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Zitat von: justice005 am 05. Februar 2013, 18:34:37Sehr richtig. Ich verweise in solchen Fällen gern auf das Gesetzgebungsverfahren in einer direkten Demokratie wie der Schweiz. Da können sich schlichte Vorhaben bis zu 30 Jahre hinziehen, ohne dass innerhalb dieser Zeit jemandem ein Vorwurf der Verschleppung zu machen wäre. Wem denn auch, der Souverän verzögert selbst
Das oben beschriebene Verfahren muss wohl der Grund sein, warum Neuentwicklungen Jahrzehnte dauern und veraltet sind, wenn sie fertig sind.
Es hat alles seine Vor- und Nachteile.
ZitatIm normalen Gesetzesgang würde so etwas im Mitzeichnungsgang bis hinunter in die TSK/milOrgBer gehen und dort wären die hier berechtigten Fragen/Anmerkungen auch eingeflossen.
Zitat von: F_K am 05. Februar 2013, 16:11:17
Vielmehr hat man den jungen Soldaten (die mit vollautomatischen Waffen in Deutschland Wache leisten bzw. im Ausland im Einsatz sind) mal pauschal die Reife abgesprochen, mit einem Messer umzugehen und daher die Anweisungen / den Befehl rausgegeben, dass das Messer im Spind zu bleiben hat.
Zitatweiterhin geführt werden darf, genauso wie der Bogen.
ZitatKomisch und ich dachte, dass das Messer - so wie bei jedem Jäger auch - selbstverständlich - da es berufsspezifisch als Werkzeug erforderlich ist (sonst hätte der Dienstherr es nicht ausgegeben) bei Soldaten in Uniform auch auf dem Weg zum und vom Dienst natürlich getragen werden darf.
Zitat von: wolverine am 05. Februar 2013, 13:40:15
Hier findet man auch die eine oder andere Bezugsquelle.