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Zusammenfassung

Autor JaPhRi
 - 01. Mai 2013, 14:01:59
Also bei uns im KC waren Fwdler die nur zum Psychologen mussten wegen eines Laufbahnwechsel von Fwd auf Uop. Aber wenn bereits eine Feldwebeleignung besteht, bleibt die meines Wissens auch bestehen!
Autor Fm 1994
 - 01. Mai 2013, 09:49:42
Nur so, weil Klaus vorhin etwas vom Psychologen geschrieben hat :)


Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD
Autor Ralf
 - 30. April 2013, 19:49:27
4 Wochen Bearbeitungszeit, danach kannst du eine Untätigkeitsbeschwerde abfassen.  ;)

Gegenfrage: wieso meinst du denn, dass du nochmal zum Psychologen müsstest?
Autor Fm 1994
 - 30. April 2013, 17:56:52
Na, hier wird sich doch im Forum jemand finden, der mir sagen kann, ob ich mit Feldwebeleignung bei einem Laufbahnwechsel nochmal ins KC muss :)


Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD
Autor Fm 1994
 - 30. April 2013, 10:09:13
Danke.

Da ich aber im Dezember 2012 erst die Feldwebeleignung erhalten habe, müsste ich bei einem Laufbahnwechsel gar nicht zum Psychologen, oder?

Schönen Maifeiertag,
  Fm
Autor KlausP
 - 30. April 2013, 09:45:51
Falls Sie sich irgenwann doch noch entschließen eine höhere Laufbahn einzuschlagen, wird der Psychologe sicher darauf rumreiten.
Autor Fm 1994
 - 30. April 2013, 09:43:33
Zitat von: KlausP am 30. April 2013, 09:23:43
Was soll da noch klappen? Dass Sie zum 01.07. eingestellt werden? Eher nicht, schon gar nicht in Ihrer Wunschverwendung an Ihrem Wunschstandort. Dann müsste schon kurzfristig genau da jemand abspringen.

Danke für den Tipp. Vielleicht habe ich ja Glück und bekomme schon früher von der IHK Bescheid...

Aber das Wichtigste: Könnte ein schlechter Eindruck entstehen, wenn ich so sprunghaft bin?
Ich denke, die ganzen geänderten Dienstantritte werden dann auch in meiner Personalakte stehen...
Autor KlausP
 - 30. April 2013, 09:23:43
Was soll da noch klappen? Dass Sie zum 01.07. eingestellt werden? Eher nicht, schon gar nicht in Ihrer Wunschverwendung an Ihrem Wunschstandort. Dann müsste schon kurzfristig genau da jemand abspringen.
Autor Fm 1994
 - 30. April 2013, 09:14:17
Also ist es wohl das beste, erstmal bis zum Bestehen der schriftlichen abzuwarten.
Da meine ganzen Unterlagen schon im KC vorliegen und der Einstellungsprozess abgeschlossen ist,
wird es auch am 15.06. noch klappen, oder?
Autor christoph1972
 - 30. April 2013, 08:24:19
Ruf erstmal bei Deiner zuständigen IHK an. Für die mündlichen/praktischen Prüfungen haben die jeweiligen Kammern Zeitfenster. Da erkundigst Du Dich, in welchem Zeitrum die mündlichen/praktischen Prüfungen stattfinden.

Wenn denn verbindlich feststeht, dass Deine mündliche/praktische Prüfung tatsächlich im Juni stattfindet (immer vorausgesetzt, Du bestehst im schriftlichen Teil), dann besteht sicher im Rahmen freier Stellen die Möglichkeit, den FWD auf den 01.07.2013 nach vorne zu ziehen.
Autor Fm 1994
 - 30. April 2013, 08:11:30
Hallo zusammen,

ich habe meinen Dienstantritt zum FWD am 1. Oktober in Pfreimd.

Nun habe ich heute von meinem Ausbilder erfahren, dass meine Ausbildung wahrscheinlich nicht, wie
ursprünglich angenommen im Juli endet, sonder schon im Juni. Deshalb könnte ich schon am 1. Juli antreten.

Könnte ich meinen FWD kurzfristig nach vorne verschieben, da ich erst ca. 2 Wochen vor Ausbildungsende
tatsächlich von der IHK Bescheid bekomme?

Und macht es einen schlechten Eindruck, denn ich habe bereits eine Feldwebelstelle hingeworfen, und dann jetzt wieder was ändern?

Wunschverwendung wäre Fernmeldesoldat, oder allgemein Elektronik, am liebsten bei der Luftwaffe. Dienstzeitmäßig bin ich flexibel, am liebsten jedoch 23 Monate.

Gruß,
FM