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Autor belair
 - 12. April 2013, 15:30:20
Hallo,

vielen Dank HCRenegade, das war die Antwort auf meine Frage.

So habe ich es nämlich auch verstanden. Also VORLÄUFIGE Verleihung des Dienstgrades und bei einer Lehrgangserfüllung binnen drei Jahre, Ernennung zum "entgültigen" Dienstgrad.

Da kommende Wehrübung nicht der Lehrgang ist, dachte ich, dass ich eventuell NUR für diese WÜ den Dienstgrad bekomme und nicht "dauerhaft".

Jetzt wirds dann erstmal "dauerhaft - vorläufig"  :o
Autor HCRenegade
 - 12. April 2013, 14:26:37
Du wirst dann (aufgrund ziviler Qualifikation) zu Beginn deiner nächsten WÜ zum Uffz/StUffz ernannt. Wenn deine erste WÜ direkt der LG sein sollte, dann eben dort. Ab dem Zeitpunkt der Ernennung kannst du dann den (vorläufigen) DG tragen. Vorläufig heißt hierbei, dass du innerhalb von 3 Jahren die Bedingungen zu entgültigen Verleihung erfüllst (ab dann zählt Zeit+WÜ-Tage für weitere Beförderungen), ansonsten verlierst du den DG und bist wieder HG.

Eigentlich solltest du dazu vom PersAmt ein Merkblatt bekommen haben, ich selber wurde über das Prozedere zweimal schriftlich belehrt.
Autor schlammtreiber
 - 12. April 2013, 13:43:16
Zitat von: belair am 12. April 2013, 13:23:24
Meine Frage: Wie bin ich dann dazu berechtigt, die Dienstgradabzeichen zu tragen? Garnicht? Nur im Zeitraum des Dienstverhältnisses?

Ab der Beförderung?
Und den Rest der Frage verstehe ich wahrscheinlich nicht richtig.
Autor belair
 - 12. April 2013, 13:23:24
Hallo Ihr,

z.Z bin ich HG d.R. in einem Batallion des Heeres.

Da ich mich zum Unteroffizierslehrgang angemeldet habe, werde ich, aufgrund meiner zivilberuflichen Qualifikation, wohl schon vorzeitig befördert.

Meine Frage: Wie bin ich dann dazu berechtigt, die Dienstgradabzeichen zu tragen? Garnicht? Nur im Zeitraum des Dienstverhältnisses?

Danke schonmal!