ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: justice005 am 19. Dezember 2012, 13:03:41ZitatNeben der Nichtgewährung von Übergangsgebührnissen, BFD und Abfindung sollte man eigtl aucgh die bereits gezahlten Gehälter und den AVZ zurückfordern als Schadenersatz.
Das sind natürlich anderherum saudämliche Stammtischparolen, für die ich genauso wenig Verständnis habe.
ZitatVor allem macht das im Ausland bestimmt nen tollen Eindruck wenn deutsche Soldaten den Gruß zeigen
ZitatNeben der Nichtgewährung von Übergangsgebührnissen, BFD und Abfindung sollte man eigtl aucgh die bereits gezahlten Gehälter und den AVZ zurückfordern als Schadenersatz.
Zitatwährend eines fussballspieles den "schlampigen Führergruß"
Zitates war auf stube und wir waren unter alkohol.
ZitatWas in dem Land, in dem Sie stationiert sind, eine Straftat ist oder nicht, ist für Sie als dort eingesetzter deutscher Soldat nur sekundär von Belang! Deutsches Recht folgt deutscher Flagge! Und Sie haben offensichtlich eine Straftat begangen, für die Sie auch disziplinar bestraft wurden.
Zitat von: mitchel2641 am 19. Dezember 2012, 11:13:41
...wir sind gerne soldaten und in keinster weise rechts veranlagt....
Zitat von: F_K am 19. Dezember 2012, 11:33:04
Die "Straftatdiskussion" können wir uns "sparen" - weil nicht von Belang (das Strafverfahren wurde eingestellt - auf welche Grundlage? - Frage am Rande).
Zitater erhob den antrag auf entlassung nach §55 abs. 5 wegen charakterlicher nichteignung.
Zitat von: mitchel2641 am 19. Dezember 2012, 11:13:41
Es ist in dem Land in dem wir Stationiert sind keine Straftat. Zudem war es keine Deutsche Kaserne, somit auch kein deutscher Boden.
Zitat von: mitchel2641 am 19. Dezember 2012, 11:13:41
Klar war die aktion unüberlegt und dumm, aber es ist nun mal passiert, wir sind gerne soldaten und in keinster weise rechts veranlagt....