ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat"Für Angehörige der Reserve gelten die gleichen Bedingungen. Als Zeiten werden neben der aktiven Dienstzeit Wehrübungen angerechnet. Dabei werden zwei oder mehr Wochen Wehrübungszeit im Kalenderjahr ohne Rücksicht auf die Dauer der einzelnen Wehrübung als 1 Jahr gewertet. Gleiches gilt für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die in ihren Mob-Verwendungen andere Tätigkeiten ausführen und entsprechende Übungen abgeleistet haben. Verwendungen außerhalb der Bundeswehr werden nicht anerkannt.
Angehörige der Reserve ohne Vordienstzeit können das Abzeichen der Stufe I/Bronze nach acht Wochen Wehrübungszeit ausgehändigt bekommen."
Zitat von: StierNRW am 30. Januar 2013, 17:38:36Es heißt doch, 2 Wochen Wehrübung in einem Jahr werden wie ein Jahr bei einem Aktiven behandelt.