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Autor Tommie
 - 11. April 2013, 18:04:33
Zitat von: MMG am 06. April 2013, 11:52:27Die Umstellung war aber nicht zum 01.07.2011 - das Verfahren wurde schon Monate vorher angewendet.  ;)

Ich weiß ja nicht, wovon Du sprichst, MMG, aber ich habe meine Kontoauszüge gerade kontrolliert und festgestellt, dass ich den AVZ für die Monate April, Mai und Juni 2011 immer zum 15. des laufenden Monats bekommen habe, den April abzüglich des Abschlages am Einsatzbeginn, und am Juli 2011 wurde der AVZ zum Monatsende bezahlt! Solltest Du allerdings die Umstellung davor meinen, vor der der AVZ monatlich im Voraus bezahlt wurde, auf die Zahlungsweise für Wehrübende mit dem Wehrsold zusammen, dann hast Du recht, das ist schon länger her ;) !
Autor Cevko
 - 11. April 2013, 10:02:19
Zitat"Au weia, "das ist nicht was ich für 8 Jahre machen kann" - man hätte dem Mann sagen sollen, dass das nach 3 Monaten anders wird....."

Gebe ich Dir völlig Recht, mal abgesehen davon dass für diejenigen die ernsthaft Soldat werden wollen bzw. einen Laufbahnwechsel anstreben die Bewerbung erschwert wird, da die Stellen durch solche "ich probier das mal aus und stelle fest dass ich nach 3 Tagen lieber wieder ausschlafen will" Menschen blockiert werden.


so far.
Autor BSG1966
 - 11. April 2013, 08:19:29
Au weia, "das ist nicht was ich für 8 Jahre machen kann" - man hätte dem Mann sagen sollen, dass das nach 3 Monaten anders wird.....

und @raknarok - bei allem vorher-drüber-Informieren, die Situation dann live und in Farbe ist dasnn doch nochmal nen zacken anders. Meine AGA liegt jetzt fast 10 Jahre zurück, aber ich denke mal, dass nicht wenige Elemente davon nicht wesentlich verändert sind. Da ist es mitunter gar nicht mal das frühe Aufstehen, bzw nicht nur, für manche ist das psychologisch dann einfach mehr als sie sich zugetraut hatten. Sicher gibts auch die Kandidaten à la Heimweh und Freundin etc etc - aber wenn man verhältnismäßig einfach den Rückzieher machen kann, ist für manche dann eben die Verlockung groß.
Autor KlausP
 - 11. April 2013, 05:06:33
Zitat von: andre 2222 am 11. April 2013, 00:09:05
das heißt der kriegt nicht mal geld obwohl er paar tage da war ist das richtig? oder wie soll man das verstehen?

Doch, für die 3 Tage bekomt er ja was.
Autor andre 2222
 - 11. April 2013, 00:09:05
das heißt der kriegt nicht mal geld obwohl er paar tage da war ist das richtig? oder wie soll man das verstehen?
Autor MMG
 - 06. April 2013, 11:52:27
Die Umstellung war aber nicht zum 01.07.2011 - das Verfahren wurde schon Monate vorher angewendet.  ;)
Autor InstUffzSEAKlima
 - 06. April 2013, 11:38:04
Zitat von: Tommie am 04. April 2013, 19:58:06
Ach ja, die Umstellung war zum 01.07.2011

OK, das ist dann natürlich eine andere Situation, da mein aktuellster Stand bislang vor dem besagten Datum lag.
Autor Tommie
 - 04. April 2013, 19:58:06
Langsam, langsam, Kamerad InstUffzSEAKlima ;) ! Erstens unterschreibt der Soldat, der in einen Einsatz geht, im Rahmen des sog. "Belehrungsmarathons" kurz nach Eintreffen im Einsatzland eine Einzugsermächtigung für die Forderungen der EinsWehrVerw und zweitens kommen Überzahlungen beim AVZ seit der Umstellung auf Zahlu7ng am Monatsende rückwirkend, nicht mehr so häufig vor! Ach ja, die Umstellung war zum 01.07.2011 und ich habe sie damals in MeS live und in Farbe miterlebt ;) ! Und letztes Jahr bei KFOR war es auch noch so ...

