ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: F_K am 02. Juli 2013, 10:13:20
Ich rate dem TE:
- einfach mal anrufen, und nachfragen - nur sprechenden Menschen kann geholfen werden, ggf. um einen Bescheid bitte (und da wird dann eine Begründung draufstehen).
(... da hätten wir dann die Rechtsquellen "auf dem Silbertablett").
Zitat von: SpitFire am 01. Juli 2013, 21:53:25Zitat von: mailman am 01. Juli 2013, 21:09:01
Selbst wenn erfüllt, welchen Sinn hätte es?
Zum Beispiel dass ihm die läppischen 1000 Euro ausgezahlt werden. Aber ich wiederhole mich.
Zitat von: Spiritus am 01. Juli 2013, 20:50:58Zitat von: wolverine am 01. Juli 2013, 20:45:32
Dann ist er auszuplanen und kann mangels Beorderung nicht befördert werden.
Stimmt. Nur ist für die Beförderung zum Lt d.R. als Laufbahnziel der Reserveoffizieranwärter des Truppendienstes überhaupt keine Beorderung erforderlich.
Zitat von: mailman am 01. Juli 2013, 21:09:01
Selbst wenn erfüllt, welchen Sinn hätte es?
Zitat von: wolverine am 01. Juli 2013, 20:45:32
Dann ist er auszuplanen und kann mangels Beorderung nicht befördert werden.
Zitat von: mailman am 01. Juli 2013, 17:04:11
Und warum sollte man sie durchführen, wenn sich das Thema dann erledigt hat??
Zitat von: Andi am 01. Juli 2013, 12:27:19Zitat von: Tobi 734 am 30. Juni 2013, 20:41:12
Hat meine ausstehende Beförderung etwas mit meinem neuen Beruf zu tun?
Schon mal ins Wehrpflichtgesetz geschaut was da zu Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes steht? Nein? Würde ich mal machen.
Du stehst nicht mehr für den Wehrdienst zur Verfügung und damit hat sich das Thema erledigt.
Gruß Andi
Zitat von: Tobi 734 am 30. Juni 2013, 20:41:12
Hat meine ausstehende Beförderung etwas mit meinem neuen Beruf zu tun?