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Zusammenfassung

Autor HptGefr RFA
 - 28. März 2013, 19:17:01
Ja Sie haben natürlich Recht, das Problem besteht schon länger. Bis jetzt war es mir aufgrund von Arbeitslosigkeit nicht möglich die Schulden zu begleichen.
Ich habe der Verwaltung zu beginn meiner Werübung angeboten den Betrag zu zahlen sobald ich mein Leitunszuschlag erhalte. Aber anscheinend wollten die nicht zu lange damit warten.
Autor F_K
 - 28. März 2013, 19:10:41
Nein.
Nein (es werden ja nur 400 Euro abgezogen - gibt ja einen Selbstbehalt).
Nein.

Ich als DV würde da aber mal ein ernstes Wort mit Dir reden - von einer Führungskraft erwarte ich schon ein vernünftiges Verhalten.
Auf eine SÜ kann so etwas natürlich Einfluss haben ...

Zitatch habe seit heute ein großes Problem.

GELOGEN - das Problem gibt es schon länger.
Autor HptGefr RFA
 - 28. März 2013, 19:05:18
Guten Abend,

ich habe seit heute ein großes Problem.

Ich bin seit etwa 6 Wochen auf Wehrübung und beziehe neben dem Wehrsold die Mindestleistung von der USB. Heute kam ein schreiben in Kopie von der Kreisverwaltung ans BwDlz wegen Lohnpfändung in höhe von 400 Euro. Zur meinen Fragen:
Kann ich aufgrund einer Lohnpfändung aus der Wehrübung entlassen werden?
Ich bekomme ca 1000 Euro im Monat.Ziehen die den gesamten Betrag auf einmal ab?
Kann es passieren das ich mein RFA Status verliere?