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Autor ulli76
 - 31. August 2012, 12:14:20
Was ist denn damals kaputt gegangen? Und hast du irgendeinen aktuellen Befund mit eingereicht?
Autor Ralf
 - 31. August 2012, 12:09:50
Ja es ist rechtens. Es besteht kein Anspruch auf eine Musterung.
Autor miguhamburg1
 - 31. August 2012, 12:09:04
Sie haben keinen Anspruch auf Nachmusterung, und insofern ist diese Entscheidung des ärztlichen Dienstes beim KWEA rechtens.

Ihre eigene Meinung über sich ist nämlich vollkommen irrelevant. Um seine Erfolgsaussichten zu erhöhen, wird auch hier im Forum immer wieder empfohlen, ärztliche Atteste dem Antrag auf Nachmusterung beizulegen, aus denen der gesundheitliche Zustand (Ausheilung) beschrieben wird, damit die KWEA-Ärzte einschätzen können, ob sich die Nachmusterung lohnt.
Autor Flocky373
 - 31. August 2012, 12:05:33
hallo hoffe ich bekomme hier eine antwort auf meine frage???

und zwar habe ich ein mussterungs antrag gestellt !!

aber wurde auf grund eines unfalls damals ausgemustert und es sind ja jetzt jahre her und ich fühle mich top fit !!

aber wurde wieder nicht zu gelassen zur musterung zwegs aktenlage von damals !!

drum wollte ich eigendlich wissen ist das rechtens ?? weil es kann doch trotzdem eine musterung durchgefürt werden und man wird es doch sehen das es sich sehr verbessert hat und ich na mein gefühl her tauglich fürhle !!

mfg
Autor F_K
 - 29. August 2012, 14:23:14
Letztendlich ist aus der Ferne kaum zu beurteilen, ob dies angeboren oder reversibel ist.

Ich würde, wenn ich Soldat werden wollte, mich eh nicht auf eine Verwendung "versteifen". Das ist immer schlecht ...
Autor Cpt. Price
 - 29. August 2012, 14:03:17
Bei mir ist das sehr warscheinlich eine Haltungsschwäche d.h das die Bauchmuskulatur einfach nicht kräftig genug war.
http://www2.uni-jena.de/erzwiss/projekte_2004/busch_schieck/Beispiele_Haltungsschwaechen.html
hier heißt es Zitat: Haltungsschwächen unterscheiden sich zu Haltungsschäden dadurch, daß Schäden nicht mehr auszugleichen sind, während Schwächen durch gezielte körperliche Übungen gemildert bzw. ausgeglichen werden können.


Wenn ich meine Bauchmuskeln anspanne kann ich ganz ohne Hohlrücken stehen deshalb wundert mich das jetzt ein bisschen.
Autor F_K
 - 29. August 2012, 13:36:58
ZitatEin Hohlkreuz/ Rundrücken kann man ja ausgleichen durch training.

Nein.

Ein Hohlkreuz / Rundrücken ist eine FEHLstellung der Wirbelsäule, diese kann durch Muskeln nicht verändert werden.

Muskeln sorgen "lediglich" dafür, dass die Auswirkungen dieser Fehlstellung geringer sind bzw. keine sonstigen Beeinträchtigungen zu erwarten sind bzw. die abgemildert werden.

(Genau wie eine Sehhilfe die Augen nicht besser macht - lediglich die Auswirkungen reduziert).

Die Med.-Unterlagen werden aufbewahrt - die entsprechenden Ausschlüsse bleiben bestehen.
Autor Cpt. Price
 - 29. August 2012, 13:16:20
Ein Hohlkreuz/ Rundrücken kann man ja ausgleichen durch training. Wenn ich jetzt bei der nächsten Musterung mein Hohlkreuz/Rundrücken ausgeglichen hab, kann ich dann die Springertauglichkeit noch bekommen, der Mangel ist ja dann nicht mehr vorhanden?
Autor KlausP
 - 02. August 2012, 19:03:57
Ja, genau. Auch wenn Sie Ihre persönlichen Unterlagen zurück bekommen haben (ich gehe mal davon aus, Sie meinen Geburtsurkunde und Zeugnisse?) dürften Kopien davon in Ihrer Akte sein, zumimdest in der beim KWEA. Das ZNwG wird nichts mehr von Ihnen behalten - ist aber nur meine Meinung.
Autor Cpt. Price
 - 02. August 2012, 18:59:54
Auch wenn ich jetzt gar nicht zur Bundeswehr gehe? Die ganzen persönlichen Unterlagen hab ich ja auch zurück bekommen
Also hab ich auch eine Akte bei der Bw auch wenn ich meine Bewerbung zurückgezogen (weil die angestrebte verwendung aufgrund der Eignungsfestsetellung nicht möglich war) habe?
Heben die sich so etwas extra auf, für den Fall das man sich nochmal bewirbt?
Autor KlausP
 - 02. August 2012, 18:49:45
ZitatWerden die in 3 Jahren meinen alten Verwendungsausweiss überhaupt noch haben?

Den haben "die " sogar noch viel länger, der geht in Ihre Akte.
Autor Cpt. Price
 - 02. August 2012, 18:30:26
Noch ne Frage: Wenn ich etwas gegen den Rundrücken/hohlkreuz (keine Ahnung was ich da jetzt hab) mache und es sich bessert, besteht dann die möglichkeit das ich bei der nächsten Musterung eine gradion niedriger bekomm? Oder heißt es einmal Gradion 3 immer Gradion 3?
Werden die in 3 Jahren meinen alten Verwendungsausweiss überhaupt noch haben?
Autor Cpt. Price
 - 02. August 2012, 13:22:36
OK hab nun endlich alles in der ZDV 46/1 gefungen.
http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/10-Anlage-3-2.pdf   hier steht welche krankheiten/gebrechen welche Gesundheitsziffer gibt.
http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/10-Anlage-3-2.pdf   hier stehtt welche Gesundheitsziffer welchen Auschluss gibt.
http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/06-Kap-3b.pdf        hier steht welche Nummer welche Verwendung ist z. B. A500 = Fallschirmjäger

Also ein knick-senk-spreiz-fuß gibt einen Ausschluss bei den Gebirgsjäger(A400) aber nicht bei den Fallschirmjäger/ der Sprungtauglichkeit(A500/A501/A700)

Einen Ausschluss für springende Verwendungen (A500/A501/A700 usw.) bekommt man allerdings wenn man bei der Wirbelsäule (gesundheitsziffer: 42) eine Gradion 3 aufweist.
Autor wolverine
 - 28. Juli 2012, 21:43:45
Gut zu wissen! Dann kann ich ja noch Strumpfmodell werden wenn es sonst nicht mehr klappt.
Autor ulli76
 - 28. Juli 2012, 19:39:23
Es ist wirklich merkwürdig: Plattfüße sind z.B. nen Ausschluss für Gebirgsjäger,aber nicht für Fallschirmjäger.
Ja, es kann sein, dass dein Rücken bei dir der "Schuldige" ist.