R. brauchen nicht durchlaufen zu werden."

Somit stünde bei einer Beorderung einer Beförderung zum Stabsgefreiten d. R. nach mindestens 12 abgeleisteten Wehrübungstagen nichts im Wege, sofern die SDBw so schnell ist und da mit spielt, bevor die WÜb vorbei ist.
Autor Schamane
 - 10. August 2012, 20:53:42
Nun wenn sie Beordert werden, dann sollte der Beförderung wenig im Wege stehen. Nachlesen kann man das in der ZDV 20/6 wenn ich mich nicht täusche, da ist eine Tabelle für Mannschaften mit Zeit ab Diensteintritt in die BW und Wehrübungstage, dass hat man in 1 min überblickt.
Autor OGFabian
 - 10. August 2012, 19:47:14
Montag is unser Spieß wieder da, da werde ich ihn gleich mal anhauen.
Ein HFW meinte gestern zu mir, dass es-vorrausgesetzt ich werde beordert-gleich zum SG werde. was ist da dran?
Bzw gibts irgendwas wo man das auf Deutsch nachlesen kann ohne mehr als 1 h zu benötigen?
Grüße
Autor Tommie
 - 09. August 2012, 18:56:21
Und in diesem Falle, heisst konkret da Sie nicht beordert sidn, können Sie leider auch nicht befördert werden! Dies ist durch die ZDv 20/7 kategorisch ausgeschlossen!

Quelle: ZDv 20/7, Ziffer 202:

"Die Beförderung richtet sich nach den Grundsätzen von Eignung, Befähigung und Leistung sowie dem Bedarf der Streitkräfte für die funktions-, dienstgrad- und altersgerechte Stellenbesetzung im Aufgabenspektrum der Streitkräfte. Sie ist nur zulässig, wenn die zu Befördernden auf einen dem Beförderungsdienstgrad entsprechenden Dienstposten beordert sind. ..."
Autor KlausP
 - 09. August 2012, 18:31:54
ZitatAlso ich bin nicht beordert worden

Wenn Sie keine entsprechende Mitteilung von Ihrem KWEA erhalten haben, dann sind Sie es nicht. Ihre Beorderung kann nur Ihr Truppenteil eonleiten. Dazu sollte der Spieß Verbindung mit dem Reservistenbearbeiter (daskann einer der PersFw oder der PersUffze im BtlStab sein, aber auch ein Anderer) aufnehmen und dem mitteilen, dass er daran interessiert ist, dass Sie bei ihm in der Einheit beordert werden. Dass der Spieß weiss, welche Res-Stellen bei ihm aktuell besetzt sind, wage ich aus eigener langjähriger Erfahrung als ResBearbeiter zu bezweifeln. Der ResBearbeiter leitet dann Ihre Beorderung beim zuständigen KWEA ein. Durch das KWEA  werden Sie dann befragt, ob Sie mit der Beorderung einverstanden sind und wenn dann alles in Sack und Tüten ist, bekommen Sie die Mitteilung vom KWEA, dass Sie auf dem Dienstposten "xyz" bei der Einheit "uvw" beordert sind.
Autor OGFabian
 - 09. August 2012, 18:21:35
Also ich bin nicht beordert worden, sonst würde ich ja leistungszuschlag erhalten, richtig?
Das wort "beordert/Beorderung" steht auch nirgendwo.
Und wenn keine freien DP mehr sind?
Ich hab wenig lust-im Falle ich mach noch mehr Wehrübungen- noch in 2 Jahren als OG rumzulaufen. ist jetzt schon komisch und außerdem auch ne Geldfrage.

Grüße
Autor F_K
 - 08. August 2012, 15:22:47
Lieber OG Fabian,

dann konkreter (hoffentlich nunmehr ebenengerecht):

- Hast Du eine Mitteilung über eine Beorderung erhalten?
- wenn Nein, oder Du die Frage nicht verstehst, gehe zum Spieß und frage diesen bezüglich des Themas.

