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Zitat von: KlausP am 16. August 2013, 17:21:46Zitatschliesslich sind 200€ die vom Nettosold zzgl. zu den indirekten Fahrtkosten und der Verpflegung ja nicht gerade wenig.
Die Kosten fürdie Truppenverpflegung können Sie da aber nicht rechnen. Zum einen versuchen sie mal, sich für 7,xx Euronen am tag vernünftig und ausgewogen zu versorgen und zu Anderen bekommen Sie ja Ihr Trennungsgeld als Ausgleich für Ihre Mehraufwendungen.ZitatMein Vermieter (der bei der Nato ist, jedoch vom "alten Eisen") meinte, sobald ich in der Kaserne "wohne" bzw. übernachte, muss ich Unterkunftskosten zahlen, bis zu 200€.
Dann hat der gute Mann von TG schlicht keine Ahnung ...
Zitatschliesslich sind 200€ die vom Nettosold zzgl. zu den indirekten Fahrtkosten und der Verpflegung ja nicht gerade wenig.
ZitatMein Vermieter (der bei der Nato ist, jedoch vom "alten Eisen") meinte, sobald ich in der Kaserne "wohne" bzw. übernachte, muss ich Unterkunftskosten zahlen, bis zu 200€.
Zitat von: KlausP am 14. August 2013, 19:34:50
Da Sie einen anerkannten eigenen Hausstand haben, wird Ihnen die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt, ... Damit wären Sie trennungsgeldberechtigt und die Unterkunft ist Ihnen von Amts wegen kostenlos bereitzustellen.
Zitat von: KlausP am 14. August 2013, 19:34:50
Das ist der Tagessatz für die Verpflegung.Zitatoder ist da die Unterkunft auch mit inbehalten?
Da Sie einen anerkannten eigenen Hausstand haben, wird Ihnen die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt, nehme ich an (müsste in Ihren Unterlagen stehen). Damit wären Sie trennungsgeldberechtigt und die Unterkunft ist Ihnen von Amts wegen kostenlos bereitzustellen.
Zitatoder ist da die Unterkunft auch mit inbehalten?