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ZitatDieser Kamerad hat rückwirkend die Prämie für Verpflichtung erhalten!
Zitat von: Don_Ricco am 28. Mai 2013, 15:00:51Wenn er im Februar 2013 aus dem FWD heraus einen Antrag auf Erstverpflichtung auf SaZ 04 Msch gestellt hat, hat er mit Sicherheit keine Prämie aufgrund des §85a BBesG bekommen. Vielleicht hat er dir das nur erzählt?
Also Ralf ich weiß nicht was dein Problem ist. Du solltest vielleicht einmal darüber nachdenken ob deine Beiträge nur korrigieren oder ob sie wirklich etwas sinnvolles beinhalten!
Ein Kamerad ist im letzten Quartal 2012 in die Bundeswehr eingetreten und hat im Februar 2013 einen Antrag für einen SaZ4 gestellt. Dieser Kamerad hat rückwirkend die Prämie für Verpflichtung erhalten!
Inwiefern das jetzt korrekt oder falsch war, kann ich dir Klugscheißer nicht sagen! Jedoch ist es Fakt und ich wollte es diesem Thread beitragen.
Zitat von: Paramedic am 28. Mai 2013, 15:18:56ZitatDer TE wurde von SaZ 4 auf SaZ 12 verlängert.
Also geht es hier doch um Verlängerung in der Msch-Laufbahn
Ganz genau. Es handelt sich hier um einen Stabsgefreiten.
Zitates in diesem Thread um einem "UA" geht und nicht um einen Mannschafter?
Zitatabweichendes Inkrafttreten am 01.01.2013
2. § 80a wird wie folgt gefasst:
,,§ 80a Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes
§ 85a Absatz 4 in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung ist auf Verpflichtungsprämien, die nach § 85a in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2012 gewährt wurden, weiterhin anzuwenden."
3. § 85a wird aufgehoben.
Ende abweichendes Inkrafttreten