Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor BSG1966
 - 07. Juli 2013, 10:09:20
Wahrheitspflicht § 13 SG.........
Autor Ralf
 - 07. Juli 2013, 08:48:37
Die offizielle Erklärung:
Es widerspricht der Struktur dieser Wehrdienstart. Der FWD ist als Schnupperkurs gedacht. Wer da reingeschnuppert hat und es für nicht gut befunden hat, hat sich seine Meinung gebildet. Der SaZ ist eine andere Wehrdienstart.
Ja ich weiß, es gibt wohl mindestens einen, der wurde trotzdem eingestellt. Ist aber nicht erlasskonform.
Gleichzeitig wird auch darüber nachgedacht, diese o.a. Regelung zu kippen.

Meine persönliche Meinung ist, dass ich die derzeitige Regelung gut finde. Weniger für die Bw, als für den Betroffenen selber. Ich bin da der festen Ansicht, dass er hierbei einen wichtigen Lernschritt vollzieht: dass nämlich getroffene Entscheidungen auch irreversible Konsequenzen haben können. Dass nicht immer der Weg des geringsten Widerstandes der Beste ist und dass man auch mal seinen inneren Schweinehund überwinden muss, ohne gleich die Flinte ins Korn zu werfen.
Uns im Speziellen in diesem Fall, denn durch die Lüge hat er ja noch nicht mal den Mut bewiesen, zu seiner Entscheidung zu stehen. Kein guter Charakterzug.
M.E. bietet sich hier keine 2. Chance, denn durch die (ärztlich festgestellte?) gesundheitliche Nichteignung kann er nicht in den Streitkräften bleiben. Denn wenn ich das richtig verstanden hat, hat er ja dann nicht gekündigt, sondern wird ausgemustert werden.
Und sollte er es ohne ärztlich festgestellte Gründe als "Grund" der Kündigung angegeben haben, würde ich nach Rücknahme der Kündigung und somit Eingeständnis der Lüge als Disziplinarvorgesetzter von meiner Seite aus ein Entlassungsverfahren innerhalb der Probezeit anstreben.
Autor army76
 - 07. Juli 2013, 04:15:58
Kann mir jemand bitte erklären warum in diesem Fall ein Neustart im Status FWDL keinesfalls möglich sein sollte sondern nur mehr als SAZ?

Will man damit eine zweite Kündigung des freiwilligen Dienstes verhindern??


Sollte unabhängig von der eventuell folgenden zweiten Bewerbung der Kamerad nicht jetzt sofort versuchen seine Personalakte zu bereinigen? Ich meine damit die gelogenen Gründe richtigstellen?

Er hatte Heimweh, war mit der neuen Situation momentan überfordert, hatte wohl niemanden zum reden und seine Vorgesetzten gaben Ihm keine Nacht bedenkzeit. Die angeführten gesundheitlichen Probleme bei der Entlassungserklärung waren ja gelogen. Das hat doch definitiv negative Auswirkungen auf eine weitere Bewerbung, oder?

Also ich würde in dieser Situation wenn ich einsehe einen grossen Fehler gemacht zu haben und gelogen zu haben am Montag bei der Einheit
anrufen bzw. noch besser vorbei zu fahren und mich der Sache stellen.

Es könnte ja sein das die Meldungen nicht täglich sondern gesammelt im Wochenrahmen weitergesendet werden und vielleicht gibt der Zugführer eine zweite Chance. Die 2 Tage fehlende Ausbildung sehe ich jetzt auch nicht als so riesengrosses Problem an. Wäre der Kamerad
zum Arzt hätte der Ihn evtl. auch 2 Tage KZH geschrieben...
Autor itschie
 - 06. Juli 2013, 17:43:45
Zitat von: Firli am 06. Juli 2013, 17:29:25
Zitat von: cup am 06. Juli 2013, 17:09:17
Zitat von: Firli am 06. Juli 2013, 16:43:18
Dienstzeit durchziehen -> dann große Töne spucken ;)

Jajaja, ich muss die AGA auch erstmal überstehen, aber Aufgeben ist für mich keine Möglichkeit. ;)



Wenn ich für jedes Mal wo ich das gehört habe und hinterher doch gekündigt wurde einen Euro bekommen hätte, wäre en netter Urlaub drin...und das in meiner bisher kurzen Dienstzeit.

Aber der Ansatz ist nicht verkehrt!

Aber nur mal so ich habe auch mündlich und recht lautstark nach einen Biwak, geschrieen das ich kündige, geholfen hat es nix, stellvertretener Zugführer hat das nicht akzeptiert und das jetzt eh erstmal die Sachen reinigen muss usw. und wenn mir nach einer Nacht schlaff immer noch nach kündigen ist, soll ich gefälligst eine Anständige Meldung dazu machen, der Rest kommt dann schriftfertig aus dem Drucker. Am Folgetag nach der Abendverpflegung, sagte er mir, er hätte den ganzen Tag auf eine Meldung gewartet, scheint sich somit wohl erledigt zu haben!

