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Zitat von: Hoschaa am 24. Oktober 2012, 18:20:57Bleibt der Anspruch tatsächlich wie bei einem SaZ 8 bestehen ?
Meine aktuelle Dienstzeit beträgt jetzt 7 Jahre 6 Monate!
Anspruch auf BfD etc. bleiben ja wie bei einem SaZ 8!
Zitat von: Hoschaa am 24. Oktober 2012, 18:20:57
Guten Abend!
Ich habe ein paar Fragen, vll könnt ihr mir weiter helfen
Heute habe ich den Bescheid über meine Verkürzung bekommen. Meine aktuelle Dienstzeit beträgt jetzt 7 Jahre 6 Monate!
Anspruch auf BfD etc. bleiben ja wie bei einem SaZ 8! Ich fange ab 01.04.2013 eine 2 jährige Umschulung an! Mein Anspruch BfD beginnt somit am 01.04.2013 und mein DZE ist der 30.06.2014.
Nun die Fragen:
1.) Ist es richtig, das ich während meiner Umschulung trotzdem noch mein Gehalt von der Bw bekomme?
2.) Bin ich bis zum Ende der Umschulung oder bis zum 30.06.2014 in der Freien Heilfürsorge?
3.) Ab wann bekomme ich Übergangsgebührnisse und wie lange?
4.) Wie hoch sind meine Übergangsgebührnisse wenn ich in einer sozialpflichtversichterten Beschäftigung bin?
5.) Wie hoch ist die Abfindung?