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Zusammenfassung

Autor AriFuSchr
 - 03. Juli 2013, 18:36:33
@ F_K

mein rummsen bezog sich auf Daniel und seine Granaten.

Bei Unfällen bin ich mit Äußerungen zurückhaltend. Zum Schaden kommt immer noch immenser Ärger, Gerenne und Blödmänner (frauen?) bei den Versicherungen.

Insofern allen Geschädígten gute Nerven und einsichtige Sachbearbeiter bei der Versicherung. :)
Autor wolverine
 - 03. Juli 2013, 17:33:58
Nach abgeschlossenem Zivilprozess hat Mailman wohl einen Unterlassungsanspruch, so der Gegner dann immer noch behauptet, dass er der "Unfalltäter" o. ä. sei. Bis dahin ist es sicher "Wahrnehmung berechtigter Interessen" da ich ja sonst nicht meine Interessen wahrnehmen könnte wenn z. B. die Polizei schlampig ermittelt.
Nur weil ich evtl. unter 1 auf dem Unfallbogen geführt werde, kann ich immer noch behaupten, dass der andere schuld ist.
Weitere Frage ist, ob "Unfallschuldiger" eine Beleidigung im Rechtssinne ist; wahrscheinlich nicht. Wie gesagt: Unterlassungsanspruch nach Abschluss aber Beleidigung/ Verleumdung/ üble Nachrede wohl nicht.
Autor F_K
 - 03. Juli 2013, 16:56:58
@ Wolverine:

Mein Verständnis ist, das solche Äußerungen "im Prozeß der Wahrheitsfindung" noch gedeckt sein können - spätestens nach der Wahrheitsfindung durch ein Gericht aber beendet werden müssen.

Aus der Aussage von mailman entnehme ich, dass nichtmal ein Ermittlungsverfahren gegen mailman aufgenommen worden ist, stattdessen aber der Unfallgegner sich einem Verfahren ausgesetzt sieht.

Insoweit scheint zumindest schonmal die StA eine Tatsacheneinschätzung abgegeben zu haben.

(ich bin ja kein Jurist - aber bei "üble Nachrede" muss ja derjenige, der die "üble Behauptung" in den Raum stellt, nachweisen, dass es eine Tatsache ist - er hat also die Beweislast - oder habe ich das falsch verstanden?)
Autor wolverine
 - 03. Juli 2013, 16:42:20
Zitat von: F_K am 03. Juli 2013, 16:21:39
Ggf. halt gegen diese ehrverletzenden Äußerungen klagen
Das wird wohl nichts werden.
Autor F_K
 - 03. Juli 2013, 16:21:39
@ Mailman:

Ggf. halt gegen diese ehrverletzenden Äußerungen klagen - mein Unfallgegner hat seine Behauptungen ja nur in meinem Beisein aufgestellt und nicht mal bei der Polizei wiederholt.
Autor mailman
 - 03. Juli 2013, 16:07:10
Ich "darf" übernächste Woche vor Gericht als Zeuge (obwohl der eine Unfallgegner nicht müde wird zu behaupten ich sei Schuld) und das wegen 400 Euro.

Aber was will man machen
Autor F_K
 - 03. Juli 2013, 15:39:15
@ AriFuSchr:

.. gut 8000 Euro Schaden "rummst" schon ganz gut - "meine" knapp 2000 Euro (plus vermutlich ähnlicher Schaden beim Unfallgegner) waren auch ansprechend laut.

Ein Video gibt es leider nicht - nur eine Bilddokumentation hinterher.
Autor AriFuSchr
 - 03. Juli 2013, 15:32:02
Zitatheiopei} für Granaten sind

rummsen die auch richtig und kann man sich das irgendwo mal ansehen und anhören?

Neugierig bin  ;D
Autor Andi
 - 03. Juli 2013, 14:30:08
Zitat von: Daniel191183 am 03. Juli 2013, 14:27:00
Danke das weiß ich alles selbst.

Dann hast du diesen thread also nur aufgemacht, um uns zu beschäftigen und zu belustigen? :) Danke.

