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Zusammenfassung

Autor apollo98
 - 11. April 2013, 11:52:03
Spielsüchtig nicht, aber streitsüchtig.
Autor Niederbayer
 - 11. April 2013, 11:44:38
Am Anfang fand ichs ja noch lustig, aber jetzt wird es mir zu anstrengend. Bist du spielsuechtig?  :-[
Autor F_K
 - 11. April 2013, 11:05:53
@ Niederbayer:

Du, der Bayer, hat im Brustton der Überzeugung folgenden Spruch "rausgehauen" :

ZitatIch wette darauf, dass die TE am 01.07. oder 01.10. dennoch ihren Dienst antreten kann.

Quasi "Zwischen den Zeilen" "Last Die mal erzählen, musst Dir keine Sorgen machen ..."

Wenn Du also jetzt Deine Meinung änderst, ist ja gut - wenn Du zu Deinem Statement stehst, dann untermauere das mit einer entsprechenden Quote.
Autor Niederbayer
 - 11. April 2013, 10:03:47
Aber alle Stimmen sprechen für dich, also sollte die Quote deutlich mehr zu meinen Gunsten gehen?
Autor F_K
 - 11. April 2013, 10:01:09
@ Niederbayer:

Keine E***?

Du hast immer noch keine Quote und Betrag genannt. Da Du Dir so sicher bist - erwarte ich ne Quote von 1:10 oder so - dann setze ich 100  Euro, Du 1000 Euro - hinterlegt wird umgehend bei unserem Forumsjurist.

Na, schlägst Du ein?
Autor apollo98
 - 11. April 2013, 09:56:43
Ich nehme an, dass es mindestens zu einer zeitlichen Sperre durch den Rechtsberater kommen wird. Mein Rat an den TE: Kontakt zum Einplaner herstellen und den Fall schildern. Aktenzeichen und Erlaubnis zur Einsicht in die Akten übersenden und sich einen Plan B überlegen.
Autor wolverine
 - 10. April 2013, 20:00:43
Bei Unfallflucht wird so gut wie nie eingestellt und wegen Geringfügigkeit schon gar nicht. Man kann es mit 153 a StPO versuchen aber das ist schon echt Arbeit.
Autor R4tzing3r
 - 10. April 2013, 18:24:35
Ich würde auch sagen, dass das mit dem 01.07. sehr schlecht aussieht.
Es geht hier nicht unbedingt um die kaputte Mauer (vorher schlechter Zustand usw.) Es geht um den Tatbestand der Fahrerflucht. Da es sich um eine polizeiliche Anzeige handelt, wird diese auch im Zentralregister als NEGATIV erscheinen. Keine guten Voraussetzungen für eine Einstellung. Die Bundeswehr holt sich ja nicht umsonst die Meldungen aus diversen Registern ein, die vorher von den einzustellenden Soldaten unterschrieben und genehmigt werden.
Aus der Sachlage wieder herauszukommen ist sehr sehr schwierig um einer Einstellung sehr positiv ins Auge zu sehen aber ich drücke auf jeden Fall die Daumen!
Autor Niederbayer
 - 10. April 2013, 17:33:13
Na, das wollen wir erst mal sehen! Und wenn ich dafür den ganzen Justizapparat bestechen muss!!
Autor F_K
 - 10. April 2013, 17:02:58
Die Quote als Verhältnis - wenns um Geld geht wäre Euro angemessen - gerne auch Naturalien (der Versand wird ja bei Dir hängenbleiben ...)   8)
Autor Niederbayer
 - 10. April 2013, 16:56:14
In Lire oder in Euro?
Autor F_K
 - 10. April 2013, 16:48:38
Welche Quote und welcher Betrag?

(Gibt es Infos zur Belastung der entsprechenden Sta? wenn es nämlich schlecht läuft, steckt das Verfahren lange im Aktenstapel bei StA und Rechtsberater - und bei offenen Verfahren wird NICHT eingestellt.

Na - welcher Betrag?)
Autor Niederbayer
 - 10. April 2013, 16:45:58
Ich wette darauf, dass die TE am 01.07. oder 01.10. dennoch ihren Dienst antreten kann.
Autor BSG1966
 - 10. April 2013, 16:44:13
Ja, Jurist bin ich - wie man andernorts ja lesen kann - nicht, klar. War jetzt nur die Erfahrung aus meinem Kontakt mit den Behörden. Wenn das ne vollkommen andere Kiste ist, dann ist das so.
Autor F_K
 - 10. April 2013, 16:39:13
@ BSG1966:

Dann mal deutlich - Du scheinst keine Ahnung zu haben.

Justice hat schon zum Thema Strafbefehl und Fahrerflucht geschrieben - dies wird in der Regel so gehandhabt.
KV als Unfallfolge ist ein GANZ ANDERES Thema - weil idR. keine Vorsatztat und sowieso deutlich geringeres Unrecht.

Meine Frau bearbeitet solche Vorgänge auf der Anklageseite und bestätigt Justices Beobachtungen vollumfänglich - ich kann Dir auch bestätigen, dass Ladendiebstahl in aller Regel bei "unbefleckten Erstätern" gegen Auflage eingestellt wird - ist aber eben kein vergleichbares Beispiel.

Nun verstanden?