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Autor Snake_tde
 - 05. Juli 2013, 23:28:09
Zitat von: Snake_tde am 05. Juli 2013, 23:23:19
Manche Fragen sind schon super :) NbdW Kandidat
Autor Snake_tde
 - 05. Juli 2013, 23:23:19
Manche Fragen sind schon super :) NDBW Kandidat
Autor Sossar
 - 05. Juli 2013, 12:37:51
 ;D Jaahaa, Sie müssen dem Zahnarzt bitten für die Bundeswehr ein Befund zu erstellen.
Dann sollte das in Ordnung sein.


Gruß
Autor SpitFire
 - 05. Juli 2013, 12:32:26
Zitat von: Blackdog92 am 05. Juli 2013, 12:29:49
(...) ich sollte ein Attest/Befund vorlegen wenn die die Ärztlichen bedenken beseitigt habe (...)

Lässt diese Aussage Ihnen da Ermessensspielraum?
Autor Blackdog92
 - 05. Juli 2013, 12:29:49
Und zwar habe ich eibe Sperre bekommen gehabt, weil ich ein paar löcher in meinen Zähnen hatte. Nun wahr ich beim Zahnarzt und habe sie mir in Ordnung machen lassen.

Nun zur meiner frage, es heißt in meinen unterlagen ich sollte ein Attest/Befund vorlegen wenn die die Ärztlichen bedenken beseitigt habe. Muss ich jetzt meinen Zahnarzt sagen das er mir ein Attest/Befund ausstellen soll das meine Zähne wieder in Ordnung sind, oder sollte ich einfach bei meinen Bearbeiter mich melden?