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Zusammenfassung

Autor LoggiSU
 - 05. Juli 2013, 08:32:49
OFF TOPPIC:

Zitat von: bwfrage am 04. Juli 2013, 19:28:40
... Nur ein Kompass der nicht geöffnet spricht ...

was' das denn? Ein Navi?     ;D
Autor ulli76
 - 04. Juli 2013, 19:33:10
Da ja durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Chef das sieht, bietet es sich an, ihm die Nebentätigkeit nachträglich zu melden.
Aber wahrscheinlich wird nichts passieren, außer dass dich der Chef belehrt, dass du das nächstes Mal vorher genehmigen lassen musst.
Auch einmalige Nebentätigkeiten sind genehmigungspflichtig.

Mach ich z.B. auch- ich hab für meine regelmäßigen Notarztdienste eine Dauergenehmigung (die sind auf 5 Jahre begrenzt) und wenn ich eine Einzelveranstaltung ansteht (z.B. mach ich solche Dienste auch bei Großveranstaltungen) hol ich mir vom Chef eine Extragenehmigung genau für diese Veranstaltung.
Autor bwfrage
 - 04. Juli 2013, 19:28:40
Nein nix mit dem Leben als Soldat. Nur ein Kompass der nicht geöffnet spricht  sondern auf den das Bild gerichtet wurde. Die "ArbeitZeit" betrug weniger als 8.td und war auch nur einmalig (1Tag)!!!!
Autor ulli76
 - 04. Juli 2013, 19:25:28
Hat dieser Auftritt irgendwas mit deiner Tätigkeit als Soldat zu tun?
Wenn nein, ist das kein großes Problem. Soldaten dürfen einer Nebentätigkeit nachgehen, sofern sie genehmigt ist und 8 Stunden in der Woche nicht überschreitet und der Dienst nicht beeinträchtigt wird.

Wenn man es nicht vorher genehmigen lässt: Kommt drauf an. In den meisten Fällen wird nichts passieren. Die Genehmigung ist aber kein Hexenwerk.
Autor bwfrage
 - 04. Juli 2013, 19:12:21
HALLO!
ich (SaZ  12) habe da mal eine Frage: ist es erlaubt eine einmalige "Nebentätigkeit" (Ca 3-5min sichtbar)  im Fernsehen auszuüben ohne den Dienstherrn darüber zu informieren?
Gemeint ist etwas wie : Statist, Komparse oder ähnliches... (ohne Sprechen)
Und im Falle das es ein MUSS ist es zu melden und man dieses nicht Tat (unbewusst  / durch  nicht wissen ) was droht einem da?
Danke im Voraus