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Zitatkeine eigenen Erfahrungen haben.
Zitat von: Lidius am 14. Februar 2013, 17:29:53
Klaus, alles was du zitiert hast geht aber eher in Richtung ziviler Besuch, oder? Hier gehts ja um nen Soldaten
ZitatEinfach mal den Spieß ansprechen.
ZitatDie frage ist nun, ist es irgendwo geregelt wann er mich in der Kaserne besuchen darf und wann nicht?
Zitat309. Die Soldaten dürfen private Besuche innerhalb der Unterkünfte empfangen. Die
Besuchszeit endet eine halbe Stunde vor Beginn der Nachtruhe. Der Vorgesetzte, der für
die betroffene Unterkunft zuständig ist, entscheidet über Ausnahmen und regelt das Nähere.
Zitat310. Gästen von Bundeswehrangehörigen oder von Einheiten der Bundeswehr kann
die Erlaubnis zur Übernachtung in der Gemeinschaftsunterkunft erteilt werden. Hierfür
gelten die Voraussetzungen der Wohnerlaubnis für Nichtangehörige der Bundeswehr
gemäß ZDv 70/1 ,,Die Liegenschaften der Bundeswehr" (Anhang Teil A, Anlage 2,
Buchstaben E und F).