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Autor InstUffzSEAKlima
 - 23. August 2012, 16:35:16
Zitat von: Andi am 23. August 2012, 13:44:10
Äh, die meisten Behörden in Deutschland gehören der Exekutive an, denn das ist im Normalfall ihr Sinn: Die Rechtsordnung exekutieren (i.S.v. vollziehen).

Dann hätte ich lieber Polizei, Zoll, BGS, Justizvollzugsdienst usw. geschrieben, da zugegeben die pauschalisierte Exekutive an dieser Stelle zu weit gefaßt war, jedenfalls im Sinne meiner Aussage. Ich danke dennoch für den Hinweis, obwohl ich allerdings die Grundzüge der Gewaltenteilung kenne.
Autor KlausP
 - 23. August 2012, 13:46:47
Zitat von: BrokenWing am 23. August 2012, 09:00:48
Ja dann Danke für die Antwort :-)
Mhh hätt ich das nicht erfragt hätte mir fas auch niemand gesagt und ich hätte meinen Dienst unwissend angetreten. Jetzt weiß ich bescheid und werd es mir nochmal ünerlegen.
Danke!

Nachlesen kann man das Ganze im § 5 Soldatenversorgungsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/svg/__5.html

Autor Andi
 - 23. August 2012, 13:44:10
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 23. August 2012, 12:57:48
zumindest im techn. Verwaltungsdienst; wie die exekutiven Organe das handhaben, weiß ich nicht.

Äh, die meisten Behörden in Deutschland gehören der Exekutive an, denn das ist im Normalfall ihr Sinn: Die Rechtsordnung exekutieren (i.S.v. vollziehen).
Autor InstUffzSEAKlima
 - 23. August 2012, 12:57:48
Allein am Alter lassen sich die Chancen nach dem BfD nicht festmachen. Immerhin führt die BFD-Maßnahme ja zum Erlangen einer entsprechenden Qualifizierung, die erst die beabsichtigte Tätigkeit ermöglicht.
Ich bin auch erst mit 29 in BFD gegangen und habe an einer Hochschule studiert. Ob es einfacher war oder nicht, verglichen mit dem üblichen Werdegang, direkt nach dem Abitur (und früher noch GWD) zu studieren, vermag ich nicht zu beurteilen, da ich keinen Vergleich habe.
Selbst die Beamtenlaufbahn ist für ehem. Zeitsoldaten nicht mehr vom Alter her gedeckelt, zumindest im techn. Verwaltungsdienst; wie die exekutiven Organe das handhaben, weiß ich nicht.
Autor Jägerlein1
 - 23. August 2012, 10:33:11
Also ich werde schon meinen Dienst antreten, aber wie gesagt es macht schon einen Unterschied ob ich mit 30 oder mit 32 in den Bfd gehe.
Naja aber bis dahin sind ja noch 10 Jahre zeit, sprich lang genug um weitere Änderungen einzuführen ;-)
Autor Rollo83
 - 23. August 2012, 10:08:46
Vielleicht hat sich der TE aber schon einen ausgereiften Plan zu recht gelegt das wissen wir ja alle nicht.
Es gibt auch viele einstellende Behörden die ein Höchstalter haben. Wobei ich sagen muss ob jetzt 30 Jahre oder 32 Jahre macht nun wirklich nicht den riesen Unterschied.
Aber es ist ja einfach sein gutes Recht sich nochmals Gedanken zu machen, ist doch kein Problem, noch hat er den Dienst nicht angetreten.
Autor erdpichel
 - 23. August 2012, 10:07:07
Naja, es macht schon einen Unterschied:
Wenn ich statt mit 29 mit 31 oder 32 erst rausgeh, dann wird's nicht einfacher zivil was zu finden. Und die Ausbildung ist dann entsprechend auch 2-3 Jahre länger her, demnach hat man meist mehr vergessen und so weiter... Also es macht schon nen Unterschied...
Autor blackii
 - 23. August 2012, 10:03:44
was ich mir als frage stell, warum überlegt man sich durch die änderung dann doch den dienst zu verweigern?
sieh's doch mal so, 12 jahre dienen und dann hast du ja immernoch den bfd anspruch, also effektiv 2 jahre längere bezahlung. theoretisch.
mit einer einstellung, die nur auf die ausbildung und schnell wieder raus zu kommen bezogen ist, ist die bundeswehr denke ich dann doch die falsche wahl...
Autor LuftwaffenSLD
 - 23. August 2012, 09:50:00
Zitat von: miguhamburg1 am 23. August 2012, 08:09:14
Auch bisher leistete man 12 Jahre Dienst, liebe Vorposter, nur in den letzten beiden Jahren auf dem Dienstposten, sondern im Vollzeit-BFD.

Einverstanden :-)
Autor Jägerlein1
 - 23. August 2012, 09:00:48
Ja dann Danke für die Antwort :-)
Mhh hätt ich das nicht erfragt hätte mir fas auch niemand gesagt und ich hätte meinen Dienst unwissend angetreten. Jetzt weiß ich bescheid und werd es mir nochmal ünerlegen.
Danke!
Autor miguhamburg1
 - 23. August 2012, 08:09:14
Auch bisher leistete man 12 Jahre Dienst, liebe Vorposter, nur in den letzten beiden Jahren auf dem Dienstposten, sondern im Vollzeit-BFD.
Autor LuftwaffenSLD
 - 23. August 2012, 00:14:03
Korrekt, mit dem Reformbegleitgesetz ändern sich auch grundlegend die BfD Ansprüche für Soldaten auf Zeit. Allerdings nur für nach dem 26. Juli 2012 eingestellte Soldaten.

In Ihrem Fall werden Sie also grundsätzlich keine Freistellung vor ihrem DZE für Berufsförderungszwecke mehr erfahren, sondern die Förderungsansprüche werden auf die Zeit nach dem DZE verlagert. (Sonderurlaub und Praktika bleiben hiervon unberührt). Sie werden also 12 Jahre Dienst leisten.

Nachzulesen im Bundeswehrreform-Begleitgesetz vom 21.07.2012
Autor Jägerlein1
 - 22. August 2012, 23:22:31
Guten Abend zusammen,

Ich hab grade erfahren, dass sich ab diesem Juli der Anspruch auf Bfd geändert hat. Bisher war es ja so, dass man bei 12 Jahren Verpflchtungszeit nach 10 bereits den Bfd in Anspruch nehmen kann?

Jetzt soll es wohl so sein, dass man erst nach 12 Jahren diesen Anspruch hat, sprich die Dienstzeit ist länger sogesehen als bisher.
Im mom wird Soldaten "erlaubt" ihren Dienst zu verkürzen (auf Grund des Stellenabbaus) und den Bfd dennoch in vollen Zügen zu beanspruchen.

Meinen Dienst soll ich nun im Oktober antreten...habe aber bis eben mit dem Glauben gelebt, nach 10 Jahren also mit 30 in die Berufsförderung überzugehen. Jetzt soll mit das wegender neuen Regelung aber verweigert werden, finde das jetzt nicht so prickelnd weil ich mich ja u ter anderen Vorraussetzungen beworben habe.

Inwieweit wird diese Änderung denn durchgesetzt bzw. betrifft es mich dann wirklich schon?

Lg