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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 23. Januar 2013, 20:50:56
Für bestimmte Dienstposten braucht man eine Sicherheitsüberprüfung. Diese gibt es in 3 Stufen.
Je nach dem, ob man ein potentielles Sicherheitsrisiko darstellt oder nicht bekommt man die Freigabe oder nicht.
Und wenn man keine bekommt, darf man nicht auf den Dienstposten und es muss ein anderer gefunden werden.

Nachlesen kann man das Ganze im Sicherheitsüberprüfungsgesetz.
Autor Andy33
 - 23. Januar 2013, 20:48:18
Kurze Frage zwischen rein geworfen: was bedeutet es, keine Sicherheit zu bekommen?
Autor Ralf
 - 23. Januar 2013, 20:37:37
Unbestreitbar richtig. Wenn man es nur aus einem Blickwinkel betrachtet.
Aber ich rede nicht davon, wie der Staat das handhabt, sondern wie "wir", du und ich und andere, das hier propagieren. Weder du noch ich sind Anwalt eines Bewerbers oder Soldaten. Ich könnte hier auch jedem Bewerber ein rosa Bildchen von den Einstellungsmöglichkeiten zeichnen "Klar, du brauchst keinen RS oder einen Beruf, bewirb dich mit deinem HS Abschluss 4,0 und du kannst Uffz o.P. werden und einen Beruf lernen". Ja das ist möglich! Und nein, sowas zu raten wäre nicht gut, denn so sieht es aus. Also ist eine seriöse Beratung etwas anderes. Sie versucht einen Mittelweg zu finden zu dem was geht , aber auch was in der Praxis möglich ist.

Ist es sinnvoll, das Nichtangeben so absolut darzustellen? Oder ist es manchmal sinnvoll einfach mal abzuwägen zwischen: ein Bewerber gibt es an, die Sache wird bewertet und für nicht gravierend befunden (Nachteil sind 3-4 Monate Wartezeit) oder aber man suggeriert hier unterschwellig (auch wenns nicht so gemeint ist, aber es wird selektiv so verstanden) dass man lieber sehr zurückhaltend sein sollte mit den Angaben und der Mist rollt dann auf die Einheit zu.
Versuch es mal als Abwägung zu sehen und auch im Hinblick auf die Enttäuschung, wenns dann doch rauskommt und die super-duper-Krieger auf einmal sich im Nsch oder Gezi wieder finden. Wen wundert dann da noch eine Kündigung? Das wäre auch von vorneherein zu vermeiden gewesen.
Autor justice005
 - 23. Januar 2013, 18:06:52
ZitatDem Verband, der eine Einsatzverpflichtung hat, ist damit ganz toll geholfen, wenn nur die Hälfte zugeschleust wird.
Lieber ist mir da mal einer oder zwei, die Dinge angeben

Genau das ist aber das Problem. Es geht nicht nur um die Wünsche des Dienstherrn. Es geht um eine Abwägung zwischen den Wünschen des Dienstherrn und den Interessen des einzelnen. Diese Abwägung muss immer sorgfältig und niemals nur einseitig vorgenommen werden.

Der Dienstherr hat auch beispielsweise unbestreitbar ein berechtigtes Interesse daran, dass er erfährt, wenn aktive Soldaten sich strafbar gemacht haben bzw. ein Dienstvergehen begangen haben. Trotzdem gibt es - entgegen anderslautender Gerüchte - nicht die Pflicht, sich selbst gegenüber dem Chef in ein schlechtes Licht zu rücken und ihm das zu melden, weil die Interessen des Dienstherrn hinter den persönlichen Rechten des Einzelnen zurückstehen müssten (Stichwort: Niemand muss sich selbst belasten).

Wenn es stets immer nur ausschließlich um die Interessen des Staates ginge, dann wären wir in einem 100%igen Überwachungs- und Polizeistaat und das will doch niemand.   

Die Abwägung mag manchmal weh tun. Aber sie ist ganz sicher richtig und ein notwendiger Kompromiss in einem freien Land.

Autor Ralf
 - 23. Januar 2013, 17:57:37
Ich weiß, dass du das so siehst @justice005 und ich bleibe dabei, dass solche Aussagen eher schaden als helfen. Denn es kommt nunmal leider nicht allzu selten vor, dass Bewerber das nur selektiv lesen und es aus dem Zusammenhang herausreißen. Sie lesen also das, was sie wollen und nicht das, was sie sollten. Und so kommt es, dass dann Aussagen getätigt werden wie "Nein, ich bin sauber, gegen mich lag/liegt nichts vor".
Günstigensfalls kommt es raus, aber genug Schlümpfe werden trotzdem eingestellt und dann wird nach dem Einleiten der SÜ von 30 "sauberen" Soldaten festgestellt, dass 22 bereits etwas ausgefressen haben. 3 wegen Einstellungsbetrug entlassen werden und 14 keine Sicherheit bekommen. Dem Verband, der eine Einsatzverpflichtung hat, ist damit ganz toll geholfen, wenn nur die Hälfte zugeschleust wird.
Lieber ist mir da mal einer oder zwei, die Dinge angeben, die sie nicht hätten angeben müssen und die zu einer Nichteinstellung führen, also sowas. Von der Dunkelziffer ganz zu schweigen, die trotzdem durchrutschen, weil sie nicht auf DP mit SÜ eingesetzt werden.
Wie gesagt, das Thema hatten wir, ggf. würdest du es als aktiver Soldat auch anders sehen, der unmittelbar von den Auswirkungen davon betroffen ist.
Autor justice005
 - 23. Januar 2013, 17:55:48
Beim MAD stimme ich natürlich zu! ;)

Autor Andi
 - 23. Januar 2013, 17:45:46
@justice: Der Satz "offenbare dich" gilt m.E. auch nur gegenüber dem MAD. Der MAD ermittelt nicht in Disziplinarangelegenheiten und gibt auch nicht pauschal Sachverhalte an zuständige DV weiter. Er hat nur die Aufgabe die milSich zu schützen.
Autor justice005
 - 23. Januar 2013, 17:20:14
ZitatIm Sinne militärischer Sicherheit gilt seit über 55 Jahren das gute alte "offenbare dich".

