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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: wolverine am 11. Oktober 2012, 20:56:44Die Ausnahme über 90 Tage muss nur beantragt werden wenn die WÜ durchgehend ist.
Ab 90 Tagen im Jahr bedarf es einer Ausnahmegenehmigung und ab 180 Tagen einer Ausnahme von der Ausnahme....
Zitat von: ulli76 am 10. Oktober 2012, 18:55:05
Und tut dem Truppenarzt,der euch einstellt, einen Gefallen:
Lasst eure Gebrechen rechtzeitig zivil abklären, geht zum Check-Up/zur Vorsorge beim Hausarzt wenn ihr im entsprechenden Alter seid, bringt aussagekräftige Unterlagen mit (vor allem Facharztbefunde, LZ-RR falls schonmal einer gemacht wurde, Laborbefunde einer Vorsorge,Ergometriebefun falls es einen gibt) und Impfbuch nicht vergessen.
Zitat von: Terek am 10. Oktober 2012, 11:10:29
Da kann ich über: Bei der Anreise zum Truppenteil den Heranziehungsbescheid beim KWEA abgeholt...
ZitatHabe meinen Einberufungsbescheid heute im Briefkasten gehabt.