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Autor miguhamburg1
 - 25. September 2012, 12:42:43
Wenn Sie eine Glatze haben, dann haben Sie eine. Der Haar- und Barterlass regelt lediglich die Länge der vorhandenen Haare.

Wenn Ihrem zukünftigen Disziplinarvorgesetzten der Zustand Ihres Bartes nicht gefällt, wird er Ihnen einen entsprechenden Auftrag erteilen, so dass sie ihn vorschriftsmäßig gestalten (lassen) können.
Autor wolverine
 - 25. September 2012, 11:14:10
Ich denke, Sie haben gar keine?!
Autor rickross
 - 24. September 2012, 19:53:35
Vielen dank für die Antwort :)

Was passiert wenn ihm meine Haare nicht gefallen? Kein Stress oder?


Autor LuftwaffenSLD
 - 24. September 2012, 19:49:19
Grundsätzlich sollte gegen diese "Frisur" erstmal nichts sprechen. Aus dem fast Vollbart empfehle ich aber einen vollkommenen Vollbart (kurz geschnitten) zu machen. Denn 3 Tage Bärte werden eher nicht bis gar nicht geduldet.

Letztendlich entscheidet aber einzig und allein der zukünftige Einheitsführer über den Haarschnitt und die Bartlänge.
Autor rickross
 - 24. September 2012, 19:32:04
Hallo,

habe mich jetzt schon ein bisschen in diversen Foren umgeschaut jedoch leider im nur Posts von vor 2 Jahren gefunden.

Ab den 1.10 fange ich die AGA in Parow an. Ich rasiere meine Haare auf dem Kopf immer komplett ab (0 mm) und mein Brat (fast Vollbart) ist über 3 mm.

Jetzt zu meiner Frage: Darf ich eine Glatze haben (0 mm) und den Bart?  Also ich rasiere mir eine Glatze da ich echt strake Geheimratsecken habe und das echt komisch aussieht mit Haaren auf dem Kopf.


Vielen Dank im Vorraus