Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor PaddyH
 - 16. August 2013, 20:18:01
Zitat von: KlausP am 16. August 2013, 17:21:46
Zitatschliesslich sind 200€ die vom Nettosold zzgl. zu den indirekten Fahrtkosten und der Verpflegung ja nicht gerade wenig.

Die Kosten fürdie Truppenverpflegung können Sie da aber nicht rechnen. Zum einen versuchen sie mal, sich für 7,xx Euronen am tag vernünftig und ausgewogen zu versorgen und zu Anderen bekommen Sie ja Ihr Trennungsgeld als Ausgleich für Ihre Mehraufwendungen.

ZitatMein Vermieter (der bei der Nato ist, jedoch vom "alten Eisen") meinte, sobald ich in der Kaserne "wohne" bzw. übernachte, muss ich Unterkunftskosten zahlen, bis zu 200€.

Dann hat der gute Mann von TG schlicht keine Ahnung ...

Das man sich für 7€ im Zivilleben nicht verpflegen kann ist mir bewusst, finde es auch super dass dies mit diesem geringen Betrag beim Bund möglich ist.
Mag sein dass er davon keine Ahnung hat, ist ja auch schließlich lange her bei Ihm als er in meiner Lage war, deswegen frage ich ja hier nochmal nach.
In diesem Sinne, danke nochmal für die Antworten.
Autor KlausP
 - 16. August 2013, 17:21:46
Zitatschliesslich sind 200€ die vom Nettosold zzgl. zu den indirekten Fahrtkosten und der Verpflegung ja nicht gerade wenig.

Die Kosten fürdie Truppenverpflegung können Sie da aber nicht rechnen. Zum einen versuchen sie mal, sich für 7,xx Euronen am tag vernünftig und ausgewogen zu versorgen und zu Anderen bekommen Sie ja Ihr Trennungsgeld als Ausgleich für Ihre Mehraufwendungen.

ZitatMein Vermieter (der bei der Nato ist, jedoch vom "alten Eisen") meinte, sobald ich in der Kaserne "wohne" bzw. übernachte, muss ich Unterkunftskosten zahlen, bis zu 200€.

Dann hat der gute Mann von TG schlicht keine Ahnung ...
Autor wolverine
 - 16. August 2013, 15:39:58
Zitat von: KlausP am 14. August 2013, 19:34:50
Da Sie einen anerkannten eigenen Hausstand haben, wird Ihnen die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt, ... Damit wären Sie trennungsgeldberechtigt und die Unterkunft ist Ihnen von Amts wegen kostenlos bereitzustellen.
Autor PaddyH
 - 16. August 2013, 15:10:41
Hallo nochmal und Sorry für den Doppelpost.

Also ich bin ein wenig verunsichert. Habe gestern meine Unterlagen zum Dienstantritt bekommen, in denen kann man entnehmen dass man keine Umzugskostenvergütung bekommt (hatte auch nie vor umzuziehen!). Da ich ja aber einen anerkannten Wohnsitz habe steht mir somit Trennungsgeld zu, wie KlausP schon sagte.

Mein Vermieter (der bei der Nato ist, jedoch vom "alten Eisen") meinte, sobald ich in der Kaserne "wohne" bzw. übernachte, muss ich Unterkunftskosten zahlen, bis zu 200€.
Nun stellt sich die Frage, ob diese Behauptung stimmt. Einerseits wäre es logisch: Ich schlafe dort, also müsste ich ja auch dafür zahlen. Anderseits zahle ich ja dann Miete UND Unterkunft. Ein wenig verwirrend, wäre super wenn ihr mir das klarstellen könntet, schliesslich sind 200€ die vom Nettosold zzgl. zu den indirekten Fahrtkosten und der Verpflegung ja nicht gerade wenig.

LG
Autor PaddyH
 - 14. August 2013, 19:59:18
Zitat von: KlausP am 14. August 2013, 19:34:50
Das ist der Tagessatz für die Verpflegung.

Zitatoder ist da die Unterkunft auch mit inbehalten?

Da Sie einen anerkannten eigenen Hausstand haben, wird Ihnen die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt, nehme ich an (müsste in Ihren Unterlagen stehen). Damit wären Sie trennungsgeldberechtigt und die Unterkunft ist Ihnen von Amts wegen kostenlos bereitzustellen.

Ja, ich bin Trennungsgeldberechtigt, aber dachte gerade deswegen wäre die Übernachtung in der Kaserne kostenpflichtig? ! Aber okay,  Sie haben mich eines besseren belehrt. Danke für Ihre Antworten.
Autor Ralf
 - 14. August 2013, 19:38:29
Bei Einstellung als Flieger kannst du bei Erfahrungsstufe 1 schauen.
Autor KlausP
 - 14. August 2013, 19:34:50
Das ist der Tagessatz für die Verpflegung.

Zitatoder ist da die Unterkunft auch mit inbehalten?

Da Sie einen anerkannten eigenen Hausstand haben, wird Ihnen die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt, nehme ich an (müsste in Ihren Unterlagen stehen). Damit wären Sie trennungsgeldberechtigt und die Unterkunft ist Ihnen von Amts wegen kostenlos bereitzustellen.
Autor PaddyH
 - 14. August 2013, 19:24:57
Hallo. Habe Tischler gelernt,  ja hatte auch was von 7.xx € gelesen, allerdings ist das doch nur für die Verpflegung,  oder ist da die Unterkunft auch mit inbehalten?

Lg
Autor Lestrade
 - 14. August 2013, 19:00:45
Was für einen Beruf haben Sie denn gelernt? Da Sie schreiben, dass Sie als Flieger eingestellt werden, ist Ihre Berufserfahrung in Hinsicht der Höhe der Dienstbezüge uninteressant und wird nicht angerechnet.

Das Verpflegugsgeld beträgt derzeit 7,23 Euro pro Tag, für Frühstück, Mittag- und Abendessen.

Wenn ich falsch liege, korrigiert mich bitte. ;D
Autor PaddyH
 - 14. August 2013, 18:12:35
Hallo liebe (bald) Kameraden,
ich kann mir vorstellen, dass über dieses Thema ungern geredet wird. Jedoch ist es für mich wichtig (unabhängig von der Entscheidung zur Bundeswehr zu gehen) zu wissen was man verdient, ich denke jeder möchte doch irgendwo wissen was er bei seinem zukünftigem Arbeitgeber verdient, richtig?

Ich habe diesbezüglich schon viel recherchiert und eine Email an den Wehrberater geschickt, der aber leider nicht antwortet.
Meine Recherchen führen mich immer wieder zu den Besoldungstabellen, schön und gut aber da der Sold ja schließlich abhängig von der Peson selbst ist (Alter, verheiratet/Kinder, Berufserfahrung usw..) sagt diese nicht wirklich viel aus.
Desweiteren würde ich gerne wissen was denn für Verpflegung und Unterkunft vom Nettogehalt abgezogen wird (wenn man von Mo-Fr am Dienstort nächtigt und isst).

zu meinen Kriterien:
25 Jahre
6 Jahre Berufserfahrung
ledig
keine Kinder
anerkannter Wohnsitzt (Entfernung zur AGA 310 km)
Einstiegsdienstgrad: Flieger

Ich möchte einfach nur vorbereitet sein, und nicht nach meiner ersten Abrechnung (wenn man das beim Bund so nennt) erkennen was für Einschnitte ich evtl (hoffentlich nicht) machen muss.

LG