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Autor DerOlli
 - 08. April 2013, 22:15:45
OK, Danke, das scheint doch verständlich.
Autor ulli76
 - 08. April 2013, 22:08:02
Nein,bekommst du nicht. Auch wenn ihr geweckt werdet,zählen so Tätigkeiten wie Körperpflege,Anziehen und bestimmte Verpflegungszeiten nicht als Dienstzeit gemäß dem Erlass.
Autor DerOlli
 - 08. April 2013, 21:53:55
Laut bundeswehr.de gibt es für Dienst zwischen 20 und 6 Uhr ein bisschen Geld. Bedeutet dies, dass man z. B. für jedes Mal Um-5-Uhr-Aufstehen in der AGA Geld bekommt?