ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: KlausP am 04. September 2012, 12:22:56
Bei uns gab es das regelmäßig. Nicht jeder FA hat einen Zivilführerschein, für den Fw-Lehrgang bei Panzergrenadiers ist aber der Führerschein "F-SPz" Lehrgangsvoraussetzung. Also muss der Kamerad erstmal auf "B-Anf".
Zitatda auch viele GWDL einen in ihrer 8-monatigen Restdienstzeit nach der AGA noch CE-Scheine bekamen.
Zitat von: wolverine am 05. September 2011, 16:30:07In vielen Einheiten war ein B-Anf oder auch AY ein "Bonbon", was ausgewählten Soldaten gewährt wurde, vorzugsweise jenen, die in der KpFü tätig waren. Wie auch immer man es geschafft hat, die notwendigen Zweitvervendungen nachzuweisen. Unser PersUffz in der Kp hat es als einziger mir bekannter Fall in meiner Dienstzeit geschafft, sich einen Lehrgangsplatz für B-Anf zu verschaffen, genehmigt und zugewiesen zu bekommen. Ohne nennenswerte Fahrpraxis dann ein paar Monate später auch CE. Es war aber zu einer Zeit, als es in den vielen StO noch ein KfAusbZentr gab, auch wenn die Zuweisung irgendwo im Bundesgebiet erfolgte, zumindest waren mengenmäßig ja die Lehrgangsplätze da, da auch viele GWDL einen in ihrer 8-monatigen Restdienstzeit nach der AGA noch CE-Scheine bekamen.
Es gab auch damals schon den "B Anfänger" nur wurde der so gut wie nie genehmigt. Ich kenne einen einzigenFall in meiner Dienstzeit.