Trotzdem ist die Bundeswehr keine Insel mit einem eigenen Rechtssystem, sondern vielmehr muss sie sich an die üblichen Grundsätze halten. Und einer der Grundsätze lautet : Sie haben das Recht zu schweigen, denn niemand muss sich selbst belasten".

Von diesem Grundsatz darf nur aufgrund eines echten Gesetzes (!), nicht etwa aufgrund einer internen Vorschrift, eine Ausnahme gemacht werden. Eine solches Gesetz ist zum Beispiel das Sicherheitsüberprüfungsgesetz oder das Strafgesetz, welchen den Betrug gesetzlich normiert hat.

Wenn aber diese gesetzlichen Tatbestände nicht betroffen sind, dann ist es mir erlaubt, mich so positiv wie möglich darzustellen.

Zitatich kann die Ratschläge nicht nachvollziehen, die dazu führen, dass man lieber weniger/nichts angibt, nur weil die Fragestellung evtl. nicht zu 100% den Tatbestand trifft,

Ich schon. Denn welcher Bewerber geht denn zu einem Arbeitgeber und erzählt diesem im Bewerbungsgespräch erstmal die ganzen Gründe, die gegen eine Einstellung sprechen. Das ergibt doch keinen Sinn und kann vernünftigerweise auch nicht verlangt werden.

Also: Man muss sich an die Gesetze halten (ganz klar!) und somit zur Vermeidung eines Betrugs die Wahrheit sagen, aber man muss nicht freiwillig darüber hinaus gehen.

Autor Ju
 - 23. Januar 2013, 15:26:13
Naja, da man ja eh zur Karriereberatung gehen muss, um sich zu bewerben würde ich das da einfach ansprechen und erklären, da wird einem sicherlich was zu gesagt werden.
Autor Andi
 - 23. Januar 2013, 15:15:18
Wie war das: Im Sinne militärischer Sicherheit gilt seit über 55 Jahren das gute alte "offenbare dich".

Gruß Andi
Autor Ralf
 - 23. Januar 2013, 15:00:29
Deswegen ist es auch besser etwas anzugeben, als später wegen Einstellungsbetrug rausgeworfen zu werden. Wenn es denn nämlich die Vergangenheit tolerierbar, bekommt der Bewerber auch die Möglichkeit eröffnet.
Und selbst wenn er nichtrausfliegt, aber ggf. "nur" keine Sicherheit bekommt, ist die Traumverwendung weg und es gibt nen "tollen Job" irgendwo, wo nichts schief gehen kann.
Aber das Thema hatten wir schon, ich bleibe dabei, ich kann die Ratschläge nicht nachvollziehen, die dazu führen, dass man lieber weniger/nichts angibt, nur weil die Fragestellung evtl. nicht zu 100% den Tatbestand trifft,
Autor justice005
 - 23. Januar 2013, 14:43:41
Tja, aber was ist mit jemandem, der keiner Gruppe oder ähnlichem angehört, sondern lediglich Umgang mit solchen Leuten hatte und auf rechten Demonstrationen mitgelaufen ist? Das dürfte für ein "ja" bei dieser Frage kaum reichen.

Es ist leider super schwierig, eine Frage so zu formulieren, dass man bei allen Eventualitäten eine korrekte Antwort geben kann.
Autor Ju
 - 23. Januar 2013, 14:33:45
Zitat von: justice005 am 22. Januar 2013, 14:51:03
Ich meine auch, dass man irgendwo auf diesen Fragebögen gefragt wird, ob man sich je in einer verfassungsfeindlichen Organisation etc. engagiert hat etc... Das muss natürlich wahrheitsgemäß beantwortet werden.

So wie ich den Fragesteller verstanden habe, war das bei ihm ja nicht der Fall. Das Mitmarschieren auf ein paar zweifelhaften Demos dürfte da noch nicht reichen.

Das steht übrigens im Bogen:
Zitat
Waren oder sind Sie Mitglid einer in der BRD für verfassungswidrig erklärten, verbotenen oder durch den Bundesminister des Inneren als verfassungsfeindlich bekanntgemachten Partei oder Organisation (z.b. DLVH, ...) oder gehören bzw. gehörten Sie einer anderen extremistischen Organisation, Gruppe oder Gruppierung ( z.B. den "Autonomen" oder "Skinheads" ) an?

lg,
Julian


Edit:
2. Zitat kenntlich gemacht
Autor Ralf
 - 22. Januar 2013, 15:39:12
Ich schätze mal, dass eine Sicherheitsüberprüfung ein großes Problem darstellen wird und somit wären die Verwendungen sehr eingeschränkt.
Autor justice005
 - 22. Januar 2013, 14:51:03
Ich meine auch, dass man irgendwo auf diesen Fragebögen gefragt wird, ob man sich je in einer verfassungsfeindlichen Organisation etc. engagiert hat etc... Das muss natürlich wahrheitsgemäß beantwortet werden.

So wie ich den Fragesteller verstanden habe, war das bei ihm ja nicht der Fall. Das Mitmarschieren auf ein paar zweifelhaften Demos dürfte da noch nicht reichen.

Es ist aber auch egal: Man muss die konkrete Fragen sorgfältig lesen und wahrheitsgemäß beantworten. Dann kann man auch nichts falsch machen.