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Autor F_K
 - 18. März 2013, 14:12:27
@ Justice:

Die Kommentierung ist ansonsten etwas "dünn" - es kommt "Gott sei Dank" nicht so oft vor.

Klar ist jedenfalls - es muss keine vollständige Uniform sein, es reicht der Eindruck einer Uniform - und es ist keine Täuschungshandlung notwendig.

Lediglich in Fällen, wo EINDEUTIG ist, dass es wohl ein Schauspieler ist (z. B. auf der Theaterbühne oder bei "offenen" Filmaufnahme mit Absperrung), ist man rechtlich auf der richtigen Seite.

Gegenbeispiel: (echte) Polizisten laufen auch Karneval Streife - ein "gut verkleideter" Karnevalist macht sich ggf. strafbar.
Autor Andi
 - 18. März 2013, 13:52:14
Zitat von: justice005 am 18. März 2013, 13:23:41
En Urteil, in welchem ein Schauspieler wegen Amtsanmaßung verurteilt wurde, glaube ich aber erst, wenn ich es schwarz auf weiß gelesen habe.

Da würfelst du gerade - wie vermutet - gerade munter die §§ 132 und 132a StGB durcheinander.
Wir reden vom unerlaubten strafbaren Uniformtragen, was nichts mit Amtsanmaßung zu tun hat, wofür eben das Vornehmen einer aktiven "Amtshandlung" erforderlich wäre.

Und war es nicht benjamin Teewag (Sohn von Uschi Glas), der als Feldjäger "verkleidet" für eine TV-Produktion in einer Fußgängerzone männliche Passanten festnehmen wollte, weil sie angeblich eigenmächtig abwesend waren (was haben wir gelacht)? Endete in einem Polizeieinsatz und ich glaube auch es gab ein entsprechendes Urteil u.a. wegen Amtsanmaßung und Tragen von durch §132a geschützte Uniformen.

Gruß Andi

Edit: Ja, er wars.
Autor justice005
 - 18. März 2013, 13:23:41
Ich werde es bei Gelegenheit nachschlagen. En Urteil, in welchem ein Schauspieler wegen Amtsanmaßung verurteilt wurde, glaube ich aber erst, wenn ich es schwarz auf weiß gelesen habe. Das halte ich bis dahin für Unsinn oder - um bei dem Thema zu bleiben - für einen karnevalsscherz.
Autor F_K
 - 18. März 2013, 12:50:03
Zitatdass der Tatbestand es erfordert, dass man einem anderen durch das tragen der Uniform vorsätzlich vortäuschen muss

Nö - ist ein reines Gefährdungsdelikt (der Anschein bei Lieschen Müller ohne weitere strafbare Handlung ist ausreichend - eine Täuschung nicht notwendig).

Richtig ist allerdings, dass dieser Straftatbestand (meistens) erst verfolgt wird, wenn weiteres strafbares Verhalten dazutritt.
Autor Andi
 - 18. März 2013, 12:39:16
Zitat von: justice005 am 18. März 2013, 12:30:24
Ich habe leider keinen Kommentar zum Strafgesetzbuch zur Hand, aber ich bin mir zu 99 Prozent sicher, dass der Tatbestand es erfordert, dass man einem anderen durch das tragen der Uniform vorsätzlich vortäuschen muss, man sei tatsächlich ein entsprechender Amtsinhaber.

Nein, dem ist nicht so. Klingt so, als würdest du den 132a mit dem 132 übereinanderwerfen - letzterer setzt tatsächlich ein aktives "amtliches" Handeln voraus.

Zitat von: justice005 am 18. März 2013, 12:30:24
Damit fallen offenkundige Verkleidungen wie zum Beispiel am Karneval ebenso raus wie das tragen von Kostümen bei Schauspielern.

Auch das ist so nicht richtig. Gibt ja durchaus auch "Karnevallsurteile" und auch Urteile gegen Schauspieler.
Auch an Karnevall muss man, genauso wie ein Schauspieler sicherstellen, dass es zu keiner Verwechselungsgefahr kommt. Ziel der Norm ist es ja, dass "das drin ist, was draufsteht".
Autor justice005
 - 18. März 2013, 12:30:24
Ich habe leider keinen Kommentar zum Strafgesetzbuch zur Hand, aber ich bin mir zu 99 Prozent sicher, dass der Tatbestand es erfordert, dass man einem anderen durch das tragen der Uniform vorsätzlich vortäuschen muss, man sei tatsächlich ein entsprechender Amtsinhaber. Wer das nach den Umständen des Einzelfalls erkennbar nicht vortäuscht, kann auch den Tatbestand nicht erfüllen. Damit fallen offenkundige Verkleidungen wie zum Beispiel am Karneval ebenso raus wie das tragen von Kostümen bei Schauspielern.

Wenn es also wie beim Fragesteller vorgetragen um ein offenkundiges verkleiden im Rahmen einer Veranstaltung geht, dann sehe ich keinerlei Straftat.