- Wenn Antowort Nein, bitte um eine Beorderung - und teile Deinen Beförderungswunsch mit (im Idealfall hat man sich die letzten Tage nicht zu blöd angestellt, sonst wird es hier schwierig).

- Der KpFw sollte sich dann um eine Beorderung kümmern und kann sich dann auch gleich um die (mögliche, nicht notwendige) Beförderung kümmern.
Autor Tommie
 - 08. August 2012, 15:16:24
Eine Beorderung ist nichts anderes als eine feste Einplanung auf einer Planstelle für einen Reservisten. Wenn man beordert ist, erhält man auch eine "Mitteilung über eine Beorderung", kann auf der Planstelle befördert werden und kann ab einer gewissen Anzahl von Wehrübungstagen als Reservist Leistungszuschlag bekommen!

Wehrüben kann man an sich auch ohne Beorderung, dann aber mit ein paar Einschränkungen und ohne Befördert werden zu können! Ein Wehrübung eines Mannschaftsdienstgrades der Reserve ist sowieso nur mit der Begründung möglich, zu prüfen, ob man den reservisten bei der betreffenden Einheit beordern möcht. Ausnahmen hiervon gibt es, allerdings nur recht begrenzt und für ein paar Spezielle Veranstaltung, wie zum Beispiel die Deutsche Reservistenmeisterschaft!
Autor OGFabian
 - 08. August 2012, 15:08:31
Hi,
was genau zählt denn unter Beorderung?
Ich bin zum Spieß, habe mich bei ihm vorgestellt, er hat sich um den Papierkram gekümmert und 2 Wochen später bekam ich von kwea den einberufungsbescheid.
Grüße
Autor F_K
 - 08. August 2012, 08:39:03
@ OG Fabian:

Bist Du den BEORDERT? (ohne Beorderung keine Beförderung - eine Wehrübung ist auch ohne Beorderung möglich).
Autor OGFabian
 - 07. August 2012, 22:35:43
Also ums mal aufzuklären:
Kindergeld hab ich keine Ahnung, ich werd es zurücklegen falls eine Rückzahlungsforderung kommt.
Zahnstatus war i.o. , die gute Frau meinte nur zu mir ich solle nachm Dienstaustritt zum zivilen Zahnarzt, aber das hatte ich eh vor.

Nun hab ich noch eine 2. Frage weswegen ich keinen neuen Thread aufmachen möchte:
Ich bin am 1.7.2009 in die Bundeswehr eingetreten und habe da 12 monate, also bis zum 30.6.2010 als FWDL gedient.
Nun bin ich 2 Monate WÜ als OG der Reserve.
Googlen, sowie Nachforschungen in diesem Forum brachten mir sehr viele Antworten, wann ich denn nun befördert werde, von 22 Tagen nach Diensteintritt als WÜ, bis hin zu "wenn dein Eintritt in die BW mehr als 36 monate zurückliegt, wirst du demnächst SG".
Wassn nu richtig? MIr gehts im HG

Bitte keine evtl-Zahlen in Raum werfen, sondern richtige :')
Danke :)

PS: achja ich habe mich freiwillig für eine WÜ gemeldet, habe dennoch ein Einberufungsschreiben bekommen(was zählt als "beordert?")
Autor OGFabian
 - 30. Juli 2012, 21:42:20
danach wollte ich gerade fragen, das ging fix, sry :)
Autor ulli76
 - 30. Juli 2012, 21:41:26
Ich hab das mal zusammengeführt.
Autor OGFabian
 - 30. Juli 2012, 21:40:26
Wehrübung beginnt übermorgen.
Schmerzen wird das bis dahin sicherlich keine machen, sieht man ja mit bloßem auge kaum.
Aber ein dienstunfähig-grund ist das nicht?

Wie siehts wegen Kindergeld aus?
Grüße