Also ich kann nur sagen, zieht es durch, da nach wird alles besser!
Autor Firli
 - 06. Juli 2013, 17:29:25
Zitat von: cup am 06. Juli 2013, 17:09:17
Zitat von: Firli am 06. Juli 2013, 16:43:18
Dienstzeit durchziehen -> dann große Töne spucken ;)

Jajaja, ich muss die AGA auch erstmal überstehen, aber Aufgeben ist für mich keine Möglichkeit. ;)



Wenn ich für jedes Mal wo ich das gehört habe und hinterher doch gekündigt wurde einen Euro bekommen hätte, wäre en netter Urlaub drin...und das in meiner bisher kurzen Dienstzeit.
Autor Megane-Coach
 - 06. Juli 2013, 17:27:00
Ja genau, ich will in ein paar Jahren ein Neustart versuchen.
Autor StOPfr
 - 06. Juli 2013, 17:21:07
...und da wäre er nicht der Erste, der das - trotz all unserer Bedenken und Einwände  ;) - schafft.
Autor BSG1966
 - 06. Juli 2013, 17:13:44
Es geht auch nicht darum, zurück in die alte AGA-Gruppe zu kommen, sondern nen Neustart bei der Bundeswehr zu bekommen, so wie ich das verstanden habe.
Autor cup
 - 06. Juli 2013, 17:09:17
Zitat von: Firli am 06. Juli 2013, 16:43:18
Dienstzeit durchziehen -> dann große Töne spucken ;)

Jajaja, ich muss die AGA auch erstmal überstehen, aber Aufgeben ist für mich keine Möglichkeit. ;)

Wenn man seinen Ausbildungsvertrag kündigt kann man danach auch nicht wieder angekrochen kommen. Insofern würde es mich sehr wundern, wenn der Bund in wieder einstellt.


liebe Grüße, cup.

P.s.: Bitte verzeiht mir die im letzten Beitrag teilweise kuriosen Wortkreationen, dass war die Autokorrektur von iPhone.
Autor Firli
 - 06. Juli 2013, 16:43:18
Zitat von: cup am 06. Juli 2013, 16:01:27
Ich muss für ganz ehrlich sagen, bei uns sind seid Montag 14 Leute gegangen und ich möchte auch nicht, dass einer von denen wiederkommt. Gerade in der AGA ist es wichtig, dass man Zusammenhält, dass Kameradschaft wirklich gelebt wird - auch wenn es nach der kurzen Zeit komisch klingt, aber ich bin definitiv der Meinung: wer einmal geht, der muss nicht wieder kommen bzw. sollte nicht wiederkommen dürfen!

Bewirb doch für nächstes Kahr nochmal, und dann Reiß dich zusammen. Heimweh mit 18 ... was ist da los ... ?

Dienstzeit durchziehen -> dann große Töne spucken ;)

In der AGA prasselt gerade in den ersten Tagen einiges auf die Rekruten ein. Die Bundeswehr ist eine ganz andere Welt als die bis dahin bekannte. Das kann bei dem ein oder anderen durchaus zu so Kurzschlussreaktionen führen. Die Möglichkeit sich zu bewerben hat zum Glück jeder. Im Wiederholungsfall würde die Chance auf Erfolg gegen Null sinken und schon haben Sie Ihren Wunsch erfüllt.
Autor mailman
 - 06. Juli 2013, 16:02:41
Für FWDL wirds aber nix mehr werden.
Autor cup
 - 06. Juli 2013, 16:01:27
Ich muss für ganz ehrlich sagen, bei uns sind seid Montag 14 Leute gegangen und ich möchte auch nicht, dass einer von denen wiederkommt. Gerade in der AGA ist es wichtig, dass man Zusammenhält, dass Kameradschaft wirklich gelebt wird - auch wenn es nach der kurzen Zeit komisch klingt, aber ich bin definitiv der Meinung: wer einmal geht, der muss nicht wieder kommen bzw. sollte nicht wiederkommen dürfen!

Bewirb doch für nächstes Kahr nochmal, und dann Reiß dich zusammen. Heimweh mit 18 ... was ist da los ... ?
Autor Megane-Coach
 - 06. Juli 2013, 15:27:10
Ich war schon eingekleidet und bin Mittwoch abend heim gefahren
Autor KlausP
 - 06. Juli 2013, 15:20:13
Kommt drauf an, was bis dahin gelaufen ist. Wenn er noch nicht eingekleidet worden und der KpChef die Entlassungsdienststelle ist (was ich aber eben für diesen Fall nicht weiss), geht das in der Tat schnell. Donnerstag zum Dienstbeginn "Kündigung" abgegeben, Papierkram erledigen, Donnerstag zum Dienstschluss die Entlassungsverfügung unterschrieben und ausgehändigt - raus. Dann steht in der Verfügung: "Hiermit entlasse ich Sie mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen diese Verfügung ausgehändigt wurde, aus der Bundeswehr." damit ist er ab Freitag 00.00 Uhr kein Soldat mehr und demzufolge kann man da auch nichts mehr stoppen.
Autor Elvis
 - 06. Juli 2013, 14:39:10
Also wurde die Kündigung erst Donnerstag abgegeben?
Ist der bürokratische Ablauf bei der Bundeswehr inzwischen so schnell, dass man das nicht vielleicht doch noch stoppen kann?