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Autor GaryLee
 - 22. September 2012, 09:08:53
gibt echt kaputte Leute
Autor mailman
 - 19. September 2012, 20:40:07
ZitatHallo mailman,

denkst Du wirklich, das sich daran jemand "austoben" würde?

Das kann ich leider nur bejahen. Es gibt eben Leute die machen gerne Sachen kaputt (z.B. diese kleinen 3rädrigen Werbemobile) und sehr oft sind diese Grupppen/Leute auch gegen den Staat und alles was dazu gehört.
Autor StDSdt
 - 19. September 2012, 19:16:46
Ich will "unseren gefallenen" vermeiden. Es sind zwar viele Gefallen, aber eben nicht alle. Und ich denke das eine Liste mit 52 Namen (zwei Namen sind mir nicht bekannt), Todesdatum und Ort/Region mehr zum Nachdenken anregt wie ein einfach Satz.
Autor LoggiSU
 - 19. September 2012, 19:13:13
Zitat von: StDSdt am 19. September 2012, 18:20:39
... denkst Du wirklich, das sich daran jemand "austoben" würde? ...

Frag mal diese charmanten Jungs und Mädels
Autor ulli76
 - 19. September 2012, 18:33:49
Irgendwie sowas wie "gewidmet unseren gefallenen Kameraden" oder so- halt ohne die Namen.
Autor StDSdt
 - 19. September 2012, 18:20:39
Hallo mailman,

denkst Du wirklich, das sich daran jemand "austoben" würde?

Davon abgesehen steht das Auto eigentlich auch mehr wie das es fährt. Ich fahre wenn dann nur am Wochenende oder eben auf das ein oder andere Treffen. Ab und an kommt er auch mal über die Woche mit in die Kaserne. Ein Alltagswagen ist es jedenfalls nicht mehr. Dafür steckt zu viel Zeit, Geld und Liebe drin.

Zu der ethische Frage möchte sich keiner mehr äußern?
Autor mailman
 - 19. September 2012, 18:07:10
Jedenfalls würde ich das Auto nicht unbwacht stehen lassen. Oder nicht allzu weit weg von der nächsten Feuerwache.
Traurig aber wahr.
Autor StDSdt
 - 19. September 2012, 17:58:30
Zitat von: ulli76 am 19. September 2012, 12:24:43
Die Namen sind ja öffentlich bekannt,von demher sehe ich da nicht das große Problem. Evtl wäre aber eine allgemeinere Ausdrucksweise angebrachter.

"allgemeinere Ausdrucksweise" - kannst Du mir das etwas näher erklären? Ich weiß jetzt nicht so recht was Du meinst.  :-\
Autor StDSdt
 - 19. September 2012, 16:32:38
Hallo die Herren,

der Anbau der Teile im Innenraum ist unkritisch. Solange keine spitzen oder scharfen Gegenstände vorhanden sind. Was das eintragen von Teilen angeht... Da bin ich schon auf dem laufenden.

Bzgl. der anderen, mir wichtigeren Fragen, werde ich wohl einfach mal das Ministerium fragen. Die werden da ja wohl eine klare Aussage machen können.
Autor miguhamburg1
 - 19. September 2012, 12:27:50
Liebe Ulli, auch öffentlich bekannte Namen sind nicht in jedem Fall ohne Weiteres von anderen öffentlich zu verwenden, ohne ggf. mit berechtigten Ansprüchen auf Unterlassung etc. von den dafür Berechtigten, hier: Hinterbliebenen, konfrontiert zu werden. Persönlichkeitsrechte gehen nämlich u.U. auch auf die Hinterbliebenen über.
Autor ulli76
 - 19. September 2012, 12:24:43
Die Namen sind ja öffentlich bekannt,von demher sehe ich da nicht das große Problem. Evtl wäre aber eine allgemeinere Ausdrucksweise angebrachter.
Autor justice005
 - 19. September 2012, 12:08:20
Was die Namen betrifft, habe ich keine Ahnung. Persönlichkeitsrechte in diesem Zusammenhang gehören nicht wirklich zu meinem Gebiet. Mein gesundes Rechtsempfinden sagt aber, dass es da Probleme geben könnte, daher sollte man die Namen lieber weglassen.

Tarnlackierung ist unkritisch.

Bzgl. An- und Umbauten muss ggf. der Tüv das abnehmen.

Autor miguhamburg1
 - 19. September 2012, 08:04:51
Das wird nicht das Problem sein, eher die vom Fragensteller geplanten An- und Einbauten, um seinen Pkw militärischer erscheinen zu lassen. Hierfür wird er sich eine Betriebsgenehmigung (TÜV und Zulassungsstelle) in seinen Kfz-Brief eintragen lassen müssen.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 18. September 2012, 21:30:12
Warum sollte es? Es fahren ja unzählige über die VEBEG erworbene ehem. Bw-Kfz in Originallackierung herum (teilweise sogar noch mit dem takt. Zeichen der letzten Einheit). Lediglich bei der Ausfuhr unterliegen diese Fahrzeuge Auflagen bzw. Einschränkungen.
Autor mailman
 - 18. September 2012, 21:13:44
Ist eine Tarnlackierung im öffentlichen Raum nicht sogar verboten? Also Bundeswehr usw. natürlich ausgenommen.