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Autor Smoggy2701
 - 30. August 2012, 05:28:58
Danke erstmal für die zahlreichen Antworten, allerdings muss man berechnen, dass ich Samstage nicht gearbeitet habe zu dem Zeitpunkt wären das dann 18 Tage mit ca 170 Std. was dann pro Tag immer knapp 10 Std. waren an sich geht das ja noch, aber dafür das ich zu dem Zeitpunkt schon knapp 30 Überstunden hatte die ich nichtmal richtig bezahlt bekomme finde ich dann doch, dass das ganze schon an Ausbeutung grenzt.

Jedenfalls werde ich die Möglichkeit nutzen, meinen Karriereberater mal zu kontaktieren, dass wird wohl immer noch das beste sein.

Vielen lieben Dank
Autor mailman
 - 26. August 2012, 12:43:48
Theorie und Praxis. Gibt eben Branchen da kommt es häufiger vor. Und meistens erfolgt ja auch irgendeine Art von Ausgleich.
Autor buuhjaah
 - 26. August 2012, 12:39:40
hi,

ich was immer der Meinung das Auszubildende überhaupt keine Überstunden machen dürfen! oder ist dies nur in der "Industrie" so?
Autor ulli76
 - 26. August 2012, 12:23:00
Mal ne blöde Frage:Du warst doch FWDL 12 und hast im Oktober 2012 angefangen?Wieso bist d dann schon seit 2 Monaten fertig?
Autor BulleMölders
 - 26. August 2012, 12:12:49
Wenn ich mir die anderen Beiträge des TE mal so durchlese, dann kommt bei mir das Gefühl auf, dass der TE eigentlich immer mit dem was er gerade hat unzufrieden ist.
Als FWDL war es nicht das richtige, die Ausbildung ist nicht das richtige und mit den Eltern ist es auch nicht das richtige.
Ob dann Wiedereinsteller das richtige ist, wage ich jetzt mal zu bezweifeln.
Autor HCRenegade
 - 26. August 2012, 11:54:33
Zitat von: F_K am 26. August 2012, 10:50:24
ZitatAlso bei 170 Std/Monat komme ich auf 10 Überstunden bei einer 40/St-Woche und das sind pro Woche 2 oder am Tag ca. eine halbe Stunde!?

Dies würde bei einem Monat mit 20 Arbeitstagen gelten - es gibt aber auch Monate mit mehr Arbeitstagen.

Verwunderlich ist weiterhin, dass die "Regelarbeitszeit" als Soldat ja eher 46 Stunden die Woche hat - der ExKamerad sich also im Vergleich besser steht - mach die Ausbildung zuende.


Wobei aber anzumerken ist, dass 1. der Monat ja noch nicht um ist und 2. beim Bund die Pausenzeiten mit in die Arbeitszeit zählen - im Gegensatz zum Zivilen, außerdem werden in manchen Einheiten diese 46 Std auch gern mal deutlich unterschritten.
Autor wolverine
 - 26. August 2012, 11:35:46
Ich ging von ganz groben Werten aus, da ich ja keine weiteren Informationen habe. Aber im Ergebnis ist es das jetzt keine Arbeitszeit, die ich als "unmenschlich" bezeichnen würde oder die einen Ausstieg nach ca. 4 Wochen nahelegt.

Beim Bund ist halt der Verdienst ein anderer. Aber eben ohne Ausbildung und Zukunft. Hier wird das Problem liegen: Der Fragesteller hat die FWDL-Bezüge geschmeckt und jetzt ist ihm ein Lehrgeld halt zu wenig.
Autor F_K
 - 26. August 2012, 10:50:24
ZitatAlso bei 170 Std/Monat komme ich auf 10 Überstunden bei einer 40/St-Woche und das sind pro Woche 2 oder am Tag ca. eine halbe Stunde!?

Dies würde bei einem Monat mit 20 Arbeitstagen gelten - es gibt aber auch Monate mit mehr Arbeitstagen.

Verwunderlich ist weiterhin, dass die "Regelarbeitszeit" als Soldat ja eher 46 Stunden die Woche hat - der ExKamerad sich also im Vergleich besser steht - mach die Ausbildung zuende.
Autor wolverine
 - 26. August 2012, 08:40:58
Also bei 170 Std/Monat komme ich auf 10 Überstunden bei einer 40/St-Woche und das sind pro Woche 2 oder am Tag ca. eine halbe Stunde!? Den Satz "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" haben Sie schon einmal gehört? Und wenn ich Ihre früheren Beiträge so lese, waren Sie mit Ihrer Verwendung bei der Bw auch nicht wirklich zufrieden.
Dass das Thema "Ausbildung" irgendwann einmal auf Sie zukommen wird, ist Ihnen aber schon klar, oder?
Autor Ralf
 - 26. August 2012, 06:41:42
Du kannst jederzeit einen Antrag stellen, dein Arbeitgeber wird das durch die Bundeswehr nicht erfahren. Allerdings musst du das halt irgendwie mit Urlaub regeln, wenn du das Beratungsgespräch hast und ggf. den Einstellungstest.
Als SaZ 04 hast du nur wenige BFD-Maßnahmen, jedoch werden auch immer mehr SaZ08 Dienstposten für Msch ausgeschrieben. Hier hast du nach Ablauf deiner Dienstzeit ausreichend Möglichkeiten, um z.B. auch einen Beruf zu lernen.
Der erste Schritt wäre nun, mit deinem örtlichen Karriereberater in Verbindung zu treten Tel 0800 9 80 08 80
Autor Smoggy2701
 - 26. August 2012, 05:20:26
Hallo Leute.
Ich hätte eine Frage was das Thema Wiedereinsteller angeht...
Ich habe am 30. Juli diesen Jahres meinen letzten Tag im Dienst als freiwilliger Wehrdienstleistender auf 12 Monate absolviert und bin seitdem wieder Zivil. Mein Wunsch war es eigentlich noch länger zu bleiben, jedoch habe ich noch keine abgeschlossene Berufsausbildung und daher den Dienst beendet um eine Lehre zu absolvieren und zu einem späteren Zeitpunkt nochmal Antrag auf Wiedereinsteller einzureichen.

Mein Problem ist folgendes: Ich bin nun seit dem 1. August Auszubildender bei einer neuen Firma und bin mit der ganzen Situation wirklich unglücklich. Das Wiedereingliedern ins Zivile habe ich bisher immer noch nicht hinbekommen und die Firma die mich ausbildet nimmt mich regelrecht aus (diesen Monat schon ca. 170 Stunden gearbeitet und dennoch mein Festgeld von etwa 460€ und Überstunden werden nicht ausgezahlt). Ich möchte auf keinen Fall 3,5 Jahre lang bei dem Betrieb bleiben, mir fehlt jetzt dazu schon die Lust bzw. die Dummheit mich dort so ausnehmen zu lassen.

Ich möchte wissen, ob es möglich ist jetzt während ich noch in meiner Probezeit bin, die Möglichkeit gibt bei meinem KWEA einen Antrag auf Wiedereinsteller einzureichen und ob es vom KWEA auch so zu handhaben ist, dass mein Betrieb dies nicht merkt, da ich sonnst wohl eine direkte Kündigung überreicht bekäme und für längere Zeit ganz ohne Arbeit wäre. Ausserdem würde ich gerne wissen ob ich einen Anspruch auf BFD bzw. eine Aus- oder Weiterbildung hätte wenn ich als SaZ4 wieder einsteige.

Ich danke jetzt schonmal für alle Antworten.
MfG smoggy2701