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Autor Aliki
 - 06. August 2013, 21:27:47
Guten Abend,

wenn man als SaZ 13, DE 02.07.2012, während der Dienstzeit ein Fernstudium absolviert, kann dies gefördert werden?
Man hat ja grundsätzlich Anspruch darauf, 24 Monate vor DZE in Vollzeit BFD zu gehen und erhält nach DZE 3 weitere Jahre Übergangsgebührnisse.
Gehe ich richtig davon aus, dass wenn man das Fernstudium (insgesamt ca. 10.000€) mit Hilfe von BFD-Mitteln absolviert, man auch nicht die 2 Jahre vor DZE in Vollzeit-BFD geht oder hat das damit nichts zu tun?

Zweite Frage: Kann eine Förderung auch nach Beginn des Studium erfolgen oder muss die Bewilligung vor Studienbeginn vorliegen?

Danke