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Zitat von: StefStef am 01. November 2012, 20:41:36Ja, klar wird selektiert. Die Frage ist nur nach welchem Maßstab selektiert wird. Und wenn ein an sich hoffnungsvoller Kandidat rausfliegt weil sein vorheriger ZgFhr bei der Bw nicht beurteilen konnte und inkonsequente Formulierungen verwendet hat, ist das sein Pech. Aber die Fa verliert eben evtl. auch einen guten Kandidaten und der Perser der Fa, der die Formulierungsschwäche seines Gegenübers nicht erkennt, ist auch nicht der Beste. Dann hat die Fa schon zwei Chancen verpasst!
Und bezugnehmend auf den Einwand von wolverine: Wenn ich auf eine Stellenausschreibung um die 100 Bewerbungen erhalten sortiere ich vor der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erstmal aus, korrekt? Die Zeit sich alle 100 Bewerber persönlich im Gespräch anzuschauen und sich ein persönliches Bild zu machen wird kein Unternehmen opfern können und wollen. Ensprechend fliegen z.B. bei gleicher schulischen Qualifikation und Befähigung die Leute raus welche das schlechtere Arbeitszeugnis haben?
Zitat von: StefStef am 01. November 2012, 20:12:08
Die Frage kann ich nun nicht verstehen.
Zitat von: StefStef am 01. November 2012, 19:50:32
Darüber gibt es sogar eine entsprechende Rechtsprechung vom BAG im Rahmen einer Klage eines Arbeitnehmers gegen seinen damaligen Arbeitgeber in welchem das BAG den Zeugniscode als eben solchen akzeptiert.
Zitat von: Schulterakne am 01. November 2012, 16:29:36Das wäre ein sehr gut.
..hat die ihm gestellten Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
ZitatDurch sein ruhiges und kollegiales Wesen sicherte er sich ein gutes Verhältnis zu seinen Kameraden. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten war einwandfreiWürde ich bei befriedigend einstufen. Es fehlt z.B. "stets ein gutes Verhältnis" für ein gut, ebenfalls in Bezug auf die Vorgesetzten fehlend. Die Kameraden (Kollegen) werden VOR dem Vorgesetzten erwähnt was auf ein schlechtes / schlechteres Verhältnis gegenüber Vorgesetzten hindeutet und ferner die Benotung als befriedigend unterstreicht.
Zitatwar in der Lage Handlungsbedarf zu erkennen und die im Sinne des Gesamtauftrages notwendigen Maßnahmen durchzuführen.Ist keine normalerweise verwendete Formulierung und daher schlecht einzuordnen wie ich finde. "notwendige Maßnahmen" klingt aber nun auch nicht wirklich Leistungsbereit.
ZitatMit Herrn BLABLABLA verliere ich einen sehr kompetenten und anerkannten Mitarbeiter. Ich danke ihm für seine gute Zusammenarbeit und wünsche ihm für seinen persönlichen und beruflichen Werdegang alles Gute, viel Glück und Erfolg.Unterstreicht als Gesamtnote wohl ein "gut".