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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 20. April 2013, 10:57:46
UKV oder TG ist an die Versetzungsverfügung gebunden (da steht ja drin, ob du UKV bekommst oder nicht)- du hast damals den Umzug bezahlt bekommen, also bekommst du für die Versetzung nichts mehr.
Wenn du später an den neuen Wohnort versetzt wirst, bekommst du da auch nichts mehr für wenn du vorher unabhängig von einer Versetzung da hin gezogen bist.
Autor BulleMölders
 - 20. April 2013, 10:41:16
Mal überlegen, man zieht aus Privaten Gründen vom Standort weg und der Dienstherr soll dafür irgendetwas bezahlen?

Da wird es wohl überhaupt nichts geben, warum auch? Ist doch reines Privatvergnügen.
Autor deforester
 - 20. April 2013, 09:23:15
Guten Morgen,

bin früher an meinen derzeitigen Standort gezogen und
habe die UKV in Anspruch genommen.

Würde nun gern von meinem Standort wegziehen, aufgrund
Immobilienlage etc... Dienstort wäre aber weiterhin
mein jetziger Wohnort, nur als WE Pendler. Würde mir
finanziell irgendetwas zu stehen z.B. TG oder UKV?

Wahrscheinlich eher weniger, aber könnte man rückwirkend
etwas erwirken wenn man an den zukünftigen Wohnort
versetzt werden soll?

Danke! MfG