Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor christoph1972
 - 25. April 2013, 12:28:14
Nebentätigkeiten sind mit bis durchschnittlich 8 Stunden pro Woche genehmigungsfähig. Die Nebentätigkeitsverordnung des Bundes gilt insoweit auch für Soldaten.

Wenn es sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt, ist der Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt.

Handelt es sich um eine freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit, so muss der "Unternehmer" selbst vorsorgen.
Autor Horrido
 - 25. April 2013, 11:51:44
Genauso hätte ich das gemacht, bei der USG-Behörde hätte ich den Mindestsatz beantragt und wäre eben zu dieser einen wöchentlichen frei wählbaren Schicht gegangen. Vor allem, weil die Kaserne luftlinie 100 m von der anderen Arbeitsstelle entfernt ist.
Interessenskonflikte dürfte es dabei nicht geben, arbeite ja nicht bei einem Rüstungskonzern  ;D

Dann werde ich im Vorfeld der WÜ mal Kontakt mit meinem DV aufnehmen und den fragen was er davon hält.

Aktive Soldaten arbeiten doch auch oft im Rahmen einer Nebentätigkeit, wieviele Stunden sind denn da erlaubt?

Wenn dann auf so einer Arbeit was passiert, springt dann die BG ein? Denn das wäre ja kein Fall der Heilfürsorge...
Autor F_K
 - 25. April 2013, 08:46:53
... wer sich aber den Verdienstausfall bescheinigen läst und diesen dann abrechnet - aber dann doch arbeitet - wird dabei sicherlich Straftatbestände verwirklichen.

(Anders ist dies, wenn man "nur" Mindestsatz beantragt und den Betrieb eben nicht schliest - und dann doch etwas nebenher arbeitet - dies ist ein ganz anderes Thema).

Daneben sind Nebentätigkeiten für RDL mWn nach wie vor zumindest anzeigepflichtig.
Autor wolverine
 - 24. April 2013, 22:52:35
Wenn sie viel fragen bekommen Sie auch viel Antwort. Die korrekte Antwort ist natürlich: Nein! Sie sind dann Soldat und bekommen Ihren Verdienstausfall ja ersetzt.
Aber es soll z. B. Anwälte geben, die können nicht einfach die Kanzlei zumachen. Und dann arrangiert man sich halt. Wenn es keinen stört und es keine Interessenkonflikte gibt soll so etwas möglich sein. Habe ich mal gehört ...
Autor Horrido
 - 24. April 2013, 22:48:32
Hallo,

ich plane für das IV. Quartal eine Wehrübung. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich in der Zeit meinen Nebenjob als freier Onlineredakteur weiter ausüben kann?

Ist das generell möglich? Gibt es eine Höchststundenzahl pro Woche?
Eine Schicht geht dort acht Stunden inkl. Pause. Würde dann wahrscheinlich eine Schicht pro Woche machen (Fr. Nachmittags oder Sa/So).

Das muss ich dann wahrscheinlich bei meinem DV beantragen oder?

Danke!