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Autor LeK
 - 06. August 2013, 16:58:08
Zitat von: schlammtreiber am 06. August 2013, 14:35:05
Wahrscheinlich spielt nur der Zeitraum eine Rolle, nicht ob erfolgreich/nicht erfolgreich

Danke :), das leuchtet ein.

Es geht zwar bei der Urkundenfälschung weniger um den Inhalt als viel mehr um die Täuschung über die Identität des vorgegebenen/tatsächlichen Ausstellers der Urkunde.
Möglicherweise wird aber auch dadurch die Angelegenheit mit Blick auf die notwendige Täuschungsabsicht noch ein wenig entspannter.


Bei guter Vertretung - so meine persönliche Einschätzung als gefährlich Halbwissender! - dürfte ihn nicht viel bis gar nichts erwarten.

Seitens des Arbeitgebers dürfte die informelle charakterliche Bewertung schwerer ins Gewicht fallen, wenn es denn so weit kommen muss.
Allerdings ist differenzierter zu betrachten, ob nun über den Charakter per se zu urteilen ist oder doch eher auf schiefe Familienverhältnisse abestellt werden kann oder oder.
(Gleichwohl steckt in der Anfertigung eines solchen Zeugnisses wie vorliegend wohl eine Menge fragwürdige Energie.)
Autor schlammtreiber
 - 06. August 2013, 14:35:05
Zitat von: LeK am 06. August 2013, 14:31:02
@speida: Inwiefern macht es denn für das Kindergeld keinen Unterschied?

Wahrscheinlich spielt nur der Zeitraum eine Rolle, nicht ob erfolgreich/nicht erfolgreich
Autor LeK
 - 06. August 2013, 14:31:02
@speida: Inwiefern macht es denn für das Kindergeld keinen Unterschied?
@Firli: Inwiefern Gedanken über Einstellungsbetrug?

War dem Kumpel denn klar, dass sein Vater das Zeugnis im Rechtsverkehr verwenden würde?

Urkundenfälschung erfordert die Absicht der Täuschung im Rechtsverkehr  - § 267 Abs. 1 StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html
Wenn eine unechte Urkunde allein deshalb hergestellt wurde, um vor dem Vater besser dazustehen, ist der Tatbestand der Urkundenfälschung also nicht zwangsläufig erfüllt.
Autor speida
 - 06. August 2013, 13:51:46
Ne, ich halte da auch nicht viel von. Einmal die Wahrheit sagen ist weniger enttäuschend als belogen zu werden!
Autor Firli
 - 06. August 2013, 13:20:48
Jetzt mal ganz fern ab von Einstellungsbetrug hin oder her: Urkundenfälschung ist eine Straftat die er ja eindeutig begangen hat. Wenn das also nun raus kommt und die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleitet , hat er dies zu melden und kann die Uniform vermutlich ausziehen. Aber unsere Juristen hier wissen dazu bestimmt mehr. Ich äußere nur Vermutungen. Mal abgesehen davon halte ich nicht viel von Feldwebeln die sich strafbar machen nur um Unannehmlichkeiten mit den Eltern aus dem Weg zu gehen.
Autor Terek
 - 06. August 2013, 13:16:20
Vielleicht sollte er sich an einen Anwalt wenden. Eine Antwort auf die Frage geht schon stark in Richtung Rechtsberatung...
Autor speida
 - 06. August 2013, 12:18:27
Folgendes: Ein Kumpel von mir hat seine Fachhochschulreife nicht bestanden, das hat er beim Bund auch angegeben und kann deswegen "nur" in die Feldwebellaufbahn fürs Erste. Seinen Eltern hat er aber das Gegenteil gesagt und seinem Vater ein gefälschtes Zeugnis gezeigt. Der Vater arbeitet auch beim Bund und musste sein Zeugnis wegen Kindergeld an das Wehramt schicken. Wenn das rauskommt, was würde das für ihn bedeuten? Uhrkundenfälschung ist klar. Aber er hat sich ja daraus keinen Vorteil für die Einstellung geschaffen und für das Kindergeld hätte es auch keinen Unterschied gemacht! Danke für die Antworten