Autor schlammtreiber
 - 18. März 2013, 09:26:52
Zitat von: wolverine am 15. März 2013, 09:50:28
Unter Zeugen befand ich mich letzte Woche im protestantischen Franken, allein um dort zum Fasten anzuhalten!

Darüber will ich gerne Zeugnis ablegen  ;D
Autor wolverine
 - 15. März 2013, 10:30:35
Es ging mir ja auch nur um die Lauterkeit meiner Gesinnung. Es ging mir einzig darum, ungereifte Forumiten auf dem Pfad der Tugend zu halten.
Autor F_K
 - 15. März 2013, 10:14:59
@ Wolverine:

Dein Vortrag ist nicht geeignet, meine Behauptung zu wiederlegen.
Ich schrieb ja
Zitatdann muss halt auch mal
sprich: Ich unterstelle (auch ohne Beweis), dass Du auch mal woanders bist als auf der Reeperbahn bzw. in LasVegas. Dies wäre also nun auch durch Zeugen zu belegen.

Messerverbotszonen - wieder mal etwas gelernt, dass kannte ich noch nicht. Vielen Dank für den Hinweis.
Autor wolverine
 - 15. März 2013, 09:50:28
Zitat von: F_K am 14. März 2013, 10:38:41
... ist doch bekannt. Wenn er nicht gerade in Las Vegas ist (natürlich nur zur Zeit der Shotshow - Waffen und Sünde gebündelt), dann muss halt auch mal die Reeperbahn herhalten.
Dagegen wehre ich mich vehement! Unter Zeugen befand ich mich letzte Woche im protestantischen Franken, allein um dort zum Fasten anzuhalten!
Zitat von: F_K am 14. März 2013, 10:38:41
(Rein auf der Sachebene ist mir natürlich klar, dass hier dier Begriff "öffentliche Veranstaltung" wohl sein Beispiel gefunden hat).
Nicht ganz: Einige Stadtstaaten (unter anderem Hamburg und im besagten Bezirk) haben - per Allgemeinverfügung - sog. "Messerverbotszonen" eingerichtet wo jedes kleine Taschenmesser untersagt ist. Das führt insbesondere bei ausländischen Touristen - und damit meine ich nicht die Zielgruppe der Verfügung - regelmäßig zuUnverständnis.
Autor HG z.S.
 - 14. März 2013, 11:13:55
Zitat von: F_K am 14. März 2013, 10:31:54
HG z. S. ist offensichtlich in diesem Themenkomplex relativ frei von Sach- und Rechtskenntnissen
Na ja, "frei" ist vielleicht übertrieben. "Arm" würde ich aber zugeben.

Allerdings verstehe ich die Aufregung nicht: ich habe Euch doch Recht gegeben - ich zweifelte nur am Beispiel, was eben nur ein Beispiel war und:
Zitat von: HG z.S. am 13. März 2013, 20:44:04
Aber zum Glück haben wir ja inzwischen alle verstanden, worum es geht... ;D

Also: Don't Panic ;)
Autor F_K
 - 14. März 2013, 10:38:41
... ist doch bekannt. Wenn er nicht gerade in Las Vegas ist (natürlich nur zur Zeit der Shotshow - Waffen und Sünde gebündelt), dann muss halt auch mal die Reeperbahn herhalten.

(Rein auf der Sachebene ist mir natürlich klar, dass hier dier Begriff "öffentliche Veranstaltung" wohl sein Beispiel gefunden hat).
Autor AriFuSchr
 - 14. März 2013, 10:36:14
ZitatOder gehen Sie mit einem beliebigen Messer über die Reeperbahn ...

es ist doch immer wieder interessannt zu erfahren (wenn auch nur bruchstückhaft) wo sich unser Forums-Links-Verdreher gewöhnlich so aufhält...

;)
Autor F_K
 - 14. März 2013, 10:31:54
@ wolverine und andi:

HG z. S. ist offensichtlich in diesem Themenkomplex relativ frei von Sach- und Rechtskenntnissen - da ist eine Diskussion nur begrenzt sinnvoll.

(Ich habe z. B. Messer, die als "Kampfmesser" konzipiert sind - ein oder zwei meiner Küchenmesser sind (bis auf Kleinigkeiten) diesem zum Verwechseln ähnlich (zumindest technisch gesehen) - und die Erfahrung zeigt, dass weitaus mehr Menschen mit Küchenmessern erstochen werden, als mit Kampfmessern.

Ergo: Die Küchenmesser sind die echten Kampfmesser - und nu?)
Autor wolverine
 - 14. März 2013, 10:19:38
Dann tragen Sie einmal ein Küchenmesser mit mehr als 12 cm Klingenlänge rechtskonform nach Hause. Oder machen das mit einem Messer, dass bestimmungsgemäß einhändig zu öffnen ist. Oder gehen Sie mit einem beliebigen Messer über die Reeperbahn ...

Soll ich weitermachen? ;D