Zur Besoldung: Bei Eingabe der Personaldaten ins SAP-System wird eine Abschlagszahlung ausgelöst, die in der Höhe vom System berechnet und vorgegeben wird. Dass das bei diesem Kameraden, der ja nicht als "Einzelkämpfer", sondern im Verbund mit mehreren anderen SaZ-Kandidaten eingetreten ist, schon passiert ist, halte ich für nahezu ausgeschlossen! Somit wird bei seiner "Flucht" auch ein Anruf an die WBV getätigt werden, der erstens die Abschlagszahlung gar nicht erst wirksam werden lässt und zweitens gleich zur Endabrechnung führen wird, ausreichen.

Zum Vorgang selbst sag ich lieber nicht, denn wer glaubt, die Bundeswehr nach zwei Tagen schon zu kennen, ist mir persönlich keinen Kommentar wert ;D ! Das ist für mich einfach nur "cerebrale Diarrhoe in der dünnflüssigsten Form" :D !
Autor InstUffzSEAKlima
 - 04. April 2013, 18:52:22
Die Frage war ja, wie das Geld zurückzuzahlen ist: Auch im Bereich der Bw hat mittlerweile der unbare Zahlungsverkehr Einzug gehalten. Daher wird eine entprechende Zahlungsaufforderung zugehen, in welcher die Bankverbindung und geforderte Summe ausgewiesen ist. Dieses Vorgehen wird/wurde auch regelmäßig angewandt, um den überzahlten AVZ nach Einsatzende einzuziehen.
Autor itschie
 - 04. April 2013, 18:34:32
naja soviel das du für 2 Wochen über die Runden kommst schon...

Nach 3 Tagen, ehm... naja sind ja nur 2 gewesen, sich zu entscheiden zu gehen, ist gut... so spart man sich die Auskleidung, weil die Einkleidung wird wohl nicht stattgefunden haben. Na ja vielleicht kam er nicht klar mit den Soldatentetris oder ein doch mal etwas längerer Arbeitstag.... weil es fehlte ja in der ersten Woche gleich ein Tag, der muss ja irgendwie rein geholt werden.
Autor Syntiac
 - 04. April 2013, 16:32:38
Okay danke, das ist gut zu wissen, dann brauch ich hier nicht von meinem 400€ Job jeden möglichen Cent beiseite legen um den ersten Monat über die Runden zu kommen.
Autor Ralf
 - 04. April 2013, 16:30:49
Der Sold/das Gehalt wird im voraus bezahlt.
Lediglich im ersten Monat wird erst so ca. 7-14 Tage nach Dienstantritt ein Abschlag bezahlt. Mit dem Folgemonat wird dann der Betrag jeweils so überwiesen, dass er am letzten Werktag des Vormonats auf dem Kto ist.
Autor Syntiac
 - 04. April 2013, 16:27:33
Mal ne andere Frage, für mich geht´s dieses Jahr auch los. Bekommt man das Geld vor Dienstantritt überwiesen? Oder läuft das wie im zivilen Leben, erst arbeiten, dann geld?
Autor BulleMölders
 - 04. April 2013, 15:09:29
Zitat von: ulli76 am 04. April 2013, 15:06:16
Hast du überhaupt schon Geld bekommen?
Das habe ich mich bei nicht mal drei Tagen auch schon von Anfang an gefragt.
Autor ulli76
 - 04. April 2013, 15:06:16
Hast du überhaupt schon Geld bekommen?
Wahrscheinlich bekommst du irgendwann eine Gehaltsabrechnung und dann bekommst das Geld überwiesen oder ne Forderung,dass du das was du zu viel bekommen hast zurückzahlen sollst.