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Zitatich auch mal gut ins rotieren gekommen, als die Rekrutenstreife über Funk die Gefangennahme von Eindringlingen meldete und ihre Durchsuchung ankündigte, die Rollenspieler mir aber geschlossen gegenüber saßen...
Zitat
Eine militärische Anlage ist eine Zusammenfassung militärischer bodenständiger Objekte zu einem einheitlichen Zweck, zB Kaserne, Fliegerhorst, Hafenanlage, Truppenübungsplatz. Sie muss umschlossen, dh. durch Schutzvorrichtungen gegen unbefugtes Betreten gesichert sein. Ein Trassenband zur Kennzeichnung reicht aus, nicht dagegen nur Verbotsschilder. Auch ein vor Anker liegender schwimmender Verband ist keine umschlossene militärische Anlage, weil den Schiffen die Bodenständigkeit als wesentliches Merkmal einer Anlage fehlt.
Zitat von: Ari am 18. Juli 2013, 11:13:48
"Eine militärische Anlage (Infrastrukturbegriff) dagegen ist eine Zusammenfassung
von ortsfesten militärischen Objekten zu einem einheitlichen Zweck (z.B.
Kaserne, Fliegerhorst, Truppenübungsplatz, Befestigung)." ZDv 1/50, Kap.1, Absatz II., Zif 106, Fußnote 2 - Abgrenzung zu Militärische Einrichtung.
ZitatStimmt grundsätzlich. Aber da die Befehlsbefugnis des 4 auf ihnen deutlich erweitert wurde, mussten Schiffe/Boote der Deutschen Marine eben auch separat erwähnt werden
Zitatargumentum e contrario
ZitatUnd wenn wirklich ein S2Offz einfach so in der Wallachei den Spieß-Fahrer beim Verpflegen zu irgendeiner Fahrt rekrutiert
ZitatWas aber überflüssig wäre wenn es per se "mil Anlagen" wären
ZitatUnd drittens kommt es auch nicht darauf an, dass es diese Umfriedung gibt.
Zitat von: miguhamburg1 am 18. Juli 2013, 11:47:19Was aber überflüssig wäre wenn es per se "mil Anlagen" wären. Daraus ergibt sich regelmäßig ein argumentum e contrario nach juristischer Methodenlehre.
Denn erstens sind in derVorgVO schwimmende Einheiten der Marine den milit. Anlagen gleichgesetzt