Zitat von: Daniel191183 am 03. Juli 2013, 14:27:00
Ich habe gedacht dieses forum soll helfen

Soll es? "Das Forum" besteht aus einzelnen Individuen (auch wenn schlammi das natürlich anders sieht, aber der ist grade nicht da) und ob und wann die helfen entscheiden die immernoch selbst. In diesem Fall kann aber niemand irgendwem helfen, da es nichts zu helfen gibt. ;)

Zitat von: Daniel191183 am 03. Juli 2013, 14:27:00
und nicht verkaufen was die, ich zitiere :{heiopei} für Granaten sind >:(

Da fehlt irgendwas für einen verständlichen deutschen Satz. :(

Gruß Andi
Autor Daniel191183
 - 03. Juli 2013, 14:27:00
Danke das weiß ich alles selbst. Ich habe gedacht dieses forum soll helfen und nicht verkaufen was die, ich zitiere :{heiopei} für Granaten sind >:(
Autor F_K
 - 03. Juli 2013, 14:21:24
@ Andi:

Ich bin freundlich geblieben - auch wenn ich am Anfang etwas "Angst" hatte, aus dem Auto zu steigen (... nicht um mich - aber der Ärger mit dem Unfall reicht mir - da wollte ich nicht auch noch erklären müssen, warum da jetzt einer am Boden liegt / wenn er mich tätlich angegangen wäre).

Bis die Polizei dann da war, war er auch wieder ruhig - er hat den Unfall geschildert (ich habe nichts sagen müssen) - und der PHK hat ihm dann freundlich klar gemacht, dass hier die Sachlage glasklar ist, die Beweislage eindeutig, und sich da jede Diskussion verbietet
(aber "nur" eine Verwarnung (35 Euro) nicht mehr "drin wäre" da der Vorfahrtsverstoß nunmal eindeutig ist ...)
Autor Andi
 - 03. Juli 2013, 14:16:41
Zitat von: christoph1972 am 03. Juli 2013, 14:09:09
Ich bin wieder aufrichtig begeistert vom DBwV  :o ... also wie bei allen anderen Dingen gilt, privat rechtzeitig vorgesorgt, verhindert Ärger mit der Regierung im Dienst und zu Hause.

Na ja, zumindest was den dienstlichen Rechtsschutz angeht kann ja mittlerweile auch im Inland vom Dienstherrn ein zinsloses Darlehen für die Rechtsbeistandskosten gewährt werden, wenn ein Verfahren wegen einer dienstlichen Handlung ansteht.

Aber du siehst das schon richtig. Nur wer das selbst vorsorgt hat Sicherheit.

Gruß Andi
Autor Andi
 - 03. Juli 2013, 14:13:19
@F_K: Lustig, manche Menschen merken echt nicht, wann sie verloren haben. Ich bin bisher bei jedem Unfall den ich (mit) verursacht habe nur mit einer mündlichen Verwarnung belegt worden - ist dann das Problem meiner Versicherung, wie sie mit dem Schuldeingeständnis lebt. Freundlichkeit, Verständnis und einfach menschliches Verhalten haben mich da immer sehr viel weiter gebracht als alles andere. Zumindest bei Blechschäden ist alles andere ziemlich Panne. Und bei allem anderen bleibt man trotzdem freundlich... ;)
Autor christoph1972
 - 03. Juli 2013, 14:09:09
Zitat von: Andi am 03. Juli 2013, 13:57:14
Zitat von: christoph1972 am 03. Juli 2013, 13:52:16
Soll der betroffene Soldat doch einen Advocatus beauftragen und seinen Sold in Rechtsanwalthonorar verwandeln ...

Da freut sich der Anwalt über leicht und unsinnig verdientes Geld, denn der kann da ja auch nix mehr drehen. ;) Es sei denn der arme Soldat wurde in der vernehmung falsch belehrt oder unter Druck gesetzt... ^^

Zitat von: christoph1972 am 03. Juli 2013, 13:52:16
Ist in der DBwV-Mitgliedschaft nicht auch Dienstrechtsschutz enthalten???

Ein gern vom DBwV gestützter Irrtum. Der DBwV gewährt Dienstrechtsschutz in für den Verband relevanten Verfahren, also wenn er Lust und Muße hat. ;)

Ich bin wieder aufrichtig begeistert vom DBwV  :o ... also wie bei allen anderen Dingen gilt, privat rechtzeitig vorgesorgt, verhindert Ärger mit der Regierung im Dienst und zu Hause.