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Autor Ralf
 - 04. September 2012, 05:36:19
Nein, du müsstest die AGA nicht noch mal machen. Wenn du noch nicht deinen Dienstantritt hattest, solltest du deinen Wunsch sofort bei einem Karriereberater äußern und nicht warten, bis deine Grundausbildung begonnen hat. Auch wenn sich dadurch evtl. deine Einstellung um 3 Monate verzögern könnte, wäre das zielführender.
Autor Biernacik93
 - 04. September 2012, 01:13:30
Danke schön, angenommen SaZ wird genehmigt steht dann die Wiederholung der AGA an obwohl sie angenommen 1 Monat her ist?
Autor Paffi665
 - 04. September 2012, 00:31:13
Prinzipiell nicht, jedoch kannst du es mit einem Laufbahnwechsel versuche dafür musst du aber nochmal in das jeweilige Zentrum für Nachwuchsgewinnung und nochmal die kompletten Bewerbung sprich die 2 1/2 Tage überstehen. Es kann sogar sein das du dich komplett neu bewerben musst.
Erkundige dich am besten bei deiner Ausbildungseinheit oder bei deinem zuständigen Sachbearbeiter im Zentrum für Nachwuchsgewinnung oder bei deinem Wehrdienstberater. Je nach dem in welchem Stadium der Bewerbung du aktuell bist.

Ich hoffe ich konnte dir helf.

Liebe Grüße,
Pascal
Autor Biernacik93
 - 04. September 2012, 00:21:53
Ist es möglich während der Zeit in der AGA als Fw. Wehrdienstleistender als SaZ sich zu bewerben?